Resteessen

Erik

ww-buche
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Ich schreib das mal hier bei den Amateuren mit rein, weil ich ja nur gelegentlicher Holzwurm bin und dieses Problem die Kollegen von der Tischlerzunft wohl so nicht haben werden.

Es geht um Schnittreste.
Ich habe in den letzten Jahren so einiges an MDF für unsere Wohnung verwurstet. Das Material ist ja gut, aber eben auch nicht billig.
Und ich bin jemand, der sehr schwer wegwerfen kann.
Mittlerweile türmen sich diverse Schnittreste in einigen EURO-Gitterboxen und ich bin mir wirklich nicht sicher, ob ich das Zeug irgendwofür noch mal brauchen kann.

Die Reste haben so um DIN A4 minimal oder größer.
Für vier Lautsprecherboxen konnte ich unlängst noch diverse Streifen brauchen, aber der Rest?

Was macht man damit (außer in die Tonne) ?
Hat jemand sinnvolle Vorschläge für einen Verwendungszweck?

Und, an die Profis:
Wie haltet Ihr es mit dem Aufbewahren?
Wie groß sind Eure Reststücke?

Das gleiche Problem setzt mir übrigens auch in Form von getöntem Plexiglas (sauteuer und viel zu schade zum.... :emoji_grin: ) sowie Alublechen zu.


Erik
 

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hallo Eric,
Reste aufheben endet irgendwann in Chaos.
Einmal Aufräumen ist teurer als Neukauf bei Bedarf.
Gerade bei MDF und solchem Billigdreck. Bei mir wird alles in Ofenlänge im Brennholzschuppen gelagert. Bis zum Winter.
Gruß Gerd
 

Kneppi

ww-fichte
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Hallo,

frag doch einmal bei, den in der Nähe liegenden, Schulen (meistens haben Haupt- oder Realschulen Werkräume im Angebot) nach, ob die solche Reste für Ihre "Schülerprojekte" brauchen können.


Nur so als Idee.

Sonnige Grüße aus Krefeld
Kneppi
 

magmog

ww-robinie
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guude,

Brennstoffe wie....
Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonstiges verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten......

............ dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 50 Kilowatt und nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung eingesetzt werden.

Bundesimmisionsschutzgesetz, § 3 Abs.1, Nr 7 und § 6 Abs. 3, Nr 2


gut holz, justus.
 

Erik

ww-buche
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Brennstoffe wie....
Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonstiges verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten......

............ dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 50 Kilowatt und nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung eingesetzt werden.

Bundesimmisionsschutzgesetz, § 3 Abs.1, Nr 7 und § 6 Abs. 3, Nr 2

Mmmh, hab ich nicht.

Andererseits, wenn ich die Reste mit dem abgelassenen Altöl meines Autos pinsele, fallen diese nicht mehr unter die Verordnung und ich kann sie im Kamin verheizen......oder so.
 

carsten

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Hallo

hoffe mal das mit dem Altöl war ein Scherz.
Die Sache mit den Plattenresten im heimischen Kamin ist zwar rechtlich von der Seite der Emissionen zu sehen; viel gravierender sind aber die Temperaturen die beim Verbrennen z.B. von Spanplatte entstehen können. Da sind 1000 ° C leicht zu erreichen.... nur dafür sind solche Kamine nicht ausgelegt. Da ist es kein Problem den Stahlmantel zum glühen zu bringen und so die Struktur zu zerstören . Also finger weg von den Spanplatten im heimischen Kamin.
 
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