Carport/Pferdeunterstand bauen

Neige

ww-robinie
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Jens, nicht dass ich unhöflich sein möchte, aber es tut hier nichts zur Sache ob du wann, wo, wem welche Leviten gelesen haben magst.
Ich würde dich bitten, deine Aussage insbesonders bezugnehmend auf diesen Thread auch zu belegen.
Mir ist kein Landwirt -zumindest die ich in unserer Gegend kenne- bekannt, der einen Sonderstatus hat. Es ist nun mal so, dass Ländern das Baurecht unterliegt an dem auch Landwirte nicht vorbei kommen.
Auch wird ganz klar definiert, was in welcher Form wo wie unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf oder auch nicht. Ich habe oben auf die Landwirtschaftskammern verwiesen, nachzulesen im den Weiten des I-Net.
 

Snekker

ww-robinie
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Hallo Siggi!
Das ist das Problem mit den Gewohnheitsrechten, Sie sind meistens nirgendwo aufgeschrieben. das müssen sie auch nicht. Allerdings verlieren die Rechte ihre Gültigkeit wenn sie nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wieder zum leben erweckt werden. ein recht an das sich niemand erinnert ist eben nicht mehr gültig. Lese mal was bei Wikipedia dazu steht. Es ist interessant.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
 

Snekker

ww-robinie
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Sicher. Übrigens ist Gewohnheitsrecht ein Zweischneidiges Schwert.
Ich lebe hier in einem Landesteil in dem es vor Gewohnheitsrechten nur so wimmelt und habe leider auch ein paar pflichten übernommen dadurch das ich Gewohnheitsrecht lebe.
 

zehlaus

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Moin Jens,

Gewohnheitsrecht ist in der Realität genau so ein Irrglaube wie die Aussage, dass der Grundstücksbesitzer immer die rechte Seite seines Grundstückes einzäunen muss. Die Dinge, die im dörflichen Bereich so behandelt wurden (unter Nachbarn), sind durch Eigentümerwechsel meist hinfällig. Eigene Erfahrung: Es gelten dann nur Einträge von Lasten im Grundbuch, die Bauordnungen, Nachbarschaftsgesetze in der aktuellen Fassung usw..

Gerade im Bereich der Tierhaltung gelten oft sehr strenge Vorschriften, auch im allseits geliebten Bereich der Elektroinstallation :emoji_wink:. Denn die Vierbeiner stehen nun einmal mit vier Ableitwiderständen in häufig gut leitender "Erdung" (nur mal so als Beispiel). Das die Praxis oft anders aussieht ist mir bekannt, die rechtliche Seite ist eine andere.

Gruß
Claus
 

Snekker

ww-robinie
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Hallo Claus!
Ich bin kein Rechtsanwalt. Von Jura verstehe ich nichts. Ich weiß nur wie es hier gehandhabt wird. Akzeptierst du als Neueigentümer die Gewohnheitsrechte anderer dann ist das gut für den Nachbarlichen Frieden. Es ist auch meist mit Vorteilen verbunden. Bestehst du auf deine Rechte dann kehrt der Schneeräumdienst ganz bestimmt im nächsten Winter so das der ganze Schnee in deiner Auffahrt zu liegen kommt. Im Gegensatz zu dem habe ich freundliche Nachbarn, die ungefragt mit anpacken wenn mal eine Fuhre Brennholz kommt oder solche Sachen. Mit den alten Rechten ist das so eine Sache, manchmal respektieren sogar die Gerichte diese. Weil sie einfach weise dem Frieden dienen. Das ist so gewachsen und ist meist sehr gerecht. Ob es nun Recht ist oder nicht spielt für mich nur eine untergeordnete Rolle.
 

Fiamingu

ww-robinie
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Mittlerweile haben wir ohne Nina wieder einen Pferdestall
gebaut. Es sind ja WIEDER die üblichen Verdächtigen in der
Arena versammelt und der Thread wird zum "wohle der
Hilfe zur Problemlösung" durch Hahnenkämpfe zerschossen.
Leider zerstört das derzeitige Machogehabe den Frieden im
Forum. Leider.
 

Tom009

ww-ahorn
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Hallo,
das angesprochene Gewohnheitsrecht trifft auf den Fall eines neu zu bauenden Pferdestalles nicht zu. Im Baurecht gibt es auch gar kein Gewohnheitsrecht, das ist eine Sache des BGB. Hier geht es aber meist um z. B. seit langem bestehende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte. Also eine gesicherte Erschließung des Baugrundstücks.
Die Bauordnung ist Länderrecht, hier gibt es immer kleine Abweichungen von Bundesland zu Bundesland.

Ich zitiere mal aus der Bauordnung NRW - ich weiß nicht in welchem Bundesland der TE seinen Stall bauen will.

§ 65 Genehmigungsfreie Bauvorhaben
„ .....(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Gebäude

1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,

2. Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,

3. Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen,

4. Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,....“

Ein privilegierter Landwirt (oder auch Forstwirt) darf in NRW im Außenbereich einen Stall mit einem maximalen Rauminhalt von 30 cbm genehmigungsfrei errichten. Oder er kann einen Stall mit einer maximalen Firsthöhe von 4 m errichten. In dem aber dann keine Tiere dauerhaft untergebracht sein dürfen. Selbst genehmigungsfreie Vorhaben können nicht nicht dem Baurecht entsprechen. Wenn z. B. die Grenzabstände nicht eingehalten wurden oder die Erschließung nicht gesichert ist etc...
Nicht privilegierte Hobbylandwirte müssen in jeden Fall eine Baugenehmigung haben. Im baulichen Innenbereich müssen sowieso alle Ställe genehmigt werden. Alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden dann auch von der jeweiligen Landwirtschaftskammer beurteilt, unter anderem ob der Tierschutz eingehalten wird. Es ist zumindest in NRW so. Mag sein das das in anderen Bundesländern etwas anders ist. Es empfiehlt sich Rat bei einem Architekten einzuholen. Auch schon um den Nachbarschaftsfrieden zu bewahren....
 

werists

ww-robinie
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Hallo,
das angesprochene Gewohnheitsrecht trifft auf den Fall eines neu zu bauenden Pferdestalles .

Welcher Stall, es ging um einen Unterstand, der an ein Gebäude angebaut werden soll?
( da könnte auch schon ein Stall drin sein)
Die Frage war wir dick die Pfetten sein sollen, nicht nach gepflegtem Halbwissen zum Baurecht. .
Fürs Baurecht kann sich Nina an ein Juraforum wenden.

Ich vermute aber, sie hat aufgegeben hier noch mit zu lesen.

LG Thomas
 
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