Welche Holz Art ist das?

callimero-99

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guten Abend.
Ich habe mir schon einige gute Ratschläge in diesem Forum erlesen.... nun habe ich eine Frage:

Was ist das für eine Holzart?

- ein abgeschnittenes Stück sinkt im Wasser sofort nach unten.....
- ein massiver Tisch ist allein nicht zu heben
- den abgebildete Balken (2,40 meterlang) hebt man nur zu zweit

lg
calli
 

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callimero-99

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danke schon mal füer die schnelle Antwort:

anhand von Bildern im Netz war das auch meine Vermutung:
Ein Bekannter Zimmermann hatte keine Ahnung ... :eek:

Ein Möbeltischler wollte den Balken für 200,- Euro abkaufen ...
das kam mir komisch vor!

Zu dem Balken gehören noch weitere Bretter Balken und Vierkantstangen. Alle aus dem gleichen Holz. Die entstammen aus einem Nachlass und sind bestimmt schon 40 Jahre an dem Ort.

und was mach ich nun mit dem ganzen Holz? An wen kann ich mich wenden?

lg calli
 

Dietrich

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Hallo,

Rio Palisander ziemlich sicher. Da gibt es wohl ein weitgehendes Handelsverbot.

Gruß Dietrich
 

MelR

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Ich würde auch Ebenholz sagen, und ja, es gibt ein Verbot. Wenn du das Aussehen magst, kauf dir eine Imitation, wir haben uns Parkett mit Farbe Ebenholz bestellt und es sieht fast wie das wirkliche aus. Nicht 100%, natürlich, aber wir sind mit dem Look zufrieden.
 

callimero-99

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Handelsverbot? Darf ich das also nicht verkaufen?:emoji_frowning2:

Alles stammt aus dem Nachlass von meinem Onkel. Zudem noch einige Eichebohlen und mehrere Maschinen. Er hat als Hobby kleine Möbel aus Eiche und auch mehrere Tische aus diesem schweren Holz gebastelt.
Ich bin Metaller.... und kenne mich mit Holz (bis jetzt) nur wenig aus.
in seiner kleinen Garage stehen noch eine Metabo TK 1688, ein Dickenhobel von Eletra Beckum...und noch Handgeräte von ELU.
Und nun bin ich am auflösen....
 

Mitglied 59145

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Hallo,

ne darfst du nicht verkaufen, musst du mir schenken oder du machst dich strafbar!!!:emoji_wink::emoji_stuck_out_tongue:

Das ganze heisst EU Holzhandelsverordnung und ziehlt auf Unternehmen ab.
Diese müssen nachweisen wo das Holz herkommt und ggfs die Holzsorte sowie ggfs. das es nicht aus "Raubbau" stammt!

Als privater würde ich es glaube ich einfach verkaufen, die suchen nicht nach 2 Balken die jmd. in einer Scheune gefunden hat!

Wenn du sicher gehen willst machst du ein paar Fotos vom Fundort und nennst ein paar Leute als Zeugen. Jetzt setzt du noch einen netten schrieb mit de Geschichte auf und legst ein paar Fotos bei. Ich bin mirr sicher das jede Behörde die das sieht zufrieden sein wird.

Sonst findest du über die Suchbegriffe bestimmt die zuständige Stelle und kannst da nachfragen!

Gruss
Ben
 

Fiamingu

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Guten Morgen Calli,
wenn es nicht so weit weg währe,
würde ich mal auf einen Sprung bei
dir vorbeischauen ob was interressantes
für mich dabei währe. Wie gesagt. Warte
mal ab. Da findet sich bestimmt noch
ein Abnehmer. Stelle doch auch mal
die zum Verkauf stehenden Maschinen
in die Kleinanzeigenrubrik des Forums.
 

callimero-99

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Gut.. habe sofort telefoniert .....also Zeugen hab ich. Sie können bestätigen dass sie seit 1972 von dem Holz Vorrat wissen.

Ich hatte mir vor Wochen die Mühe gemacht, das sogenannte Ebenholz zu wiegen ..... auf ner alten Kartoffelwaage ...alles zusammen ca 230kg. - nicht lachen. Wir waren so überrascht von dem Gewicht.
 

Mitglied 59145

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Hallo,

jetzt nochmal ernsthaft: Du machst dich ncht strafbar weil du Holz in einer Scheune gefunden hast, es geht halt um einen Herkunftsnachweis wenn du das GEWERBLICH verkaufst. Der Vorschlag mit Bildern und Zeugen ist halt meines Erachtens nur die ultimative Absicherung.

Rechtssicherheit kann ich dir natürlich nicht geben, glaube aber kaum das du wegen ca 0,2cbm "Fundholz" irgendeinen Ärger kriegen kannst.

In dieser EU-Verordnung ist auch immer nur von Unternehmern die Rede, also solange du nicht täglich sowas findest ist das wohl kein Problem.....

Der Besitz davon ist auf keinen Fall strafbar!

Gruss
Ben
 

tomcam

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Hi callimero, also ich würde die 4 Bretter von Bild 2 sofort kaufen, sag mal Deine Preisvorstellung.....

Thomas
 

tract

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jetzt nochmal ernsthaft: Du machst dich ncht strafbar weil du Holz in einer Scheune gefunden hast, es geht halt um einen Herkunftsnachweis wenn du das GEWERBLICH verkaufst. Der Vorschlag mit Bildern und Zeugen ist halt meines Erachtens nur die ultimative Absicherung.
In dieser EU-Verordnung ist auch immer nur von Unternehmern die Rede, also solange du nicht täglich sowas findest ist das wohl kein Problem.....

ich würde da auf jeden Fall nochmal verbindlich nachfragen
Der Hintergrund ist ja eigentlich, daß niemand illegal solche Waren in das Land schmuggelt und dann 'privat' verkauft - damit wäre ja der Sinn der Beschränkung hinfällig.

in diesem PDF sehe ich unter dem Punkt 'Handel innerhalb der EU' auch keine Ausnahmen
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Infoblatt-Dalbergia-nigra-1.pdf
(Unterschied ist lediglich, daß der gewerbliche Anbieter Buch über den Verkauf führen muß)
Dazu auch dieses Video:
Bundesamt für Naturschutz im Gespräch / Musikmesse 2013 / Messe-News / musikmachen.de
 

Hainling

ww-eiche
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Seid ihr euch bei Ebenholz denn sicher? Die Bilder sind nicht sehr hochauflösend. Anhand der Bilder könnte es genauso gut eine andere Holzart sein. Der Tisch könnte zum Beispiel aus Königsholz gefertigt sein, obwohl das reichlich unwahrscheinlich wäre. Ich finde hier wurde sich etwas zu schnell festgelegt. Dabei ist es entscheidend für den Preis, den Calli abrufen kann.
 

sebastian69

ww-esche
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was wäre denn, wenn jemand mit dem Balken zum Furnierwerk geht ? Bekommt derjenige dann auch Ärger....?

Noch 10 Jahre warten, dann hat sich der Wert des Holze verdoppelt.....
 

moto4631

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ich würde da auf jeden Fall nochmal verbindlich nachfragen
Der Hintergrund ist ja eigentlich, daß niemand illegal solche Waren in das Land schmuggelt und dann 'privat' verkauft - damit wäre ja der Sinn der Beschränkung hinfällig.

in diesem PDF sehe ich unter dem Punkt 'Handel innerhalb der EU' auch keine Ausnahmen
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Infoblatt-Dalbergia-nigra-1.pdf
(Unterschied ist lediglich, daß der gewerbliche Anbieter Buch über den Verkauf führen muß)
Dazu auch dieses Video:
Bundesamt für Naturschutz im Gespräch / Musikmesse 2013 / Messe-News / musikmachen.de

Wenn ich mir das Video ansehe dann weiß ich wieder warum Europa den Bach runtergeht.
 

Holz-Christian

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Hallo.

Ich würde mich hüten einen schlafenden Bürokraten zu wecken.
Der fühlt sich am Ende noch wichtig und schickt Dir das SEK zwecks Beschlagnahme des Holzes ins Haus....:emoji_wink:

Im Ernst:
Es handelt sich hier um ein bisschen Edelholz aus einem Nachlass, und nicht um illegalen Waffenbesitz.
Verkauf das ganze an einen Interessenten und gut ist.

Das Handelsverbot hat sicher seine Berechtigung, allerdings in einem etwas anderem Mengenrahmen.

Gruss Christian.
 

@@@

ww-birnbaum
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Ein Möbeltischler wollte den Balken für 200,- Euro abkaufen ...
das kam mir komisch vor!

:emoji_grin:


Der Balken ist, je nachdem welches Ebenholz (ich tippe auf Makassar) deutlich mehr wert. Verkaufen kannst du sowas problemfrei. Schau dich nur mal bei Ebay um mit dem Hintergedanken an ein angebliches geahndetes Handelsverbot.
 

tract

ww-robinie
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Wenn ich mir das Video ansehe dann weiß ich wieder warum Europa den Bach runtergeht.

?


Nochmal, weil einige hier wohl den Zusammenhang nicht verstehen.
Beim Artenschutz geht es darum, die Nachfrage bereits zu unterdrücken. Denn nur wenn die Nachfrage massiv eingeschränkt und unter hohen Aufwand gestellt wird, reduziert sich auch der Nachschub.

Holz-Christian schrieb:
Das Handelsverbot hat sicher seine Berechtigung, allerdings in einem etwas anderem Mengenrahmen.

falsch !
denn viele kleine Mengen summieren sich.

Wenn man mal darüber nachdenkt, dann ist das Vorgehen das einzig richtige. Ohne Zertifikat, kein Weiterveräußern.
Niemand muß dieses Holz verwenden, das ist reines Prestige.
Wer es aus diesem Grund verwenden möchte, der muß eben dafür Sorge tragen, daß er ausschließlich zertifiziertes verwendet und muß natürlich auch bereit sein, dann den dafür höheren Preis zu zahlen - weil der Verkäufer ja es zertifizieren mußte, also damit nachweist, daß es den Bestimmungen zum Artenschutz entspricht.
Kann der Verkäufer kein Dokument mitgeben, dann weiß man nicht, ob es den Artenschutzbestimmungen entspricht - somit unverkäuflich.

Nur so hat man doch überhaupt eine Chance:
im Abnehmerland den Verbrauchern, von der Menge unabhängig, richtig hohe Auflagen machen, damit die Nachfrage gegen '0' geht und es sich im Erzeugerland erst garnicht mehr lohnt sowas illegal zu beschaffen.
 

moto4631

ww-robinie
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Genau.
Und gerade deshalb muß auf einen unbedarften privaten "Erben" der zwei Stücke davon in der Werkstatt findet hingedroschen werden das sich die Balken biegen.

Am besten gleich mit sämtlichen Paragraphen halb tot schlagen, hilft immer.
Im Hinterkopf natürlich immer die Tatsache daß das sicher schützenswerte Holz im gleichen Maße beinahe zeitgleich wieder nachwächst wie man den Verkauf zweier Balken verbietet.

Also echt... vollstes Verständnis dafür das man den Handel insofern einschränkt wie in den Links gezeigt, aber es geht hier um zwei uralte Balken die in der Garage gelegen haben.
Der Baum ist schon tot.
 
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