Aber das hier interessiert mich jetzt doch noch....
Aber sorry, auch irgendwelche Schieber etc. sind m.E. völliger....... Sorry, aber das muss so gesagt sein, bei Strom.
Hi Andi,
wieso? Bloß weil's sowas nicht fertig bei Sonepar zu kaufen gibt?
- Die Mindestanforderung für Elektrische Betriebsmittel in der Schreinerei ist IP43.
- Sowas wie eine vorgeschriebene Zulassungsprüfung gibt's in D nicht.
- Kein Mensch verbietet mir, 4 Steckdosen in ein Gehäuse zu bauen, eine Netzleitung dranzumachen und das als gepimpte Verteilerleiste einzusetzen, solange alle Regeln der Technik eingehalten sind. (Oder anders sichergestellt ist, daß das Schutzziel der jeweiligen Norm erreicht wird! Norm ist nicht Gesetz!)
Ergo: Wenn mein Schieber so konstruiert ist, das sicher IP43 eingehalten wird (also weniger als 1 mm Lücke) und der Schieber zuverlässig zwangsverriegelt ist, wenn der andere Kontakt genutzt wird, sehe ich da kein Problem.
bei solchen Sachen sollte man sich wirklich darauf beschränken, nur das zu tun, was absoluter Elektrostandard ist. Sonst hast du im Schadensfall kaum eine Chance, dich rechtlich abzusichern. Du müsstest nämlich dann einen Nachweis erbringen, dass deine Lösung in allen Belangen dem Stand der Technik entspricht und das kann finanziell kaum jemand leisten. Von daher nur Standardlösungen bei sicherheitsrelevanten Elektrolösungen, wo Firmen ihren Kopf hinhalten, die VDE-gerechtes Material auf den Markt bringen.
Hallo Winfried!
Mit der Haftungsfrage bin ich offengestanden an der Stelle nicht 100%ig sicher. Aber es ist sicherlich nicht so, daß es hier eine Beweislastumkehr gibt. Wenn Dir jemand an den Karren will, muss er Dir schon beweisen, daß Du was falsch gemacht hast. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das immer sofort alle Versicherungen aus der Haftung sind, sobald irgendwer was selber fummelt, ohne vorher 25 Diplome und Abschlüsse gemacht zu haben.
(Oder mal andersherum: Wenn ich mir beim Holzwerken in den Finger säge, dann verweigert die Krankenversicherung sofort die Zahlung, weil ich weder Tischler gelernt habe, noch die BG-Vorschriften in meiner Werkstatt eingehalten habe??? Nee, sicher nicht!)
Entscheidend ist hier die Frage der Fahrlässigkeit. Wenn Du aber nach einem Unfall darlegen kannst, daß die üblichen Aspekte wie Schutzart, Brandschutz, Überlast, etc. von Dir berücksichtigt wurden und Du für alle Punkte eine logische und vernünftige Lösung hattest, dann kann es schon nicht mehr fahrlässig gewesen sein.
Und DEN "Elektrostandard" gibt's nicht. Es gibt Normen und Vorschriften und nichtmal die sind immer bindend.
Andersherum bist Du auch nicht automatisch auf der absolut sicheren Seite, wenn Du nur Standard-Teile aus dem Elektrofachhandel zusammenschraubst. Denn der Hersteller der Gesamtkonstruktion bist immer noch Du.
Gruß
Dirk