Funierte Tür vom Hund zerkratzt

Warrior

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Huhu.

Alles wieder gut :emoji_slight_smile: Schaden wurde behoben und ich wohne nun schon seit 5 Monaten in meiner neuen Wohnung. Danke für eure Hilfe und manchmal ist es echt hilfreich einen netten Vermieter zu haben. Und die Angst war völlig übertrieben.
 

WinfriedM

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Neue Tür einbauen, ist meist die preisgünstigste Lösung. Wenn du viel Zeit und Muße hast, kannst du probieren, mit Epoxidharz, Holzstaub, Pigmenten und diversen Füllstoffen eine farblich passende Paste zu mischen, mit der du ausspachtelst. Oder auch mit Ponal Duo und Mixol. Hängt viel von deinem Geschick ab, das farblich halbwegs hinzubekommen. Dann nochmal mit Klarlack drüber.

Fast jeder Tischler wird dir wohl auch eine neue Tür empfehlen, weil alles andere zu teuer ist. Es sei denn, es ist eine 2000 Euro Tür.
 

uglyripper

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Moin,

Ein Photo wäre schon praktisch um sich ein Bild machen zu können.
Ansonsten ist/sollte so ein Hund eigentlich haftpflichtversichert sein.
 

Mitglied 42582

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Hat die Freundin keine Haftpflichtversicherung? Damit ist die Sache am einfachsten gelöst, neue Tür und fertig.
 

andama

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Stimme meinen Vorposts zu - Haftpflichtversicherung und neue Tür, alles andere wird der Vermieter mit Sicherheit auch nicht akzeptieren.
 

uglyripper

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Nana. Er schrieb nicht, dass er den/diesen Schaden in 3 Monaten melden wird, sondern, dass er den/einen Schaden erst 3 Monate nach Abschluss der Versicherung melden kann.

Ich würde da nochmal genau die Bedingungen lesen. Das hieße ja, dass man mit dem Hund erst nach 3 Monaten auf die Straße gehen kann.

Zur Not wäre da vielleicht noch die Privathaftpflicht des Halters heranzuziehen, so vorhanden.
 

RalphSchlimm

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Man muss ja leider keine Versicherung für Hunde haben. Deswegen können solche Bedingungen durchaus zutreffen. Und dann wäre es eindeutig Versicherungsbetrug, den Schaden erst dann zu melden!
 

buniq

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Huhu,

bin neu hier und dachte ich mach mich mal im Allgemeinen schlau :emoji_grin:
Also, der Hund meiner Freundin hat mir als er zu Besuch war die Tür zerkratzt .. Aber nicht leicht, sondern richtig tief.
Nun dachte ich ok besserste aus, da wurde mir gesagt, nee is nicht, weil die Tür ist funiert... Das muss der Schreiner machen :eek: :emoji_frowning2:

So nun meine Frage: Kann man das wirklich nicht selbst machen? Ich mein die Maserung an sich bekommt man doch sowieso nicht wieder 1:1 hin oder?
Und wenn ja, wie teuer wird das dann?

Will nämlich in naher Zukunft aus der Wohnung ausziehen und da sollte das schon gemacht sein, sonst gibts Streß mit dem Vermieter...

Lieben Gruß,
Warrior

Ich kann mich auch täuschen, aber irgendwie kommt mir die ganze Geschichte doch sehr bekannt vor, vor allem, weil die sich 1:1 deckt.:rolleyes:
Da war doch gestern mein Nachbar bei mir und hat mir genau die gleiche Geschichte erzählt.
Nur das es sein Hund ist und die ganze Geschichte bei seiner Freundin passiert ist.:emoji_grin:

Gruß Peter
 

RalphSchlimm

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In gewissen Bundesländern ist es eine Pflicht für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Das ist abhängig von der Hundeverordnung der Gemeinde! Keine Ländersache. Wenn ich mich irre, dann sag mal bitte in welchen Ländern, damit ich mit meinem Kampfhund auf der sicheren Seite bin *g*.
 

RalphSchlimm

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Das war mir neu. Sollte generell Pflicht werden. Aber trotzdem wäre diese "verspätete" Meldung Versicherungsbetrug.
 

Wolfgang26

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Haftpflicht mit Wartezeit :confused: wär ja was ganz neues. Ist mir unbekannt, dass es so was irgendwo gibt ( und ich arbeite für eine Versicherung ). Oder meint der TE, dass die erst nach dem Schaden abgeschlosssen wurde und man jetzt so eine Art "Schamfrist" einhalten will?

Und über die Privathaftpflicht ..... das ist dann klarer Versicherungsbetrug.
 

Hans-Friedrich

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Mir war doch so, dass ich was von Versicherungspflicht gehört hatte. Wusste aber nicht, dass das nur in einigen Bundesländern so ist. Da ich selber keinen Hund habe, hat mich das auch nie wirklich interessiert.

Aber trotzdem wäre diese "verspätete" Meldung Versicherungsbetrug.

Kommt dann halt auf das Tatdatum an, dass angegeben wird.
Bei einer Pflichtversicherung , so mein Gedanke beim ersten Post, muss die Versicherung gleich vom ersten Tag an haften.
 

uglyripper

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Leute, seit doch nicht immer so vorschnell mit den Betrugsunterstellungen. Wenn man diesen Sachverhalt korrekt bei der Privathaftpflicht meldet - wo ist da ein Betrug oder auch nur ein Versuch?
Ob die dann den vom Hund angerichteten Schaden tragen ist doch eine ganz andere Sache.
 

buniq

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Sobald die Versicherung abgeschlossen wurde, tritt die auch in Kraft.
So ist es jedenfall bei meinen Hunden so. (Wäre ja schlimm, wenn es nicht so wäre)
ABER, da mir die ganze Geschichte sehr bekannt vorkommt, lasse ich mich doch einfach mal Überraschen.:rolleyes:
 

Gast aus Belgien

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Leute, seit doch nicht immer so vorschnell mit den Betrugsunterstellungen. Wenn man diesen Sachverhalt korrekt bei der Privathaftpflicht meldet - wo ist da ein Betrug oder auch nur ein Versuch?
Ob die dann den vom Hund angerichteten Schaden tragen ist doch eine ganz andere Sache.

Ja Hund hat ne Haftpflicht, aber die war erst neu abgeschlossen und somit müssten wir nun drei Monate warten, bis man den Schaden melden kann...

Als der TE den Schaden nach 3 Monaten an die Haftpflicht meldet und dies mit dem tatsächlichen Schadendatum tun würde, wäre es tatsächlich kein Versicherungsbetrug da dieser Claim abgewiesen werden würde.
Erstens weil zum Schadendatum noch keine Deckung war und zum Zweiten weil die Meldefrist überschritten wäre.

Um einen erkennten Claim zu bekommen müsste in der Schadensmeldung also ein Datum angegeben werden das in einer gedeckten Periode liegen würde, also sehr stark abweichend vom tatsächlichen Datum. Dies wäre dann sehrwohl ein Tatbestand des Versicherungsbetruges und es ist dann auch noch sehr dumm dies öffentlich in einem Internetforum zu schreiben.

Wenn ein Hund eine Tür und deren Rahmen so zerkratzt, dann hat der Hund Verlassungsangst und dies ist dem Halter in Normalfall bekannt.
In so einem Fall schliesst man den Hund dann halt nicht alleine in ein Zimmer um "ungestört" zu sein. Wenn man so einen verhaltensgestörten Hund hat, dann lässt man ihn entweder zu Hause wenn man ein ungestörtes Schäferstündchen erleben will, oder man lässt zu dass der Hund sich bei seinem Herrchen/Frauchen aufhalten kann.
Als Tierhalter hat man halt auch seine Verantwortung und Tierhalter, die dies anders sehen, sind in meinen Augen nicht geschicjt um ein Tier zu halten.

Zurück zum Thema, der Halter ist verantwortlich für Schäden die sein Tür verursacht und dann ist es sehr einfach, entweder ist die Liebe gross genug oder der Halter sorgt für die Schadensregulierung (selber oder über die Versicherung).
 

pain11

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Wolfgang26

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Leute, seit doch nicht immer so vorschnell mit den Betrugsunterstellungen. Wenn man diesen Sachverhalt korrekt bei der Privathaftpflicht meldet - wo ist da ein Betrug oder auch nur ein Versuch?
Ob die dann den vom Hund angerichteten Schaden tragen ist doch eine ganz andere Sache.

Eine Privathaftpflicht zahlt definitiv keinen Schaden, der von einem Hund angerichtet wurde. Deswegen gibt es ja für Hunde eine Extra-Haftpflicht.
 
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