Ich und all meine Fachkollegen sind also verstümmelt oder tot – und wir haben es nicht einmal gemerkt?
Dabei bringen wir es zusammen auf vielleicht 1.000 Jahre Erfahrung im Umgang mit solch gefährlichen Apparaturen!
Die einzig logische Schlussfolgerung lautet: Konstruktionen müssen stets robust, narrensicher und sicher ausgelegt sein. Das gilt immer, sobald man es mit einer Maschine gleich welcher Art zu tun hat.
Das Problem ist jedoch, dass niemand von uns dazu ermutigen sollte, solche Maschinen zu benutzen. Man sollte sich informieren, eine Entscheidung treffen, dann sicher handeln und an die Angehörigen denken, die auf einen angewiesen sind. Gott bewahre, dass sich jemand auch nur einen Splitter einzieht – das würde ein schlechtes Licht auf unseren schlechten Rat werfen.
(Ein Jahrtausend an Erfahrung im Kreis von Freunden ist keine Übertreibung. Seit 25 Jahren bin ich Moderator des Holzforums eines sehr großen US-Forums für Metallbearbeitung.)
Fuer den "opponierenden Daumen" ein herzliches Dankeschoen!Neben dem opponierenden Daumen und dem aufrechten Gang ist doch eine wichtige Fähigkeit von Primaten, dass wir von Fehlern anderer lernen können.
MoinIch will dennoch eine Lanze für die Sichtweise der SUVA oder auch der BG brechen, auch für die Hobbyisten.
da kommt nur Einer wenn ich von Einer Versicherung was möchte. Und das ist das Problem, nicht mit den Konsequenzen seines Handeln umgehen zu können.Wird dann festgestellt , dass gegen die momentan geltenden Standards in Bezug auf Sicherheitsregeln verstoßen wurde , gibt es ganz schnell was auf die Mütze .
Egal ob im Profibereich oder im Hobbybereich .
Die Aussage " als Privatmann kann ich bei mir im Haus machen was ich will " , gehört zu den " urban legends " , die immer mal gerne zitiert werden .
grundsätzlich ist es so, das im privaten Bereich kein Verbot gibt (mal davon abegesehen das es nicht sinnvoll ist, solche Maschinen zu nutzen). Die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen, wie z.B. bei Sportunfällen im Übrigen auch, oder das Hobby Rauchen.möchte ich erweitern. Niemand kann irgendwo machen was er will.
Unfälle bringen immer unbeteiligte mit ins Spiel, die Familie leidet, hat Sorgen bis hinzu existenziellen,
die Kollegen müssen die Arbeit mit erledigen und die Versorgung und Ausfallgelder erarbeiten,
die Firma und die Kunden Verzögerungen kompensieren....
Kommt's ganz hart muss eine Rente her, Hilfsangebote finanziert werden.....
Keiner lebt im luftleeren Raum, alles hat Rückwirkungen auf alle!
KerstenK meint wohl die Gesetzliche Krankenversicherung. Und welche private Versicherung meinst Du? Es gibt ja ausdrückliche Unfallversicherungen.Bist du dir sicher, dass eine private Versicherung für Unfall und Invaliditätskosten aufkommen würde?
eine private Versicherung ist was anderes wie die gesetzliche Krankenkasse. Ich habe eine Unfallversicherung, die nicht fragt wer schuld war, sondern zahlt, also auch Eigenverschulden. Wenn ich eine Leiter runterfalle, habe ich die Sicherungsvorkehrungen nicht beachtet, sonst würde ich ja nicht runterfallen.Bist du dir sicher, dass eine private Versicherung für Unfall und Invaliditätskosten aufkommen würde?
Unbedingt.was die Versicherung unter Vorsatz versteht.
was aber dann auch erst durch einen Sachverständigen bestätigt werden muss. Wenn man so will, gibt es für alles eine Klausel, damit nicht gezahlt werden muss.Da es beim Vorsatz auch eine bedingte Variante gibt: Zu deustsch bezogen auf die Maschine hier ich weiss der Fräser kann mir um die Ohren fliegen und mich verletzen ist mir aber egal, empfiehlt es sich für privat Krankenversicherte nachzufragen was die Versicherung unter Vorsatz versteht.
habe mal einen Fall gekannt, der war Vorsatz. Mein Versicherungsvertreter hat mir gesagt, auf meine Frage hin, das er keine Meldestelle kennt, wo man das melden kann. Die Versicherungen wüssten das oft, zahlen aber trotzdem.Vorsatz wäre, den Finger bewusst in die Maschine zu stecken.
das sind dann wohl die Varianten die @predatorklein und @magmog meinen. Und mich würden da mal Urteile interessierenwas aber dann auch erst durch einen Sachverständigen bestätigt werden muss. Wenn man so will, gibt es für alles eine Klausel, damit nicht gezahlt werden muss.
gibt Portale, wo man suchen kann. Gib bei Google das mal ein wo findet man Gerichtsurteile nach Sachgebieten sortiertdas sind dann wohl die Varianten die @predatorklein und @magmog meinen. Und mich würden da mal Urteile interessieren
Die machen mir mehr Angst als ein 90-mm-Fräser an einem 25-mm- oder sogar 19-mm-Schaft (dem amerikanischen Äquivalent).Nein, für handgeführte Oberfräsen gibt es m.E. keine Regelung wie groß der Fräser sein darf oder wie dick die Spindel sein muss.Gibt es in Deutschland – sobald das Gerät sicher zu einem Frästisch umgebaut wurde – eine Begrenzung für die Größe der Fräser
Diese grössen Oberfräser sind bei uns nicht gängig.Das ist alles sehr interessant.
Gibt es in Deutschland – sobald das Gerät sicher zu einem Frästisch umgebaut wurde – eine Begrenzung für die Größe der Fräser, die mit dem ... 12-mm-Schaft verwendet werden dürfen?
Anhang anzeigen 222554 Anhang anzeigen 222555 Die machen mir mehr Angst als ein 90-mm-Fräser an einem 25-mm- oder sogar 19-mm-Schaft (dem amerikanischen Äquivalent).