Etwas allgemeines zu diesem Thema:
Die neue Gebäudeklasse 4 mit der gleichzeitigen Einführung von hochfeuerhemmenden Bauteilen hat meines Wissens nach in inzwischen allen Landesbauordnungen einzug gehalten.
Bei Neubauten ist Vorbeugender Brandschutz fast einfach.
Bei Umbauten, Sanierungen, Umnutzungen und allem anderen Möglichen im Bestand braucht man jemanden der sich mit diesen speziellen Problemen gut auskennt.
Baurecht ist höchst individuell.
Nicht nur, dass es 18 verschiedene Bauordnungen gibt, Gebäude für die keine Brandschutzanforderungen irgendeiner Bauordnung gilt, ...
Das Ermessen der jeweiligen Bauordnungsbehörden ist teilweise recht groß. Wo der eine Flucht dass "überall anders entschieden" wird, ermöglicht dies aber auch auf den jeweiligen Einzelfall und die jeweilige Örtlichkeit abgestimmte individuelle Lösungen.
Auf die möchte aber auch kein Bauherr oder Planer verzichten
Dann ist die nächste Frage: Als was ist das Gebäude zur Zeit genehmigt? Nach Welcher Bauordnung? Gültig ist zunächst immer die Bauordnung nach der das Objekt genehmigt wurde, sofern keine Nachforderungen gestellt wurden.
Die Einrichtung von Aufenthaltsräumen ist regelmäßig genehmigungspflichtig. Dann stellt sich die Frage inwiefern an andere Teile des Gebäudes neuere Anforderungen gestellt werden (können)....
Kurzum:
Bei Brandschutzfragen im Bestand geht meistens nix an einem Sachkundigen vorbei.
Das Geld, was man im Vorfeld dafür in die Hand nimmt spart man hinterher an Ärger oder an Nachforderungen wieder ein.
Insgesamt geht mit Holz im Neubau sehr viel.
Im Bestand ist es kompliziert: Da ist das Holz ja meistens schon da....
Beispiel aus der Täglichen Praxis:
Ein Dachgeschoss soll ausgebaut werden. Weil früher kein Aufenthaltsraum oberhalb der Decke war musste diese (i.d.R.) keine Brandschutzanforderungen erfüllen.
nach dem Umbau sind Aufenthaltsräume oberhalb der Decke und die Decke muss jetzt Brandschutzanforderungen erfüllen.
Die Decke ist schon da und jetzt muss man schauen ob die Decke "So wie sie ist" die Anforderungen erfüllt. Ist es eine Decke die einem Standardfall, es gibt normen wo bestimmte Deckenarten aufgeführt sind, ist es recht einfach. Gutachter begutachtet die Decke, Bescheinigt "entspricht Fall soundso nd ist damit F30-B" und fertig.
Ist es kein Standardfall muss der Gutachter bzw. Sachverständige sein Geld wert sein.
Was da teilweise gerechnet wird....
Die holzart wird bestimmt weil bestimmte Holzarten langsamer brennen als andere...
In einem Fall wurde vom Sachverständigen die Putzschicht einer Wand mitberechnet um die Brandschutzanforderungen der Wand zu berechnen.
Nochmal zu Holzdecken:
Die Schritte sind üblicherweise:
- Feststellen welche Brandschutzanforderungen überhaupt gestellt werden
Dazu wird man sich meist das erste mal mit dem Bauordnungsamt (oder wie das lokal heißt) bzw. der Brandschutzdienststelle (oder wie die lokal heißt) in Verbindung setzen müssen.
Dafür werden aber schon die Pläne benötigt, die Bestandgenehmigung usw.
- feststellen was es für eine Konstruktion ist
Siehe oben. Da gibt es die verschiedensten Konstruktionen.
Auch ist die Frage, wie die Konstruktion jetzt aussieht. Ein Bauwerk altert auch...
- Überprüfen ob die Konstruktion nach X - Minuten nur noch da sein oder auch tragend/aussteifend sein muss
Wenn die Konstruktion nach X Minuten noch tragend sein muiss muss dies natürlich auch berechnet werden. Da kann es dann sein, dass zum Brandschutz-Sachverständigen noch ein Statiker dazu muss...
- Berechnen lassen udn hoffen dass es passt
Das ist nach der Vorarbeit dann meistens eher einfach....
- Wenn es nicht passt, dummes Gesicht machen
Dann geht es um Kompensationsmaßnahmen.
eine Möglichkeit ist es zu prüfen, ob durch andere Maßnahmen fehlende Brandschutzmaßnahmen kompensiert werden können.
Bei Sanierungen im Bestand wird im rahmen der Individuellen Lösungen und der Verhältnismäßigkeit manchmal auch weniger akzeptiert als bei einem Neu oder Umbau.
Oder man muss schauen, wie man die Konstruktion brandschutzmäßig ertüchtigt.
bei Holz sind die Klassiker "Mehr holz" oder ein Brandschutzanstrich den es inzwischen auch Durchsichtig gibt. Um das zu bestimmen braucht es auch wieder Fachkunde...