Zulieferer Insolvenz

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Servus zusammen,

sagts mal einer meiner Zulieferer der per B2B Sepa nach Lieferung bezahlt wird (heißt er bucht nach Lieferung vom Konto ab, bei B2B wird "vollmacht/Dokument" bei der Bank hinterlegt) hat Insolvenz angemeldet, einen Insolvenzverwalter und freut sich laut schreiben natürlich wenn weiter bestellt wird das ggf. saniert werden kann.

Habe ich da als Kunde ein anderes Risiko als Garantie / Rückabwicklung bzw Gutschriften daraus? Das sehe ich stressfrei da gibts keine Probleme, und abbuchen für nicht gelieferte Ware wäre ja kriminell oder?
 

Mitglied 24010 keks

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Wenn jemand abbucht, kannst ja leicht wieder zurück buchen...
Meiner Meinung nach kein Risiko außer die wo du genannt hast.
 

Roterbischof

ww-robinie
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Hallo, ob das ein Risiko ist, ist eine Frage, wann abgebucht wird, nach Bestellungseingang oder nach Lieferung. Kippt die Firma entgültig während die Ware zwar bezahlt ist aber noch nicht geliefert, dann ist die Ware Insolvenzmasse. Da ist dann die Frage wie groß ist das Rechnungsvolumen, sind das 50€ für ein bisschen Beize und 1L spezial Lack ist das ja kein Beinbruch, geht es um Rechnungen über ein paar tausend Euro, würde ich mir das genauer ansehen. Mfg
 
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Nach Lieferung… die einzige Gefahr die ich sehe ist Krimineller Natur sprich die buchen was ab was nie geliefert wurde … was du bei B2B wohl echt nicht wiederrufen kannst

Ich mein ich hab eigentlich echt Interesse das die die Kurve bekommen und unterstütz da gerne

Lustig (oder traurig ) finde ich laut dem Amtsgericht Beschluss hat der Geschäftsführer seine Adresse in einem mietbunker … wers glaubt …
 

Mitglied 24010 keks

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B2B kannste nicht widerrufen…
Das wusste ich nicht. Aber woher weiß meine Bank, dass das B2B ist? Ich kann bei Abbuchungen mit einem Klick das zurückholen.
Aber ja, ich bin klein - mein Geschäftskonto = Privatkonto.

Dann nehme ich meine Aussage gerne zurück und werde mich weiterbilden. :emoji_slight_smile:
 
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Bei B2B muss man das SEPA-Mandat bei der Bank abgeben, bei B2C nicht.


genau darum hatte ich ja oben geschrieben "Vollmacht / Schreiben" bei der Bank hinterlegen.. B2B machen übrigens nicht alle, die neuen hippen wie N26 Bank bieten z.B, B2B gar nicht an obwohl sie ein extra Geschäftskonto für selbstständige bewerben....ist blöd wenn dein Lieferant darauf besteht...
 

FredT

ww-robinie
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Aber alles, was du als Kunde des Kreditinstitutes hinterlegst, kannst du auch wieder retournieren. Frag einfach deinen persönlichen Berater.
 

MatthiasK.

ww-pappel
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Es kommt auf den Zeitpunkt an: vor Insolvenz oder nach Eröffnung und Einsetzung des Verwalters, wenn der weitermacht haftet er für Geschäfte die selber einfädelt…
wenn es um größerer Beträge geht, lass es bleiben oder frag einen Anwalt. Aus der Masse gibts regelmäßig nix.
 

jochen-steini

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Es kommt auf den Zeitpunkt an: vor Insolvenz oder nach Eröffnung und Einsetzung des Verwalters, wenn der weitermacht haftet er für Geschäfte die selber einfädelt…
wenn es um größerer Beträge geht, lass es bleiben oder frag einen Anwalt. Aus der Masse gibts regelmäßig nix.


Sorry, das stimmt nicht!! Ein Insolvenzverwalter haftet nicht für seine Bestellungen (wenn er weitermacht). Dann würde ein Inso-verwalter nichts bestellen, wenn er privat haftet.
 

uli2003

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Wenn jemand abbucht, kannst ja leicht wieder zurück buchen...
Meiner Meinung nach kein Risiko außer die wo du genannt hast.
Die Aussage musst du etwas umgestalten - "wenn jemand abzubuchen versucht". Denn beim Auftauchen der Pre-Notification siehst du ja was abgebucht werden soll. In dem Moment kannst du noch widersprechen und die Zahlung ablehnen.
Sollte eine Abbuchung angekündigt werden, zu der es keinen Auftrag gibt, oder die Ware noch nicht geliefert wurde - dann einfach ablehnen.
Natürlich sollte man den Ankündigungszeitraum nicht zu klein wählen und regelmäßig aufs Konto achten. Ich weiß jetzt nicht, ob Kontowecker dies auch erfassen und melden können.
 

seschmi

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Wenn der Verwalter grob fahrlässig oder betrügerisch handelt, haftet er schon mit seinem Privatvermögen.
Wenn er einfach Geld abbucht ohne Lieferung, ist es schwer zu erklären, warum das nicht betrügerisch oder grob fahrlässig ist.

Etwas anders ist es mit Gewährleistungen: Falls die Firma doch abgewickelt wird, sind die vermutlich futsch. Das muss man dann je nach Art der gelieferten Ware überlegen - Dachlatten schaue ich mir an, gebe sie sofort zurück oder verbaue sie, für ein Auto hätte ich schon gerne jemanden, der die Gewährleistung sicherstellt. Das hängt halt davon ab, ob man verdeckte Mängel befürchten muss, die erst später auftreten.

Falls es vertragliche Vereinbarungen aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren gibt, gelten die nicht automatisch weiter, der Verwalter muss sich daran nicht halten. Deshalb ist es ratsam, solche Vereinbarungen (zB Lieferbedingungen, Preise, Konditionen, AGB etc) mit dem Verwalter neu zu treffen, dann muss er die auch einhalten.

Alles, was vor den Insolvenz vereinbart wurde, ist praktisch egal.
 
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Nun das Thema Sepa hat sich erledigt in Zukunft wird die Firma zuerst liefern dann wird der Kunde auf ein neues Treuhänderkonto manuell überweisen müssen, soweit alles gut....
 

U.Tho

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Wir hatten einen ähnlichen Fall. Zulieferer Insolvenz in Eigenverwaltung, weil abgespalten vom amerikanischen Mutterkonzern. Haben uns bei unserer Anwältin dazu schlau gemacht: Halt nichts vorausbezahlen, erst nach Lieferung (war da ja eh schon immer so).
Falls die Firma am Ende aufgelöst wird, wird es aber wohl keine Gewährleistungen für die gekauften Waren mehr geben - klar oder?

Was das Thema Lastschrift angeht - machen wir gar nicht (außer der Miete für die Halle und Finanzamt). Wir machen regulär alles per Überweisung.
 
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