Zimmerer Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen

rusti81

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Hallo Zusammen,


ich bin neu hier und weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob die Frage in dieses Forum passt, wollte aber dennoch mal nach Eurer Meinung/ Euren Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt fragen:

zu mir: ich bin männlich, 23 Jahre alt und habe eine Ausbildung im Büro gemacht.
Seit knapp drei Jahren bin ich ausgelernt und mittlerweile so unzufrieden mit der Arbeit im Büro, dass ich gerne ins Handwerk gehen würde.

In meiner Freizeit arbeite ich mit meinen Brüdern gerne im Wald (Bäume fällen + Weiterverarbeitung zu Feuerholz etc.).
Ich habe mich in einigen Zimmerei-Betrieben in der Gegend auf einen Ausbildungsplatz zum Zimmerer beworben.

Ein Betrieb hat sich gestern bei mir gemeldet, und wir haben uns bei einem persönlichen Gespräch auf ein 1-wöchiges Probearbeiten in diesem Betrieb geeinigt.
Der Chef des Betriebs hat mir nach unserem Gespräch bereits den Ausbildungsplatz angeboten und mir die Wahl gelassen im 1. oder im 2. Lehrjahr einzusteigen.

Der Berater der Handwerkskammer hat mir wegen meines Alters und meiner vorherigen Ausbildung zum verkürzen angeraten.

Nun zu meiner Frage: hat bereits jemand hier Erfahrungen damit gemacht, das erste Lehrjahr zu "überspringen" und kann das empfehlen?
Oder ist davon grundsätzlich Abzuraten wenn man das Handwerk vernünftig lernen will, da man evtl. zu viel verpasst?

Danke im Voraus!
 

civil engineer

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Hallo,

es kommt auf den Betrieb an, ob Du als HiWi missbraucht wirst oder was lernst. Wenn Du HiWi bist, ist es eh egal, ob Du 2 oder 3 Jahre dort bist, Du lernst nichts. Ist der Betrieb gut und Du engagiert, reichen auch 2 Jahre meiner Meinung nach.

Ich würde mich von Deutsch, Sozialkunde, Religion und Sport in der Berufsschule befreien lassen, den Summs hast Du ja mit Deiner ersten Ausbildung schon erschlagen und in der freien Zeit den Stoff vom ersten Jahr nachlernen.

Gruß
 

wasmachen

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...und unterschätz die Praxis nicht.
Im Nachbarbetrieb hat n Mädl mit Lehrzeitverkürzung bei der LAP gleich ne saubere Bauchlandung hingelegt.....
Zwar Tischler, ändert aber nichts drann dass du in 2 Jahren die Praxis sammeln solltest wo andere 3 Jahre für haben.
 

Frank73

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Ich würde mich von Deutsch, Sozialkunde, Religion und Sport in der Berufsschule befreien lassen
Deutsch ist leider schwierig, geht fast nicht mehr, da gibt es eine neue gesetzliche Regelung.
Sollte Sozialkunde Prüfungsfach sein, und das ist es in der Regel, geht eine Befreiung auch nicht.
Reli und Sport ist Möglich.
 

uli2003

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Der Chef des Betriebs hat mir nach unserem Gespräch bereits den Ausbildungsplatz angeboten und mir die Wahl gelassen im 1. oder im 2. Lehrjahr einzusteigen.
Mal gut, dass der das nicht allein entscheiden kann. :emoji_slight_smile:
Die Grundsatzfrage - darfst du überhaupt ein ganzes Jahr verkürzen, und mit welchem Hintergrund?
 

IngoS

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Hallo,

üblich ist eine Lehrzeitverkürzung von einem Jahr, wenn schon eine Ausbildung abgeschlossen wurde, auch wenn diese nichts mit der zweiten Ausbildung zu tun hat.
Du solltest ins zweite Lehrjahr einsteigen und aufpassen, dass du alle Lehrgänge mitmachst.

Gruß Ingo
 

Paulisch

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Eigentlich ist das verkürzen sogar schon mit Realschuleabschluss vorgesehen.
Ich würde es aufgrund deines Alters auf jeden Fall verkürzen. Was willst da drei Jahre kein Geld für die Arbeit kriegen
 

rusti81

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Mal gut, dass der das nicht allein entscheiden kann. :emoji_slight_smile:
Die Grundsatzfrage - darfst du überhaupt ein ganzes Jahr verkürzen, und mit welchem Hintergrund?
Hallo,

Wie ich geschrieben habe wurde mir die Verkürzung auch durch die Handwerkskammer bestätigt. Gründe dafür: erste Ausbildung sehr gut bestanden + Alter über 21 Jahre.

Gruß
 

uli2003

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üblich ist eine Lehrzeitverkürzung von einem Jahr, wenn schon eine Ausbildung abgeschlossen wurde, auch wenn diese nichts mit der zweiten Ausbildung zu tun hat.
Da muss ich dir widersprechen. Es muss zumindest einschlägig ins Berufsfeld passen.
Die mittlere Reife macht eine Verkürzung um 6 Monate, nicht aber 1 Jahr möglich.

Wie ich geschrieben habe wurde mir die Verkürzung auch durch die Handwerkskammer bestätigt.
Geschrieben hast du, es wurde dir angeraten. Nix mit bestätigt. Den Antrag musst du immer noch stellen!
Wenn die HWK bei dir aufgrund dieser Tatsachen im Einzelfall so entschieden hat, ist das natürlich in Ordnung.

Aber warum verkürzt du nicht am Ende, sondern vorne? Sinniger finde ich es, die ersten Lehrjahre mitzunehmen.
 

IngoS

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Da muss ich dir widersprechen. Es muss zumindest einschlägig ins Berufsfeld passen.
Die mittlere Reife macht eine Verkürzung um 6 Monate, nicht aber 1 Jahr möglich.

Hallo,

Mittlere Reife in einer allgemeinbildenden Schule ist was Anderes, als ne abgeschlossene Berufsausbildung (mit der man inzwischen auch den mittleren Bildungsabschluss erreicht).

Habe das ja mehrfach als Berufsschullehrer und Gesellenprüfungsausschussmitglied erlebt.

Gruß Ingo
 

rusti81

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Aber warum verkürzt du nicht am Ende, sondern vorne? Sinniger finde ich es, die ersten Lehrjahre mitzunehmen.
Offen wäre ich auf jeden Fall für beides. Wollte hier nur mal hören wie die Erfahrungen in dem Thema sind. Denke ich werde mich auch dafür entscheiden normal im 1. Lehrjahr zu starten und eventuell hinten raus zu verkürzen wenn die Noten und alles passt.

Danke
 

Martin45

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Ich habe mich auch als erstes gefragt, ob es nicht zumindest eine Überlegung wert ist, den Anfang der schulischen Ausbildung mitzunehmen und wenn du siehst, es läuft, dann am Ende um 1/2 oder 1 Jahr zu verkürzen. Dann hast du erstmal die Grundlagen aus denen sich ja auch einige Zusammenhänge ergeben. Hexenwerk ist so eine Prüfung jedenfalls nicht, wenn man motiviert ist und was dafür tut.

Vielleicht als Hinweis:
Ich denke es macht zwar Sinn den Schulunterricht zu besuchen.
Aber mit 23 wärst du auf jeden Fall (in NRW, anderswo vielleicht ähnlich?!) nicht mehr berufsschulpflichtig.
(Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt, aber nicht verpflichtet (§ 38 Abs. 4 SchulG NRW).
 

uli2003

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nochmal deutlicher, Berufsabschluss und über 21 Jahre alt kann schon im Vorhinein die Lehrzeit um ein Jahr verringert werden, also schon im Lehrvertrag.
Auch wenn du es nicht verstehen möchtest, und es in deiner Schule so kommuniziert wurde - nein!

Verkürzung (§ 8 Abs. 1 BBiG):
Aufgrund schulischer Vorbildung, vorausgegangener Berufsausbildung oder bei Auszubildenden über 21 Jahren (zu Ausbildungsbeginn) kann eine Verkürzung durch beide Vertragsparteien entweder schon bei Vertragsabschluss festgelegt oder nachträglich beantragt werden.

Mögliche Verkürzungsgründe:

  • Mittlerer Schulabschluss - Verkürzung um bis zu sechs Monate
  • Hochschul- oder Fachhochschulreife - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
  • Auszubildender über 21 Jahre (zu Ausbildungsbeginn) - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
  • abgeschlossene Berufsausbildung - Verkürzung um bis zu zwölf Monate


Das ändert ebenso nichts daran, dass die möglichen Gründe auch gewissen Regularien unterworfen sind. Man kann das nicht einfach pauschalieren!
 

echtnice

ww-birke
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Ich bin 44 und jetzt im 3. Lehrjahr zum Schreiner EFZ. Ich stand auch vor der Überlegung zu verkürzen, da ich bereits Fachabitur und 2 Ausbildungen mitbrachte. Schulisch wäre das gut gegangen, aber ich bin von der praktischen Erfahrung im Arbeitsalltag froh, es nicht gemacht zu haben. Die praktische Übung braucht Wiederholung und ich wäre sehr in Stress gekommen. (Bin aber auch kein Überflieger, so n 2er praktisch laut Kursnoten).

Die Bemerkung von Civil engineer finde ich wertvoll. suche dir einen guten Betrieb aus, vor Allem mit deinen Vorkenntnissen Wald, Führerschein haste wahrscheinlich auch. Bei uns hättest du da Auswahl an Lehrbetrieben.
Viel Erfolg, ich bin jeden Tag froh, jetzt mit Holz zu arbeiten.

Gruss Sascha
 
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