Wie verhalten?

lunateide

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Hallo Woodworker,

ich habe von einem Internethändler für Drechselholz insgesamt 13 Kanteln 5 x 5 x 30 cm Rüster, Platane und Zwetschgenholz gekauft.
Die Lieferung enthält einen Kantel Rüster, der über die gesamte Länge einen weit klaffenden Riß aufweist und somit unbrauchbar ist.

Ein Kantel Zwetsche feht in dem bestellten und bestätigten Maß, dafür wurden 2 kleinere 4 x 4 x 30 cm beigelegt, die für den Verwendungszweck ungeeignet sind.

Ich habe dem Verkäufer diese Mängel mitgeteilt, jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen keine Antwort erhalten.
Was mich ärgert ist das Schweigen des Verkäufers.

Wie würdet Ihr Euch in diesem Fall verhalten?

Gruß
Roland
 

threedots

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Hallo Roland,

ich würde nochmal reklamieren mit einer Fristsetzung von einigen Tagen. Wenn keine Reaktion erfolgt, die ganze Lieferung zurücksenden. Laut Fernabsatzgesetz kannst Du ja 14 Tage lang ohne weitere Angabe von Gründen die Ware zurückschicken.
 

lunateide

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Hallo Roland,

dann hab ich die Kosten der Rücksendung an der Backe (was ich bei einem Widerruf, der keinerlei Gründe erfordert, auch richtig finde).
Ich will aber den Vertrag nicht widerrufen, etwa weil ich es mir, launisch wie ich bin, anders überlegt habe oder anderen Ortes billigere Angebote gefunden habe.

Ich will die Ware wie bestellt und bestätigt und in einem einwandfreien Zustand.

Gruß
auch Roland
 

lunateide

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Hallo Micha,

hab ich, werde wahrscheinlich auch Konflikt melden.
Wollte halt nur einige meinungen hören, ob man sich in einer solchen Sache wehrt, oder grummeld schluckt und einen Schnaps zur Verdauung hinterher.

Gruß
Roland
 

Holzrad09

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Naja, bei ebay könnte man einen " von der Beschreibung abweichenden Artikel " melden, der Verkäufer bekommt eine Frist gesetzt und man könnte sich einigen, die Rücksendekosten bzw Nachlieferung müsste er dann schlucken.
mfg
 

WinfriedM

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Würde erstmal telefonische Klärung anstreben. Das klappt oft besser, insofern die telefonisch erreichbar sind. Es gibt durchaus Mail-Schlampis, die am Telefon aber super nett und verlässlich sind.

Bevor ich einen Paypal-Konflikt auslösen würde, würde ich das erstmal per Mail ankündigen. Also wenn keine Reaktion per Mail bis zum ..., werde ich einen Konflikt auslösen. Das wirkt auch oft schon Wunder.

Ich würde mir dann das nachliefern lassen, was ich bestellt habe und beim Rest fragen, ob ich den wieder auf seine Kosten zurückschicken soll. Falls ich das Material auch irgendwie gebrauchen kann, dann evtl. für einen bestimmten günstigeren Preis behalten.
 

Time_to_wonder

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Paypal: Konflikt
ebay: melden
???

Wie wäre es denn mal mit dem guten alten BGB. Ist doch garnicht so schwierig. Es liegt ein Sachmangel gemäß § 434 vor. Also hast Du Rechte gemäß § 437. Und die heißen "Nacherfüllung verlangen" nach § 439 oder "vom Vertrag zurücktreten" nach § 440.

Hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Schreib dem Verkäufer das in einer Mail und guck, was passiert.

Gruß Jörg
 

tract

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ich habe von einem Internethändler für Drechselholz insgesamt 13 Kanteln 5 x 5 x 30 cm Rüster, Platane und Zwetschgenholz gekauft.
Die Lieferung enthält einen Kantel Rüster, der über die gesamte Länge einen weit klaffenden Riß aufweist und somit unbrauchbar ist.

Ein Kantel Zwetsche feht in dem bestellten und bestätigten Maß, dafür wurden 2 kleinere 4 x 4 x 30 cm beigelegt, die für den Verwendungszweck ungeeignet sind.

Ich habe dem Verkäufer diese Mängel mitgeteilt, jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen keine Antwort erhalten.
Was mich ärgert ist das Schweigen des Verkäufers.

Wie würdet Ihr Euch in diesem Fall verhalten?

1) die Zusendung von zwei kleinen Teilen, statt eines großen, kann man eigentlich nur als Scherz verstehen. Da muß man noch nicht einmal vergleichende Beispiele heranziehen (zwei 145er Reifen, statt 285er ; zwei Paar Kinderschuhe statt einem in der Größe 43; zwei 5er Bohrer statt einem 10er, ...)

2) Leute können natürlich auch mal verhindert sein (krank, ...) oder der Rechner Ärger machen.
Wenn allerdings das Problem was man hat, darauf zurückzuführen ist, daß da jemand einen Vertrag zu seinen Gunsten abgeändert hat, würde ich auch nicht großartig Geduld entgegenbringen.

Ich würde daher wohl auch den für mich stressfreiesten Weg wählen:
nochmal in kurzem Abstand einen Schwung Mails und wenn noch immer keine Reaktion: eBay/Paypal einschalten

Ist natürlich auch abhängig vom Rest der Bestellung:
war alles gut verpackt, der Rest der Bestellung einwandfrei? Dann kann man schon Zugeständnisse machen und vielleicht das Telefon bemühen oder noch bis nach dem WE abwarten.
 

Mathis

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Hallo Micha, hab ich, werde wahrscheinlich auch Konflikt melden. Wollte halt nur einige meinungen hören, ob man sich in einer solchen Sache wehrt, oder grummeld schluckt und einen Schnaps zur Verdauung hinterher.
Gruß Roland
Hallo Roland, ein ähnliches Problem hatte ein Bekannter mit einem sogenannten Edelholzhändler aus der Nähe von Plauen. Es gab keine Reaktion auf eine berechtigte Reklamation. Paypal hat dann dessen Konto gesperrt und da kam dann ganz schnell Bewegung in die Reklamation....
 

ChrisOL

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Hallo,

ich würde als erstes zum Höhrer greifen und versuchen die Sache im Gespräch zu klären.
Die allermeisten Händler haben Interesse an zufriedenen Kunden. Wer weiß wer das Paket gepackt hat?

Sollte das nicht fruchten würde ich als zweites auf PayPal zurückgreifen, da besteht die Chance das du Geld zurückbekommst.

Als Drittes würde ich in den sauren Apfel beißen und die Kanteln auf eigene Kosten zurück schicken.

Auf dem BGB kannst du als letztes auch rumreiten und dein Recht einfordern. Nur brauchst um dein Recht zu bekommen dann evtl. einen Anwalt, der möchte auch Geld, der Streitwert ist eher gering und ob sich das dann lohnt würde ich mal stark in Frage stellen.

Grüße
Christoph
 

WinfriedM

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Paypal: Konflikt
ebay: melden
???

Verstehe ich nicht. Warum schüttelst du da mit dem Kopf? Paypal-Androhungen sind so schön effizient, weil Händler sofort die Konsequenzen spüren und das wird sofort sehr unangenehm. Gesetze sind hingegen geduldig und viel umständlicher. Da brauchts erst einen Anwalt und viele Verkäufer setzen drauf, dass das viele dann doch nicht machen.
 

Time_to_wonder

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Nee, Gesetze gelten für jeden von uns auch ohne Anwalt. Aber Du hast schon recht, Sanktionen wie von Dir beschrieben ziehen wahrscheinlich mehr. Muss ich mich wohl mal dran gewöhnen, bin da irgendwie noch ein wenig Achtziger.:emoji_slight_smile:

Gruß Jörg
 

tiepel

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Hi,
Wenn ich das richtig verstanden habe, war es ein ebay-Kauf.
Dann würde ich den Händler immer erst über das ebay-Formular anschreiben. Erst nur eine allgemeine Frage zum Artikel. Muss ja nicht sofort die Brechstange sein, die Mail ist aber bei ebay dokumentiert. Wenn der Händler nicht reagiert, wird der Ton halt härter.
Wenn es irgendwann nicht mehr hilft, Fall aufmachen.
Gruß Reimund
 

Dietrich

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Hallo,

finde es schon heftig was die Kollegen hier einem kleinen Händler alles antun wollen wegen eines 30cm langen Kanthölzchens.
Andererseits, was wurde denn für die 13 Stücke bezahlt, vllt. sollte ich weniger in die Tonne werfen und die Reststücke verschicken:emoji_slight_smile:

Gruß Dietrich
 

tract

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finde es schon heftig was die Kollegen hier einem kleinen Händler alles antun wollen wegen eines 30cm langen Kanthölzchens.

finde ich nicht, denn schließlich wurde ja ein Vertrag geschlossen und im Vertrauen auf Einhaltung im Voraus bezahlt.
Wenn man 5x5 bestellt darf ein Händler nicht einfach die Bestellung auf 4x4 abwandeln, weil er die Ware nicht hat oder sich überlegt hat diese doch zu behalten.
Ein seriöser Händler hält im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Käufer.
 

lunateide

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Hallo Dietrich,

ein solches Kanthölzchen der Marke Zwetschge z.B. kostet 6,00 Euro.

Das Wort "Drechsel" in Verbindung mit Holz ist ebenso preisbestimmend wie das Wort "Bio" in Verbindung mit Eiern oder Rindfleisch.

Für Drechselholz ist Freilandhaltung undbedingt erforderlich.

Gruß
Roland

P.S. sag jetzt bitte nicht: Geh mal zum nächsten Schreiner. Ich bin meilenweit gegangen, dort hätte ich Plattenmaterial haben können was das Herz begehrt und Furniere in großer Auswahl.

Aber Vollholz - hier ein Stück Eiche, dort ein wenig Buche, einmal Thermoesche.
Das Los der Kleinverbraucher ist ein mühsames.
 

WinfriedM

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Also den Anspruch hätte ich auch an jeden gewerblichen Verkäufer, dass er mir schickt, was bestellt wurde und wenn ein Fehler passiert, dass er dann zuvorkommend die Sache in Ordnung bringt. Das gilt auch bei einen Gesamtwarenwert von z.B. 10 Euro.

Wo kämen wir hin, wenn die Maßgabe wäre: "Bei allen Lieferungen unter 50 Euro kommt was wesentlich minderwertigeres, als man bestellt hat."
 

uli2003

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Ich vermute Dietrich meint das anders als es hier ausgelegt wird.

Es geht wohl eher um die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ich die ersten Kommentare lese, sind hier einige kaum besser als dieser böse, böse Händler.

Man schreibt eine Mail, und kommt kurze Zeit später keine Antwort wird sofort bis aufs Möglichste sanktioniert. Gebt auch dem Händler etwas Zeit, 5-7 (Werk)Tage sollten es schon sein, ein Anruf wirkt bestimmt schneller.

Erst mal die Kirche im Dorf lassen :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

tract

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I
Es geht wohl eher um die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ich die ersten Kommentare lese, sind hier einige kaum besser als dieser böse, böse Händler.
Man schreibt eine Mail, und kommt kurze Zeit später keine Antwort wird sofort bis aufs Möglichste sanktioniert. Gebt auch dem Händler etwas Zeit, 5-7 (Werk)Tage sollten es schon sein, ein Anruf wirkt bestimmt schneller.

von dem was geschildert wurde ausgehend, liegt es einzig am Käufer, ob er, nach 3 Werktagen Wartezeit auf eine Antwort, noch nett und kulant mit dem Verkäufer umgehen will.
Man kann das machen - aber man muß es nicht und auch letzteres ist absolut o.k.

Denn der Verkäufer hat ja vorweg wissentlich entschieden, nicht dem Vertrag entsprechend bereits bezahlte Ware zu liefern - und es offensichtlich auch nicht für notwendig gehalten, den Käufer vorweg zu informieren, daß er nur von der Bestellung abweichende Ware liefern kann, will und würde.
Einfach etwas von der bezahlten Bestellung abweichendes zu senden, ist schon ein ziemlich dreistes Vorgehen.
Der Geldbetrag um den es da geht, spielt keine Rolle.
 

uli2003

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Juristisch gesehen läufst du mit einer 3-Tagesfrist überall vor die Wand. Lassen wir den Riss, der vielleicht später entstand oder nicht gesehen wurde mal außen vor, so finde ich die Ersatzlieferumg von 2 Kanteln statt einer, die im passenden Maß wohl nicht vorrätig war, durchaus nicht negativ.
Oft ist es ja so, dass das kleinere Maß ausreicht, Kanteln im anderen Maß nur nicht angeboten werden.

Somit stellt sich wieder, bei dieser nicht grundsätzlich vertragswidrigen Lieferung, die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Das es nicht alles in Ordnung ist, ist unbestritten.

Grüße
Uli
 

tract

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so finde ich die Ersatzlieferumg von 2 Kanteln statt einer, die im passenden Maß wohl nicht vorrätig war, durchaus nicht negativ.

Kanteln nutzt man ja um daraus etwas zu fertigen - und aus 4cm etwas herauszurabeiten was z.B. 4,5cm im Durchmesser haben soll, wird schwierig :emoji_wink:

Eine Kantel ist das, was sich im Metallbereich z.B. 'Halbzeug' nennt - wenn ich beim Händler ein Vierkantstahl mit 50mm Seitenlänge ordere, will ich ja auch nicht zwei Stücke mit 40mm erhalten ... und wäre bei so einer Falschlieferung dementsprechend angenervt.

So als Verkäufer ungefragt zu handeln ist definitiv unseriös - da muß man auch keine langen Diskussionen führen.
Gelieferte und bereits bezahlte Ware entspricht schlicht und ergreifend nicht dem Angebot.
 

lunateide

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Hallo,

ich bin der Meinung, daß die Argumente von Uli derart einseitig verkäuferorietiert an den Haaren herbeigezogen sind, daß ich sie nicht unwidersprochen stehen lassen will.

Zunächst zur Verhältnismaßigkeit der Mittel. Genau das war der Grund, in diesem Forum einen Sachverhalt zu schildern und um Meinungen zu bitten, ob ich eine mit Mängeln behaftete Lieferung mit einem Grummeln im Bauch widerspruchslos akzeptiere oder mich dagegen zur Wehr setze.
Daß es sich hier nicht um einen schmerzhaften Vermögensschaden handelt ist wohl auch jedem klar.
Nicht mehr und nicht weniger, auf keinen Fall eine juristische Einschätzung oder eine Bewertung des Mangels.

Jetzt konkret zu Ulis Argumenten:
Die Kantel waren in der bestellten Größe im Shop des Verkäufers angeboten, was allein noch nichts zu bedeuten hat.
In der Auftragsbestätigung und auch in der Rechnung sin die gewünschten richtigen Abmessungen enthalten, und sie werden noch immer im Shop des Verkäufers so angeboten.
Wann der Riß entstanden ist, kann ich nicht sagen, auf jeden Fall ist das Wachs, mit dem die Hirnholzkanten versiegelt wurden, auch in dem Riß zu finden.
Also war er beim Versiegeln schon verhanden.
Wo Uli eine 3-Tagesfrist hernimmt, ist mir schleierhaft, ich habe niemanden aufgefordert, innerhalb von 3 Tagen etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen; das wäre eine Frist gewesen.
Ich habe lediglich dem Forum mitgeteilt, daß ich vor 3 Tagen den Verkäfer informiert habe, hätte ebensogut Wochentag und Datum schreiben können.

Ich wünsche allen Woodworkern, sowohl auf der Verkäufer - als auch auf der Käferseite noch einen schönen Feiertag.

Gruß
Roland
 

elchimore

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Hallo,
das ist natürlich alles sehr ärgerlich für den Besteller. Es ist auch nicht so, dass ich solch eine Falschlieferung gut finde. Allerdings möchte ich mal folgende Frage in den Raum stellen, wer von Euch hat noch keinen Fehler gemacht? Hier wird sofort von einem Vorsatz des Händlers ausgegangen! Vielleicht war der Verpacker gerade abgelenkt und hat sich beim Einpacken vertan, beziehungsweise den Riß übersehen? Man weiß es nicht. Vielleicht ist er jetzt über den Feiertag im Urlaub und antwortet deshalb nicht sofort? Es sind nicht alle Leute so internetfixiert. Ich würde dem Händler an Rolands Stelle noch bis Montag Zeit geben, sich auf die Mail hin zu äussern, dann würde ich erstmal anrufen und das Gespräch suchen. Aber hier gleich nur weil vielleicht mal was schief gelaufen ist, sofort zur "Keule" zu greifen, halte ich für übertrieben.
Nachdenkliche Grüße aus dem feiertagsgesegneten Schwarzwald
Micha
 
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