wie melde ich einen einzelnen Auftrag an?

Sebastian N

ww-fichte
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Hallo Forum
Ein bekannter ist kürzlich an mich heran getreten ob ich ihn eine Theke bauen könnte . Das würde ich auch sehr gerne machen nur leider bin ich nicht selbstständig.
Gibt es eine Möglichkeit nur einen Auftrag anzumelden?
Meister bin ich und mein Chef hat auch kein Problem damit.
Wie gehe ich am besten vor? Weil es soll schon alles legal sein.
 

yoghurt

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Hallo Sebastian,
da brauchst Du (meine Wissens) nichts anzumelden. Bau die Theke und schreib eine Rechnung. Nach §19 des Umsatzsteuergesetzes kannst Du dann auf die Mehrwertsteuer verzichten bzw. bist dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Bei der Steuererklärung füllst Du die Anlage für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit aus und gibst die Rechnungssumme als Gewinn an. Nachteil an der Angelegenheit ist, dass das Finanzamt sich nur für Deinen Umsatz und nicht für Deine Kosten interessiert. Ob Dich das bei einem Auftrag gleich in die Steuerprogression bringt kann ich Dir natürlich nicht sagen.

So bin ich früher als Student verfahren, da hatte ich so 5-6 Aufträge pro Jahr und es gab nie Ärger.
 

PeterH22

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Guten Tag zusammen,

" Nachteil an der Angelegenheit ist, dass das Finanzamt sich nur für Deinen Umsatz und nicht für Deine Kosten interessiert. Ob Dich das bei einem Auftrag gleich in die Steuerprogression bringt kann ich Dir natürlich nicht sagen. "

Das stimmt so nicht ganz ...

Deine Kosten kannst Du auf jeden Fall ansetzen - wenn Du Material für diesen Auftrag einkaufts kann Du das - wie jeder andere Unternehmer auch - als Materialaufwand in der Anlage EÜR geltend machen, außerdem würde ich pauschale Telefonkosten / Fahrtkosten / sonstige Ausgaben ansetzen.

Eine entscheidende Grenze, die es im Auge zu behalten gibt ist 400 € Gewinn - wenn Du drunter liegtst wird der Gewinn aufgrund des Härteausgleichs nicht in Deinen Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen. Dadurch ist das Ganze für Dich steuerfrei.

--

Rechnung ohne Umsatzsteuer ist ok --> "aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen"

--> den Satz unter die Rechnung schreiben, dann noch Name, Steuernummer, Rechnungsnummer z.B. 2013 001 drauf und fertig.

Peter
 

muh

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Steuerrechtlich ist ja wohl alles irgendwie machbar.

Aber wie sieht das aus mit der Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft?

Wäre es nur eine Hilfearbeit könnte der Auftraggeber den Helfer bei der Berufsgenossenschaft versichern, kostet ca 1,30 bis 1,72 Euro die Stunde wie ich gerade gefunden habe.
( Zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe beim Häuselbauen, damit es keine Schwarzarbeit wird.)

Wie ist das bei dem Fall hier geregelt?
 

yoghurt

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Hallo,
um die Kirche im Dorf zu lassen, würde ich mit dem Chef absprechen, dass im Falle des Falles eben am Firmenauftrag gearbeitet wurde. Man muss nicht alles zu kompliziert machen. (Meine Meinung!)
 

Sebastian N

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Naja ich bezweifele das mein chef in dem fall so begeistert wäre, wenn ich mir zb den finger abschneide, lange ausfalle und er noch besuch von der bg bekommt.

Das ist also doch alles nicht optimal.
Dann sollte ich vielleich doch ein nebengewerbe anmelden.
Muss mich dazu mal schlau machen.
 

Profilkiller

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Hallo Sebastian,

wenn du die Arbeit nicht am Fiskus vorbei machen willst musst du mit deinem Chef reden ob du den Auftrag über ihn abrechenen kannst.
Oder Du gehst das Risiko ein und machst es einfach.

Gruß
Profilkiller
 

bandit2405

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Horb
Ich würde ein Nebengewerbe anmelden. Ist ne einfache,schnelle Geschichte, die bei uns 15 Euro gekostet hat vor 3 Jahren. Allerdings, wenn du Möbel bauen möchtest und dich dann Schreinerei schimpfen möchtest, benötigst du den Meistertitel, sonst wird dass nix mit der Theke und offiziell.
Da darfst du nur fertigbauteile einbauen, aber das ist ein anderes Thema das schon in anderen Threads besprochen wurde und würde hier zu weit führen.

Das einfachste, behaupte ich mal, mach das mit deinem Chef aus, dass er die Theke abrechnet und du den Einbau. oder so ähnlich. Wenn er auch was verdient dran, sind die meisten Chef´s nicht abgeneigt. Ausnahmen bestätigen natürlich diese Regel!!!
Bei mir lief das genau so. Er baute Möbel, ich baute ein. Alles ganz legal und jeder war glücklich!!! War da schon im Nebengewerbe angemeldet.


Ciao Chris
 

Sebastian N

ww-fichte
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Meister bin ich seit diesem Jahr und überlegt habe ich die Anmeldung auch schon.

Wenn's so günstig ist 15 Euro Anmeldung und 150 Hwk dann wäre das natürlich eine Alternative.

Kommt die Bg dann auch zu mir gucken?
Ist die Ausstattung und größe der Werkstatt völlig egal?
Und vie viel ich arbeite ist auch unwichtig? Da ich noch nicht so viel Aufträge habe.
 

Besserwisser

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Aaaaalter Schwede! Was wird hier denn für Scheisse geschrieben!!!!!!

Kleinunternehmerregelung gilt nur für Unternehmer. Wem nicht klar ist was das ist sollte hier vielleicht lieber die Finger still halten.
Schwarzarbeit wäre das auch NICHT, solange es einmalig und in der Einkommenssteuer angegeben wird.
Am sichersten, viel besser als die Tips hier von irgendwelchen völlig Fachfremden, rufst du bei deinem Finanzamt an oder fragst einen Steuerberater.
 

uli2003

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Die Kleinunternehmerregelung greift sicherlich. Nur darfst du ohne Eintragung in die Handwerksrolle keine Möbel fertigen. Tischler ist nach wie vor ein Beruf der Anlage A der Handwerksordnung.

Natürlich könntest du es in der Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angeben, jedoch keine Tischlertätigkeit ohne entsprechende Anmeldung.

Mit der BG hast du nichts zu schaffen, solange du nicht in der Tätigkeit als Angestellter unterwegs bist. Freiwillig ist natürlich auch das möglich.

Grüße
Uli
 

Frank S

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...Mit der BG hast du nichts zu schaffen, solange du nicht in der Tätigkeit als Angestellter unterwegs bist. Freiwillig ist natürlich auch das möglich.
..
Wo steht das denn geschrieben?
Wenn dem so wäre, würde ich auch gerne als Einzelunternehmer ohne Angestellte die "kostenpflichtigen Zeitungsabos" der Berufsgenossenschaft und der Handelskammer "abwählen".:emoji_slight_smile:

Gruß, Frank
 

Frank S

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Hallo Uli,
ich meinte jetzt nicht die"Die freiwillige Unternehmerversicherung (FUV)"
Die Anmeldung des Gewerbes bei der BG und Zahlung der Beiträge (auch ohne Beschäftigte) ist meines Wissens Pflicht.

Gruß, Frank
 

uli2003

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Und wenn eine Zahl im Zähler '0' ist?

Der Beitrag eines Unternehmens richtet sich nach der Formel:

Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Umlageziffer (Beitragsfuß)
-----------------------------------------------------------------------------------
1000

Gibt es einen Grundbeitrag?

Grüße
Uli
 

Frank S

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Ich habe eben mal mit meiner BG telefoniert.
Seit 1.1.2011 besteht die Versicherungspflicht für den alleine (ohne Beschäftigte) tätigen Unternehmer nicht mehr.
Unternehmer von vorher bestehende Unternehmen können auf Antrag den Versicherungsschutz kündigen und sind beitragsfrei.
Die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung eines neuen Unternehmens bei der BG besteht weiterhin.
Unternehmer von nach dem 1.1.2011 angemeldeten Unternehmen können sich freiwillig bei der BG versichern.

Gruß, Frank
 

uli2003

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Ich habe den Betrieb hier 2002 übernommen, und bin seitdem nicht BG-versichert.

Die BG weiß eh nicht immer was sie tut - ich habe nun schon zum zweiten Male einen gar nicht bei mir Beschäftigten auf der Belastungsliste zum Beitragsausgleichverfahren stehen.

Grüße
Uli
 

Besserwisser

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Man war als Einzelunternehmer bei der BG Holz noch nie (zumindest in den letzen 12 Jahren) beitragspflichtig. Immer nur freiwillig.

Unternehmer ist nur, wer etwas gewerblich betreibt. Zur Gewerbeeigenschaft zählt die Dauer. Beim Einzelauftrag fehlt dieses Merkmal und man ist KEIN Unternehmer. Damit kann man auch keine Unternehmerregelungen in Anspruch nehmen.
 

Frank S

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...Unternehmer ist nur, wer etwas gewerblich betreibt. Zur Gewerbeeigenschaft zählt die Dauer. Beim Einzelauftrag fehlt dieses Merkmal und man ist KEIN Unternehmer...
Das meinste jetzt aber nicht wirklich ernst?
Wenn mein einziger Einzelauftrag in meinem Leben der Bau des BBI oder Stuttgart 21 wäre, würde ich demnach nicht gewerblich handeln.:emoji_grin:

Man war als Einzelunternehmer bei der BG Holz noch nie (zumindest in den letzen 12 Jahren) beitragspflichtig. Immer nur freiwillig.
Die Pflichtversicherung bestand bis 1.1.2011 für den Unternehmer laut Sozialgesetzbuch.
Das die BG Holz davon abweicht, glaube ich so nicht.
Oder besteht/bestand über die Handwerkskammer eine ähnliche Versicherungsform?


Gruß, Frank
 

yoghurt

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Hallo,
nur zwei Anmerkungen:
- In der Fragestellung ging es um die Abwicklung EINES Auftrages.
- Ich sehe es so, dass die hier behandelten Fragen Inhalt der Meisterschulkurse sein müssten.Sege ich das falsch?
 

uli2003

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Ja natürlich Frank, die BG ist ja auch Rentenversicherungsträger. Logisch, dann stützen die sich auf das SGB.

aber ich sehe keinen Unterschied bei der Beurteilung des gewerbemässigen Handelns zwischen EINEM (Millionen-)Auftrag und mehreren Aufträgen.

Die Zeit.

Grüße
Uli
 
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