Ecki84

ww-fichte
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Hallo Leute,

ich habe mal eine auf den ersten Blick vielleicht etwas komische Frage.
Ich arbeite seit etwas mehr als einem halben Jahr in einer Tischlerei, bei der alles nur noch drunter und drüber geht. Ich fühle mich dort von Tag zu Tag immer unwohler. Es herrschen da teilweise Verhältnisse, wie ich es bisher in keiner anderen Firma erlebt habe, möchte dabei aber auch nicht zu sehr ins Detail gehen. In den 6 Monaten, in denen ich jetzt dort arbeite, kam der Lohn 4 Mal zu spät, womit ich ein sehr großes Problem habe.
Ich habe schon seit einigen Jahren vor, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen und bin nun endgültig fest entschlossen dies zu tun. Ich hoffe dabei aber auf den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt. Wenn ich ohne triftigen Grund selbst kündige, kriege ich eine 3 Monatige Sperre. Da mich der Chef nicht kündigen wird und es auch nicht meine Art ist, ihm dafür einen Grund zu geben, bleibt mir aber nur noch die Möglichkeit, selbst zu kündigen.
Meine Frage ist, ob die ständigen verspäteten Lohnzahlungen ausreichend sind für eine Kündigung ohne eine Sperrzeit zu bekommen.
Oder hat noch jemand einen Tip für mich, wie ich sonst da raus komme.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
 

Eurippon

ww-robinie
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Wie wäre es wenn Du mit deinem Chef darüber sprechen würdest?
Ganz einfach aufgrund der Zustände um die Kündigung bitten.
 

Unregistriert

Gäste
Moin Moin,

da solltest du dir vielleicht mal einen Tipp in einem Forum für Recht geben lassen. Fachkundige Juristen für Arbeitsrecht können dir da sicherlich weiterhelfen. Ich glaube dan kann man sich auch kostengünstig online beraten lassen. Alternativ einfach mal nen Kumpel fragen, der eine Rechtschutzversicherung besitzt. Die geben am Telefon immer kostenlose Auskunft.

Rechtsberatung und juristische Nachrichten auf 123recht.net - So einfach kann Recht sein
 

Airborne

ww-robinie
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...oder geh mal zum Arbeitsamt. Da darf man auch ohne arbeitslos zu sein hingehen und sich beraten lassen. Dann weißt du genau ob es Geld gibt, wie es mit dem Zuschuss steht etc.

Gruß
Torsten
 

TMZ

ww-pappel
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Hi,

Lieber 4 mal zu spät Lohn bekommen als vom Arbeitsamt abhängig zu sein :emoji_wink:

Kümmer dich lieber um eine neue Arbeitsstelle oder informier dich über die Selbstständigkeit.
 

Sasha86

ww-kastanie
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Hallo,

ich war letztes Jahr in einer ähnlichen Situation wie du, musste um mein Geld betteln, war neben dem Chef der einigste Mitarbeiter, dann noch zwei lustlose Lehrlinge und nichts zu tun....und der Chef ist den ganzen lieben langen Tag in der Weltgeschichte rumhergefahren.
Habe dann auch gekündigt und mache mich nun Selbständig, hatte ich früher oder später eh vor und hab dann eben die Gelegenheit genutzt und mich mit beschäftigt und dann kam eins zum anderen.
Habe auch 3 Monate Sperre bekommen, hab ich hingenommen, aber hatte ein paar Andeutungen gemacht, dass ich mir meine zukünftigen Angestellten wo anders suche.
Keine 2 Wochen später, hatte ich eine saftige Nachzahlung ohne einen Widerspruch gestellt zu haben.
Will damit nicht sagen, das du es genauso machen sollst, aber anscheint gibt es da Möglichkeiten, wenn man ein offenes Gespräch mit einem Verantwortlichen sucht.

Gruß Sasha
 

bello

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Hallo,

ich frage mich, mit welchen Vorraussetzungen Du dich selbständig machen willst. Jetzt stört es schon, wenn der Lohn verspätet kommt. Was meinst Du, wie lange man als Unternehmer auf Zahlungseingänge manchmal warten muss. Sollte dann der Kunde auch noch zahlungsunfähig sein, dann hilft Dir ein Existenzgründungszuschuss auch nichts.
 

unbekannter-xy

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Sich im Hintergrund nach einem anderen Betätigungsfeld schauen, und sich in einem anderen Betrieb einmieten. Wie ich es auch schon erlebt habe, den Betrieb selbst übernehmen. dies ist natürlich kein einfacher und riskanter Weg.
 

Andre K

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Wie oben schon mitgeteilt. Man sollte sich in diesem Falle bei einem Rechtsberater oder zumindest dem Arbeitsamt beraten lassen. Man hat in einem solchen Falle mehrere Möglichkeiten, auf die Umstände zu reagieren.
 

kobalt

ww-robinie
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Für den Gründungszuschuss gibt es noch andere Voraussetzungen:
Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht.
 
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