Bisher hatte ich immer Glück mit meinen Kunden.
Als vergangenes Jahr aber einer erst nach dem Vollstreckungsbescheid zahlte, hab ich das Thema Widerrufsrecht dann doch ernst genommen.
Denn wenn der Kerl informiert gewesen wäre, hätte er einfach sagen können: Hol den Kram wieder ab.
Eben erst hatte ich einen Kunden hier der mich sehr zweifelnd angeschaut hat, als wolle ich ihn über den Tisch ziehn.
AB unterschreiben - keine Frage, aber warum eine Widerrufsbelehrung? Und dann auch noch eine Erklärung über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechtes.
Und dann kann ich jedes mal weit ausholen und erklären, dass wir Handwerker nun rechtlich wie Onlinehändler oder Hausierer behandelt werden.
Wie ernst nehmt Ihr das so?
Macht Ihr das nur bei Neukunden, beim ersten Auftrag oder immer?
Das Gesetz ist ja eh schon so ein unausgegorenes Machwerk, so dass z.B. eine scharfe Abgrenzung zwischen Werk- und Werkliefervertrag nicht immer klar ist.
Außerdem ist die Befreiung vom Widerrufsrecht für Unsereins fast unmöglich. Welcher Kunde kommt schon ohne vorherigen Kontakt zu mir in die Werkstatt und schließt sofort einen Vertrag ab?
Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Einschätzungen.
Schönen Gruß,
Sebastian
Als vergangenes Jahr aber einer erst nach dem Vollstreckungsbescheid zahlte, hab ich das Thema Widerrufsrecht dann doch ernst genommen.
Denn wenn der Kerl informiert gewesen wäre, hätte er einfach sagen können: Hol den Kram wieder ab.
Eben erst hatte ich einen Kunden hier der mich sehr zweifelnd angeschaut hat, als wolle ich ihn über den Tisch ziehn.
AB unterschreiben - keine Frage, aber warum eine Widerrufsbelehrung? Und dann auch noch eine Erklärung über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechtes.
Und dann kann ich jedes mal weit ausholen und erklären, dass wir Handwerker nun rechtlich wie Onlinehändler oder Hausierer behandelt werden.
Wie ernst nehmt Ihr das so?
Macht Ihr das nur bei Neukunden, beim ersten Auftrag oder immer?
Das Gesetz ist ja eh schon so ein unausgegorenes Machwerk, so dass z.B. eine scharfe Abgrenzung zwischen Werk- und Werkliefervertrag nicht immer klar ist.
Außerdem ist die Befreiung vom Widerrufsrecht für Unsereins fast unmöglich. Welcher Kunde kommt schon ohne vorherigen Kontakt zu mir in die Werkstatt und schließt sofort einen Vertrag ab?
Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Einschätzungen.
Schönen Gruß,
Sebastian