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(20.12.2012) Nach einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums SH wird die aus dem Konjunkturpaket II geltenden Erleichterungen bei Vergabeverfahren (Wertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben) um ein weiteres Jahr bis 31.12.2013 verlängert. Die Verlängerung wird am 20.12.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt damit ab dem Tag danach.
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