Werkstattschrott - Schrott in der Werkstatt

lesepirat

ww-robinie
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Hallo ihr,
was sind eure Gedanken/Erfahrungen/Meinungen zum Schrottsammeln in der Werkstatt. Mir fiel gestern mal wieder auf, wie viel Metall ich einfach so entsorge. In meiner Bastel/Recycling/ReparaturBude komme ich so übers Jahr gepeilt auf mind. 20-30kg. Schmeiss ich da bares Geld wech...??
 

falco

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Ruf doch einfach nen Schrottsammler an? Hier stecken regelmäßig kleine Flyer im Briefkasten und bei den Kleinanzeigen etc. findet man sie auch immer wieder. Da gibts noch ein paar Euro und man hat keine Arbeit mit der Entsorgung.
 

pedder

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Hallo ihr,
was sind eure Gedanken/Erfahrungen/Meinungen zum Schrottsammeln in der Werkstatt. Mir fiel gestern mal wieder auf, wie viel Metall ich einfach so entsorge. In meiner Bastel/Recycling/ReparaturBude komme ich so übers Jahr gepeilt auf mind. 20-30kg. Schmeiss ich da bares Geld wech...??

Natürlich. Ein paar Cent hier ein paar Cent da.
 

Holzrad09

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In meiner Bastel/Recycling/ReparaturBude komme ich so übers Jahr gepeilt auf mind. 20-30kg. Schmeiss ich da bares Geld wech...??

Nein, machst Du nicht. Die Ankaufpreise für Eisenschrott liegen bei ca 15 Cent /Kg ( 150 Eu pro Tonne ), bei Material über 5 mm Stärke bekommt man etwas mehr, ca 20 Cent /Kg. Da lohnt bei 20 - 30 Kg nicht mal die Fahrt zum Schrottplatz.
Anders schaut es wiederum bei Alu,Blei, Zinn, Edelstahl, Messing oder Kupfer aus, wenn genügend anfällt und man die Sorten trennen kann, bekommt man schon eine ordentliche Summe.
Alles was magnetisch anhaftet ist eisenhaltig und vom geringsten Schrottwert.
Schrottpreise aktuell: Tagespreise aller Schrott-Sorten
LG
 

Holzrad09

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Gute Preise bekommt man außerdem für Kupferkabel ( selbst mit Isolation ) und Werkzeugschrott wie HSS, HM oder Diawerkzeuge wie Bohrer, Fräser oder Sägeblätter etc, dürfen aber keinerlei Anhaftungen von eisenhaltigem Material haben ( HM Zähne am Sägeblatt ), HM Schrott 20 Eu /Kg, Eisenschrott 15 Cent /Kg, der Schrotthändler zahlt den Wert des minderwertigsten Materials.
Handyplatinen oder PC Mainboards werden durch Gold /Silber etc Anteile auch gut vergütet, aber nicht von jedem Schrotthändler angekauft.
Metalltrading - HSS Schrott
 

Daniboy

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Bei mir kommt alles in den Altmetalcontainer ums Eck und manchmal nimm ich auch von dort was mit.

Die Sammler von Flyern aus meiner Gegend geben zB kein Geld und hätten auch gern alte Geräte usw.
 

uli2003

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Bei mir kommt alles in den Altmetalcontainer ums Eck und manchmal nimm ich auch von dort was mit.

Das ist aber Diebstahl. Wenn es im Container ist, gehört es bereits der Entsorgungsfirma. Also Obacht. (Gilt übrigens auch für Sperrmüll..)

Meinen Schrott holt der Schrotti ab. Kostet ihn auch nix, bin froh dass es weg ist (umsonst fahren kann der auch nicht..), und ich nicht für die paar Cent noch selbst fahren muss.
Das wäre teurer als verschenken.

Grüße
Uli
 

Holzrad09

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Die Sammler von Flyern aus meiner Gegend geben zB kein Geld und hätten auch gern alte Geräte usw.

Wer sich auskennt und die Geräte zerlegt, der kann schon etwas verdienen. :emoji_wink:
Z.B. PC Tower ( Blechgehäuse) Schredder/Elektoschrott 15 Cent /Kg, zerlege Ich ihn in seine Einzelteile wie Eisenteile, Kabel, Steckkarten und Mainboard ( ca 7 Eu /Kg) und entferne zu guter letzt die CPU von der Platine.
PC SCHROTT GOLD CPU RAM Computerschrott sehr viel ohne Heatspreader ca.6 Kg | eBay
 

Holzrad09

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Da muss man aber entweder viel Zeit haben oder Langeweile.

Das haben diese Sammler außerhalb ihrer Touren schon, auch bessern viele Rentner ihre Altersbezüge damit etwas auf und Leute die nix zu tun haben gibt es ja im Land genug, klar gibt es Arbeit, aber nicht für jeden und wer keine Arbeit hat, der macht sich eben welche. :emoji_wink:
Oder ist Flaschen sammeln lukrativ, für manche leider notwendig um über die Runden zu kommen !
LG
 

Mitglied 59145

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Hier kommen laufend "Schrottis" vorbei und bieten uns etwas zum Kauf an. Da herrscht dann ein reger Tauschhandel, wir haben aufgrund eines Betätigungsfeldes auch immer Dachrinnen. Das tauschen wir dann meist gegen Gusseisen Gedöns.

Kassisches Win-Win......

Gruss
Ben
 

pedder

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Es fehlt an einer fremden Sache. Wer rausstellt gibt sein Eigentum in der Regel auf. (Das kann man auch nicht durch Satzungen regeln.)
Es fehlt am Gewahrsamsbruch. Und dann auch am Vorsatz und der rechswidrigen Aneignungsabsicht.

Mit "Beweisen" hat das nicht zu tun. Belegen vielleicht.
Es gibt kein Strafurteil wegen Diebstahls von Sperrmüll. Jedenfalls finde ich keins.

In einigen Orten ist Sperrmüllsammeln ein OWI. Das ist aber nicht Diebstahl.

Sperrmüll sind nicht Sachen, die ich zu einer caritativen oder private Sammlung rauslege.


Das alles wird anders gehesen und ich übernehme keine Haftung für meine Ausführungen.:emoji_stuck_out_tongue:
 

Mitglied 30872

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Es fehlt an einer fremden Sache. Wer rausstellt gibt sein Eigentum in der Regel auf. (Das kann man auch nicht durch Satzungen regeln.)
Es fehlt am Gewahrsamsbruch. Und dann auch am Vorsatz und der rechswidrigen Aneignungsabsicht. ..

Du widersprichst Dir.
Es fehlt tatsächlich nicht an einer fremden Sache. Zuerst gehört der Sperrmüll mir, danach dem Entsorger. Wenn ein Dritter den Müll wegnimmt, dann ist das sehr wohl eine rechtswidrige Aneignung, da der Müll nach meiner Anmeldung beim Entsorger in dessen Eigentum übergeht, wobei ich mein Eigentum an der Sache aufgebe.
Etwas anderes ist es, wenn ich meinen Abfall einfach vor's Haus auf den Bürgersteig stelle. Dann habe ich mein Eigentum aufgegeben und meinen Müll widerrechtlich auf öffentlichem Grund entsorgt. Je nach Art und Menge erfüllt das dann sogar einen Straftatbestand.
 

uli2003

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Richtig Stefan, es gibt aber eine Ausnahme:

Ich stelle etwas auf eigenem Grund ab, mit dem Hinweis 'zu verschenken'.

Da Sperrmüll angemeldet wird, ist es ganz klar Eigentum des Entsorgers.

Ob da nun jemand hinterhergreift oder nicht - das tut erst mal nichts zur Sache. (Wird vermutlich auch so oft nicht passieren)

Grüße
Uli
 

Mitglied 30872

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Richtig Stefan, es gibt aber eine Ausnahme:

Ich stelle etwas auf eigenem Grund ab, mit dem Hinweis 'zu verschenken'. ...

Natürlich Uli, so ist das.

Auch wenn der Fall aus dem Arbeitsrecht stammt, so kann der Inhalt hier adäquat angeführt werden:
Vor einigen Jahren wurde einem Arbeitnehmer eines Abfallentsorgungsunternehmens wegen Diebstahls gekündigt, weil er ein Kinderbett aus dem gesammelten Abfall mit nach Hause nehmen wollte und sich vorher das Stück schon mal "auf Seite" gestellt hatte.
Angemeldeter Abfall hat immer einen Eigentümer.
 

pedder

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Du widersprichst Dir.
Es fehlt tatsächlich nicht an einer fremden Sache. Zuerst gehört der Sperrmüll mir, danach dem Entsorger.

Wo widerspreche ich mir? Sei mal ein bisschen vorsichtig.

Wo soll denn die Übereignung sein? Einigung? Übergabe? Völlige Fehlanzeige.
Sonst würde sich zB auch der strafbar machen, der etwas rausstellt, es sich anders überlegt und wieder reinholt.

Ja, es mag Fälle geben, wo das tatsächlich so zwischen Eigentümer und Entsorgungsunternehmen vertraglich geregelt wird. Das ist aber nicht der Regelfall.
Da wäre ich beim Vorsatz draußen. Sachen, die an der Straße stehen, sind in der Regel herrenlos.
 

pedder

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Natürlich Uli, so ist das.

Auch wenn der Fall aus dem Arbeitsrecht stammt, so kann der Inhalt hier adäquat angeführt werden:
Vor einigen Jahren wurde einem Arbeitnehmer eines Abfallentsorgungsunternehmens wegen Diebstahls gekündigt, weil er ein Kinderbett aus dem gesammelten Abfall mit nach Hause nehmen wollte und sich vorher das Stück schon mal "auf Seite" gestellt hatte.
Angemeldeter Abfall hat immer einen Eigentümer.

nein, kann er nicht. Was Diebstahl ist, entscheidet kein Arbeitsgericht. :emoji_wink:

Und Dein Fall unterscheidet sich entscheidend vom Sperrmüll an der Straße. Hier ist es eingesammelter Sperrmüll auf dem Gelände des Arbeitgebers. Da hat bereits eine Aneignung (der vormals herrenlosen) Sache und eine Gewahrsamsbegründung stattgefunden.

sperrmüll an der Straße ist herrenlos. Wenn Dein Anmelden eine Übereignung ist, mag das anders sein. Aber davon weiß der Sammler nichts und ist spätestens beim Vorsatz draußen.
 

uli2003

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Gesetzt den Fall die Sachen würden herrenlos - wer haftet denn für einen dadurch ggf. eintretenden Schaden? Irgendetwas davon wird auf die Straße geweht und beschädigt ein Auto. Und nun?
 

T_N_T

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1. Als Faustregel kann man sich merken: in der Regel ist das Mitnehmen von Abfall, Müll, Sperrmüll etc. strafbarer Diebstahl - auch wenn es in aller Regel (Ausnahmen sind z.B. Supermärkte gegen Müllsammler) keinen kratzt.

2. In der Fachliteratur liest man zur (fehlenden) Eigentumsaufgabe dann solche Ausführungen:

"Die Aufgabe des Eigentums ist dabei auch durch konkludenten Aufgabeakt möglich. Ein solcher Aufgabeakt iSv § BGB § 959 BGB wird jedoch in aller Regel zu verneinen sein, da der Entsorgende mit einer Aneignungsmöglichkeit (gem. § BGB § 958 BGB § 958 Absatz I BG:emoji_sunglasses: jeder beliebigen Person nicht einverstanden wäre. Dies liegt darin begründet, dass möglicherweise vertrauliche Gegenstände entsorgt werden oder Dritte aus den Abfällen Rückschlüsse über sein Konsumverhalten ziehen könnten. Hinzu tritt der Umstand, dass es bei der Entsorgung umweltrechtlich relevanter Schrottteile gerade darauf ankommt, dass eine Entsorgung ausschließlich durch Fachunternehmen erfolgt und eine unerwünschte Weitergabe an Dritte ausgeschlossen ist. Das rechtliche Schicksal seiner Sachen ist dem Eigentümer insofern nicht gleichgültig. Ihm wird demnach an einer ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung gelegen sein, mit der Folge, dass von einer Eigentumsaufgabe nicht die Rede sein kann. Diese Sichtweise lässt sich insbesondere mit Blick auf das Kreislauf-Wirtschaftsgesetz (KrWG) begründen, wonach die Einwohner verpflichtet sind, dem Entsorgungsträger den Abfall zu übergeben (sog. Entsorgungskreislauf). Es fehlt für eine Dereliktion iSd § BGB § 959 BGB somit an einem Eigentumsaufgabewillen beim Entsorgenden. Dieses Ergebnis wird zusätzlich gestützt von der Tatsache, dass sich der Entsorgende durch eine Dereliktion nicht seiner durch das Eigentumsrecht begründeten Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Eigentumsobjekts – des Schrotts – entziehen können soll. Der Entsorgende wird anstelle einer Eigentumsaufgabe iSd § BGB § 959 BGB also vielmehr eine Eigentumsübertragung an das zuständige Entsorgungsunternehmen beabsichtigen, mit der Folge, dass die bereitgestellten Sachen bis zur Abholung im Eigentum des Entsorgenden verbleiben. Bereits die Anmeldung zur Abholung kann in diesem Zusammenhang ein Übereignungsangebot iSd §§ BGB § 145 ff. BGB an das Entsorgungsunternehmen darstellen. Bei zivilrechtlicher Betrachtung der Eigentumslage am Schrott lässt sich demnach festhalten, dass spätestens mit Bereitstellen des „Schrotts“ ein Übereignungsangebot und mit der Abholung sodann die vollständige Übertragung des Eigentums an den beauftragten Entsorger erfolgt. Eine zwischenzeitige Herrenlosigkeit des „Schrotts“ iSd § BGB § 959 BGB ist dabei fernliegend. Eine Aneignung gem. § BGB § 958 BGB § 958 Absatz I BGB durch den privaten Sammler ist nicht möglich. Der „Schrott“ ist somit taugliches Tatobjekt im Rahmen eines Diebstahls (§ STGB § 242 STGB § 242 Absatz I StG:emoji_sunglasses:." (siehe Bode, Zur Strafbarkeit privater Schrottsammler, JA 2016, 589 (590)).

Ist alles ziemlich hochgestochen, wenn man mich fragt, aber wenn es einen kratzt, dann ist es - wie gesagt - regelmäßig strafbar.

3. In OLG Hamm, Beschluss vom 10. 2. 2011 - III 3 RVs 103/10, wurde eine Reinigungskraft (auch) wegen Diebstahls einer EC-Karte verknackt, weil er diese EC-Karte mitsamt PIN (wie günstig) aus dem Müll "gefischt" hat.
 

Mitglied 30872

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Wo widerspreche ich mir? Sei mal ein bisschen vorsichtig.

Du schreibst, es fehle beim Sperrmüll an einer fremden Sache. Im nächsten Satz heißt es dann, wer rausstellt, gebe sein Eigentum in der Regel auf. Und außerhalb der Regel?
Vielleicht solltest Du Dich etwas vorsichtiger ausdrücken.
Ich schreibe hier ganz klar über beim Entsorger zur Abholung angemeldeten Abfall und nicht um Abfall, der sonstewo abgekippt wird.

Fast vergessen: Vielen Dank an Niklas für die Mühe, eine erschöpfende Darstellung des Zusammenhangs zu suchen und hier wiederzugeben.
 
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