Werkstatt-Bau/Umbau - Fragen

lesepirat

ww-robinie
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Hallo Ihr,
mal wieder eine Frage von mir. Leider wieder recht ins Blaue geschossen: Wir haben ein sehr interessantes Haus mit Schuppen gefunden. Der Schuppen ist gemauert, Dach drauf, fertig. Fläche 5mx3,5m. Meine Fragen: Kann ich den Schuppen einfach als Werkstatt nutzen, oder muss ich das wo anmelden?? (Privat-Nutzung). 2. Falls ich mich entschließen würde, das Teil abzureißen und ähnlich, nur was grösser wieder hinzustellen, könnt ihr mir da in etwa eine Hausnummer sagen? Danke, ich bin für jeden Lichtblitz dankbar...
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Bei einer privaten Nutzung als Werkstatt, wenn man nicht gerade die Umwelt in Gefahr bringt, wird eine Anmeldung nicht nötig sein.
Wenn Du Dir Deine Garage oder Deinen Keller als Werkstatt einrichtest interessiert dies ja auch niemand.
 

TheWoodTinkerer

ww-eiche
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Bei einer privaten Nutzung als Werkstatt, wenn man nicht gerade die Umwelt in Gefahr bringt, wird eine Anmeldung nicht nötig sein.
Wenn Du Dir Deine Garage oder Deinen Keller als Werkstatt einrichtest interessiert dies ja auch niemand.

Ist schon lustig! Privat machst du mal einfach, richtest dir eine Werkstatt ein und legst los. Niemand muss vorher gefragt werden. Möchtest du aber die Werkstatt später einmal gewerblich nutzen, auch alleine ohne Angestellte, dann wird's spannend. Ich hab das zum Spass mal mit unserer Gemeindeverwaltung diskutiert und da wird alles in einen Topf geschmissen, vom Einmannbetrieb bis zur industriellen Schreinerei. Die Auflagen sind für alle gleich!

Schuppen abreissen und größer wieder aufbauen ist aber ein Fall von Baugenehmigung, nehme ich mal an.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Marc, ja, das scheint wirklich lächerlich :emoji_grin:
Wenn ich in meiner Garage ein Auto lackiere, wohlgemerkt privat und für mich selber, kräht da kein Hahn danach, für den privaten Motorölwechsel braucht man noch nicht mal einen Ölabscheider in Abwasseranschluss :emoji_grin:
Aber wehe wenn ich das als Betrieb anmelden will ........ dann werden die Auflagen überproportional, selbst wird es nur als Nebengewerbe angemeldet.
Ich hatte das infohalber auch mal bei meiner Gemeinde nachgefragt da ich im Nebengewerbe eine Abend-Kfz-Werkstatt starten wollte.
Erstes Problem war dann dass ich noch nicht mal am Abwassernetz angeschlossen bin, mein Abwasser fliesst ungereinigt in einen Bach.
Die erste Auflage wäre schon eine eigene Abwassersäuberung mit Ölabscheider gewesen und danach hätte ich auch noch eine Anpassung des Bebauungsplanes anfragen müssen. Mein Bauernhof liegt in einem agrarischen Gebiet, eine Lackierkabine konnte ich mir damit auch sofort sparen, die wäre nie im Leben genehmigt worden.
Aber für die private Nutzung spielt es, wie geschrieben, keine Rolle, ich habe dann das Nebengewerbe auf den Handel in Kfz-Zubehör- und Ersatzteile beschränkt :emoji_grin:
 

beppob

ww-robinie
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grüß dich lesepirat,

privat kannst du in deiner Garage sicher machen was du willst, sofern du keine Schwierigkeiten mit den Nachbarn bekommst, wegen evtl. Lärmbelästigung, oder so :emoji_wink:

ein isoliertes dach/decke wäre schon gefragt :emoji_frowning2:

wenn die Kleingeld reicht, dann würde ich neu bauen, weil 5 x 3,5 m für eine Werkstatt ist nicht wirklich groß :emoji_slight_smile: da brauchst du allerdings die schon erwähnte Baugenehmigung :mad:
 
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