Wer hat schon mal Gebrauchsmusterschutz beantragt?

GertG

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Hat damit jemand schon praktische Erfahrungen?
Wie hoch sind die Kosten; welcher Anwalt taugt was; wie lange dauert das Verfahren?
Und überhaupt....

Es gibt bei den Kanzleien wohl eine Menge Abzocker, wie ich so ergoogelt habe.
 
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U.Tho

ww-robinie
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Ich hab 5 Gebrauchsmuster, ein Patent und einen eingetragenen Namen - bis dato habe ich deutlich über 20.000,- dafür ausgegeben.
Es ist schwierig zu entscheiden, ob man denn überhaupt was anmeldet. Die Statistik sagt 95 % aller Schutzrechtsanmeldungen verdienen kein Geld, weil`s keinen Markt gibt.
Ich bin seit Anfang (1995) bei Weickmann und Weickmann (früher Hansmann und Vogeser), bin da eigentlich immer gut beraten worden - aber wie gesagt - Juristen sind teuer und da machen Patenanwälte keine Ausnahme.
Was die Kosten sind, kann Dir der entsprechende Anwalt sagen, generell sind die Kosten der Anmeldung beim Patentamt relativ gering aber die Arbeit des Anwaltes macht natürlich den Löwenanteil aus. Mein erstes Gebrauchsmuster in1995 hat glaube ich um die 2.000,- DM gekostet - es ist aber immer davon abhängig, wie aufwändig die Beschreibung ist. So ein bisschen Staubschutzwand ist ja relativ einfach zu beschreiben.

Ich sag mal, wer sich zutraut, eine Gebrauchsmusterbeschreibung / Patenbeschreibung aufzusetzen, kann das ja machen. Aber das Ganze ist ein recht undurchsichtiger Rechtsdschungel, der da auch beachtet werden muss, geht also nicht nur um den Anmeldetext an sich.
Vom Selbermachen würde ich an dieser Stelle abraten.
 
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U.Tho

ww-robinie
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Vielleicht noch ein paar ergänzende Worte:
Gebrauchsmuster werden nicht geprüft, nur angemeldet und ist damit recht unkompliziert. Anders beim Patent, da dauert die Prüfung - ist aber nicht von Bedeutung, wichtig ist der Tag der Anmeldung (glaube gar mit Uhrzeit). Dazu kriegt man auch eine Bestätigung vom Patentamt.
Beim Patentamt arbeiten Beamte - da kann man sich vorstellen, wie lange so was dauern kann.
Von Anmeldung bis Veröffentlichung der Patenerteilung vergingen bei mir über 5 Jahre. Das Problem war und das ist im Patentrecht echt Sch...ße, jede Anmeldung ist eine Episode für sich, man kann im Nachhinein keine Änderungen oder Ergänzungen machen.
Somit wurden mir in der ersten Erwiderung (zur Patentanmeldung) des Patenamtes meine eigenen (vorhergehenden) Gebrauchsmuster vorgehalten mit dem Satz (sinngemäß): Das gibt`s ja schon.
Was auch Sch... ist, nach Anmeldung beginnt die Frist zur Erweiterung auf andere Länder - nach Länderliste und die kostet richtig Geld. Diese Frist dauert glaube ich 1 Jahr, dann ist es rum.
Gebrauchsmuster laufen bis 10 Jahre, Patente bis 20 Jahre (soweit ich weiß), Marken so lange, wie man die Schutzgebühr bezahlt. Marken kann man ohne Fristen auch später für andere Länder anmelden / erweitern.
Die Statistik sagt 95 % aller Schutzrechtsanmeldungen verdienen kein Geld, weil`s keinen Markt gibt.
Hier fahre ich mit meinen gar nicht mal so schlecht - was die Statistik angeht. Habe aber auch ein negatives Beispiel (keine Staubwand):
https://depatisnet.dpma.de/DepatisN...bdok=Page1&firstdoc=6&NrFaxPages=19&pdfpage=1Das wollte keiner haben - wahrscheinlich, weil man mit einer Standheizung deutlich mehr verdienen kann ...
 

GertG

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Es geht tatsächlich um eine Marke (wenn Du den Unterschied schon kennst).
Wie Du schon sagst, gibt es da eine Menge Fallstricke und die Spezialisierung als auch die Erfahrung einer Kanzlei sind da das A und O, wenn man mit seinem eigenen Rechtsverständnis nicht baden gehen will.
Ich hatte vor 35 Jahren schon mal so was angeschoben, aber als Student ist mir dann finanziell mittendrin die Puste ausgegangen.
Da spielte aber die EU noch keine Rolle. Dürfte heute deutlich aufwendiger sein.

Danke für Deine Ausführungen.
(Der letzte Link ist bei mir aber leer)
 

GertG

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Drum ist ja ein guter Anwalt wichtig, damit der beantragte Schutz nicht hintenrum Winkeladvokaten der Gegenpartei dadurch gekippt wird, indem man dort nach angreifbaren Aussagen sucht.
Im Falle eines Patentes eines Arbeitskollegen zauberte die Firma, die diese Konstruktion mißbrauchte und verklagt worden war, ein achtzig Jahre altes, längst abgelaufenes Patent eines verstorbenen Menschen herbei, in dem eine ähnliche Konstruktion beschrieben war.
So was artet dann vor Gericht in Detailfragen und jahrelangen Prozessen aus, die eine Einzelperson nervlich und finanziell nicht durchsteht.
Man kann sich sicher nicht komplett davor schützen, aber so was ist sicher nichts für einen Juristen, der gerade von der Uni kommt oder jemand, der hauptberuflich von Scheidungen lebt..
Da gehört erhebliche Erfahrung speziell mit dem Thema dazu.


Deswegen eben die Frage nach persönlichen Erfahrungen.
 
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U.Tho

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die ganzen Schutzrechte nutzen nichts, wenn deren Einhaltung nicht überwacht wird.
Das ist noch ein großes und auch nicht ganz billiges Thema.
Meine Marke Tomjig® überwache ich selber und das Patent auch - ist aber auch relativ übersichtlich als Nischenprodukt und hat ja sowieso durch die BG ein zusätzliches besonderes Alleinstellungsmerkmal.
Die Überwachung der Marke würde mich nur für D 450,- im Jahr kosten.

Für dieses Nischenprodukt muss ich mir ja eigentlich auch kaum Gedanken machen über Nachahmer - lohnt sich einfach nicht. Dafür ist der Umsatz zu gering - also alleine von dem Produkt kann ich nicht leben - muss noch ab und an auf Baustelle.

Anders bei lukrativen (Massen-) Produkten, da geht es teilweise heiß her - gutes Beispiel das Drama mit den Goldbären.
 

GertG

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Es geht um einen einprägsamen Namen für ein technisch eher banales Produkt.
Da steht der Name am Anfang, wenn man das kommerzialisieren will.

Ähnlich wie bei den "Goldbären", die ja auch nichts anderes sind als ganz normaler Weingummi, den tausend andere Firmen in zehntausend anderen Formen produzieren.
Hat man den Namen etabliert, interessiert sich keiner mehr so genau für den Inhalt.
 

U.Tho

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Ähnlich wie bei den "Goldbären", die ja auch nichts anderes sind als ganz normaler Weingummi, den tausend andere Firmen in zehntausend anderen Formen produzieren.
Beim Goldbären ging es Lindt (Schokolade) gegen Haribo (Gummibären) - der Schokoladenbär war Haribo zu ähnlich.
https://www.welt.de/wirtschaft/article146758724/Haribo-verliert-Kampf-um-Goldbaeren-Monopol.html
Hat man den Namen etabliert, interessiert sich keiner mehr so genau für den Inhalt.
Damit wäre ich vorsichtig - gerade bei technischen Sachen ist immer eine besondere Eigenschaft / Qualität wichtig, sonst ist der Name im Eimer, wenn die Eigenschaften sich verschlechtern.
 

Daniboy

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Ev. relevant: Patentanwaelte sind studierte Techniker nicht Anwaelte, daher ev. einen mit der richtigen Fachrichtung nehmen wenn sehr branchenspezifisch recherchiert werden muss, wenn das gut aufbereitet wird, wirds sicher guenstiger. Patentamt bietet bei uns in Wien immer mal Einfuehrungskurse. Ich als Nichtprofi mit Zeit taets ohne Anwalt probieren, da die reine Anmeldung vergleichsweise guenstig ist. es gibt auch Onlinerabatte...
 

WinfriedM

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Vor etwa 10 Jahren war ich hier in Dortmund mal beim Patentanwalt. Sind irre teuer, der Stundensatz lag damals bei 450 Euro. Bei solchen Stundensätzen macht es Sinn, so gut vorzubereiten wie möglich. Also schon selber sehr detailiert zu beschreiben, was man schützen will und sich auch schon etwas mit dem auszukennen, wie das in Patentschriften formuliert wird. Zumindest macht das Sinn, wenn der eigene Stundensatz deutlich unter 450 Euro liegt.
 

seschmi

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An Uwes Gebrauchsmuster kann man die Unterschiede zum Patent gut erklären: Die Form ist praktisch gleich (Problem, Lösung, Unterschied der neuen Lösung zu bekannten Lösungen, Schutzansprüche). Daher sind die Kosten für das Schreiben selbst erstmal ähnlich.

Die spezifische Leistung des Patentanwalts liegt dabei in den Ansprüchen, die sehr speziell formuliert sind, so dass sie möglichst viel abdecken und doch Unterschiede zum Stand der Technik beinhalten.

Die restlichen Teile (Problem, Lösung, Stand der Technik, Neuheit) kann man weitgehend selbst (vor-)schreiben und mitbringen. Das senkt Aufwand und vielleicht auch Kosten.

Das Gebrauchsmuster wird dann einfach eingetragen und nicht geprüft, d.h, niemand hat geschaut, ob es so eine Elektroheizung 2003 schon gab. Damit fallen erstmal nur die Gebühren an, keine weiteren Kosten für den Anwalt.
Da würde ich aber fast befürchten (sorry, Uwe), dass die Idee schonmal irgendwo aufgetaucht ist. Wenn Du also jemanden verklagst, wird der behaupten, das sei nicht neu, und die Löschung beantragen. Dazu muss er irgendeinen Beleg bringen. Beispielsweise kenne ich elektrische Standheizungen mit Netzstrom, da würde die Gegenseite dann behaupten, den Strom aus der Batterie zu nehmen, sei trivial und nicht erfinderisch. Dann brauchst Du einen Anwalt, der dagegen argumentiert, hast also die Kosten.

Und nach 10 Jahren ist das Gebrauchsmuster tot, ein Patent lebt 20 Jahre. In diesem Fall sehr bedeutend, alle heutigen Elektroautos heizen ja elektrisch, also wäre Uwe mit einem Patent reich (sofern es bei der Prüfung nicht durchgefallen wäre).

Bei einem Patent wird die Neuheit direkt geprüft, man braucht also einen Patentanwalt, der die Einwände des Patentamts erwidert und das Patent entsprechend umschreibt. Das kann Jahre dauern und einiges kosten, dafür ist es dann aber auch geprüft.

Wenn Du damit jemanden verklagst, hast Du mehr Sicherheit. Er kann zwar auch Nichtigkeitsklage erheben, muss dann aber nachweisen, dass das Patent zu Unrecht vom Patentamt erteilt wurde, der Prüfer also schlecht gearbeitet hat. Das kann dauern. So lange ist das Patent erstmal gültig, und Du kannst ihm verbieten lassen, sein Produkt herzustellen oder zu verkaufen. Je nach Risiko ist bei einem Patent die Neigung, sich auf eine vernünftige Lizenzahlung zu einigen, viel viel höher. Bei einem Gebrauchsmuster wird man bei einer Bedrohung meist erstmal Löschung beantragen, bei einem Patent erstmal bewerten, welche Risiken ein jahrelanger Rechtsstreit hat und ob eine Lizenzzahlung nicht vernünftiger ist, dann ist man das Problem sofort los. Man könnte auch eine Umgehungslösung entwickeln (in diesem Fall vielleicht eine elektrische Sitzheizung), aber das kostet natürlich auch.

Was der Laie oft überschätzt ist der Wert eines Einzelpatents: ZB in einem normalen Auto oder anderen komplexen Geräten sind Tausende von Patenten benutzt. Alleine zu ABS gibt es wohl hunderte, die meisten schon abgelaufen. Da gibt es meist weder Willen noch ökonomische Machbarkeit bei den Herstellern, für jedes Paten Millionen zu zahlen…
 

U.Tho

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Da würde ich aber fast befürchten (sorry, Uwe), dass die Idee schonmal irgendwo aufgetaucht ist.
Ich habe auf Anraten immer eine Recherche zum Stand der Technik machen lassen, auch hierzu - das Ganze war neu.
alle heutigen Elektroautos heizen ja elektrisch, also wäre Uwe mit einem Patent reich
Ich bin mit dem Gebrauchsmuster damals hausieren gegangen - in der Autoindustrie - keine Chance. Allerhöchstens im sogenannten "aftermarket" also was zum Nachrüsten. Aber ruck zuck ist die Jahresfrist rum, um das Ganze zum Patent zu erweitern (da gibt`s einen speziellen Ausdruck für, komme grad nicht drauf) und Du musst Dich entscheiden, gebe ich nochmal Geld für`s Patent aus oder lasse ich`s beim Gebrauchsmuster.
Was der Laie oft überschätzt ist der Wert eines Einzelpatents
Nebenbei - es denken viele - ey der hat ein Patent - der ist reich. Ich habe weiter oben schon geschrieben, dass irgendwo 95 % aller Schutzrechte kein Geld verdienen - weil es keinen Absatz, keinen Käufer oder Lizenznehmer gibt.
sei trivial und nicht erfinderisch
Das ist auch so ein wichtiger Satz. Es braucht einen gewissen "erfinderischen Abstand" zu ähnlichen Sachen, bevor der Beamte vom Patentamt sagt - ja das ist neu. Ich hatte immer das Problem, dass mir meine eigenen älteren Anmeldungen z.T. entgegengehalten wurden - gibt`s ja schon. An dieser Stelle ist der Patenanwalt regulär erfahren und hilfreich, das zu formulieren.

Falls interessiert, wieso ich den Gedanken mit der Heizung überhaupt hatte:
Mich hat immer geärgert, wenn ich im Winter den Transporter angelassen habe (ohne Klima und Standheizung) und das Gebläse hat als allererstes mal die Scheibe dicht gemacht, wo ich mir gedacht habe - wenn`s doch zum Anfang wenigstens ein bisschen warm rauskäme, würde das nicht passieren und die eventuell zugefrorene Scheibe wäre auch relativ schnell frei. Lösung ohne große Heizanlage als schlichter Heizwendel direkt am Lüftungsauslass, ohne irgendwelche langen Wege (Leitungsverluste), fast genau da, wo es gebraucht würde. Und wichtig dabei, Einschalten erst nach Motorstart, damit die Batterie nicht belastet wird.
 

WinfriedM

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Lösung ohne große Heizanlage als schlichter Heizwendel direkt am Lüftungsauslass, ohne irgendwelche langen Wege (Leitungsverluste), fast genau da, wo es gebraucht würde.

Vermutlich bräuchtest du mindestens 1000 Watt Leistung, damit es hinreichend warm wird. Im Leerlauf werden das die meisten Lichtmaschinen nicht schaffen. Vielleicht schaffen die da nur 200-300 Watt. Und die Batterie mit 1000 Watt zu belasten macht 83A.

Ist zumindest technisch nicht ganz Ohne, vor allem, wenn man es als Nachrüstsatz machen will.

Allerdings auch sehr merkwürdig, dass so eine Idee bis heute noch nicht realisiert wurde. Die Idee finde ich schon gut und sehr nützlich.
 

seschmi

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Vor 18 Jahren hat halt noch niemand geahnt, dass heute massig Autos ohne Verbrenner rumfahren, die zwingend elektrisch geheizt werden.

Hier zeigt sich auch ein wesentlicher Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster: Wenn Du das angehängte Gebrauchsmuster als gültiges Patent hättest, könntest Du damit Verletzungsklage einreichen, und eine einstweilige Verfügung gegen Tesla anstreben. Im Erfolgsfall könntest Du sofort den Vertrieb verbieten. Sie können zwar Nichtigkeitsklage einreichen, aber bis die entschieden ist, keine Autos verkaufen. Da ist es deutlich billiger, dem Patentinhaber Geld anzubieten (auch viel Geld). Jeder Tag, den sie nicht verk

Beim Gebrauchsmuster gilt dagegen der „Einwand der Löschungsreife“, d.h., sie können noch am Tag der Verletzungsklage die Löschung beantragen, und dann ruhig weiterverkaufen, weil die Verletzungsklage erstmal ruht. Deshalb können sie problemlos vor Gericht jahrelang streiten, bis Du pleite bist oder das Gebrauchsmuster abgelaufen.

In der Praxis kommt es eher darauf an, wer mehr Druck hat, zu einer Einigung zu kommen, als, wer im Prinzip recht hat.
 

seschmi

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In Skandinavien gibt es sowas übrigens schon lange mit Netzstrom: Über eine kleine Steckdose unter der Stoßstange wird ein Kabel angeschlossen. Mit Zeitschaltuhr oder Fernbedienung wird ein kleiner Heizlüfter eingeschaltet, der den Innenraum vorwärmt, und ein Heizelement das Kühlwasser.

In Deutschland habe ich das aber nur als Nachrüstsatz gesehen, den jemand aus Schweden mitgebracht hatte. Ist aber eine praktische und sehr einfache Lösung, wenn das Auto im Carport mit Netzanschluss steht.
 
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