welche einweisungen für angestellte ?

predatorklein

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hi

haben seit kurzem 3 angestellte schreiner.

welche einweisungen gibt man denen um bei unfällen oder fehlverhalten auf der sicheren seite zu sein.

- maschineneinweisung ( klar :emoji_grin: )

- arbeitsstätteneinweisung

- unfallverhütungsvorschriften

und wo bekommt man die nötigen unterlagen ?

sprich was sollte da alles mit den angestellten in schriftlicher form abgeklärt werden,damit die zum beispiel bei einem unfall nicht hinterher sagen können es hätte sie niemand eingewiesen ?

gruß und danke
 

raftinthomas

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du musst da protokoll drüber führen, was du wann wie lange gemacht hast.
das reicht. kannst ja mal mit der bg drüber sprechen, die wären ansprechpartner.
 

mauser

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Hallo Kollegen,

ich denke, wenn es sich um ausgebildete Schreiner handelt, sind diese mit den meisten Holzbearbeitungsmaschinen, wenn auch nur Kenntnisse, bestens vertraut.

Das Wort „Fehlverhalten“ , und „denen“ gefällt mir nicht so gut, ich glaube, kein Schreiner fasst absichtlich in ein laufendes Messer, oder in die Kreissäge!!!!!

Ich selber hatte 2x das vergnügen mit der Abricht.

Du kannst dir ja von jedem deiner „neuen“ Arbeiter eine Unterschrift holen das du sie ordnungsgemäß, rechtlich und nach den aktuellen Vorschriften eingewiesen hast.

Ich würde das aber nicht unterschreiben.
Passieren kann immer und überall was.

Ich persönlich würde keinen Schreiner einstellen, den ich Holzbearbeitungsmaschinen erst noch erklären muss.

Dafür gibt es zum Glück Maschinenkurse.
Sonst könnte ich ja jeden von der Straße holen, einstellen und einweisen.


Mit freundlichen Grüßen


mauser
 

raftinthomas

ww-robinie
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hä ?
sorry, aber völliger quatsch, was da gerade kam.
obs sinn macht oder nicht: du musst auch deinem altgesellen immer noch regelmässig eine unterweisung zb im gebrauch einer leiter geben und dies auch dokumentieren. im unfallfalle kann das fehlen solcher unterweisungsdokumente zu haftungsproblemen führen.
 

predatorklein

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moin


" Du kannst dir ja von jedem deiner „neuen“ Arbeiter eine Unterschrift holen das du sie ordnungsgemäß, rechtlich und nach den aktuellen Vorschriften eingewiesen hast.

Ich würde das aber nicht unterschreiben.
Passieren kann immer und überall was............"


wer das nicht unterschreibt arbeitet bei uns nicht :emoji_frowning2:

in den heutigen recht schwierigen zeiten kann ich mich nicht noch mit leuten rumärgern die nach einem unfall oder einem feuer in der werkstatt einfach behaupten,sie hätten noch nie die jeweiligen maschinen erklärt gekriegt oder man hätte ihnen nie gezeigt welche sicherheitsvorschriften es beim ofen zu beachten gibt.

daß gesellen an maschinen halbwegs fit sein sollten steh auf dem einen blatt papier.
daß die realität oft anders aussieht auf einem anderen.
zudem ist jede maschine anders.

und gerade deshalb würde mich interessieren welche einweisungen kollegen ihren leuten geben.

auf der bg seite war ich natürlich schon,mitarbeiter von denen war auch schon bei uns, die schicken uns infomaterial.
allerdings wäre für mich intessant zu wissen wie andere kollegen das händeln.

gruß und danke
 

Holzzauber

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Hallöchen!
Ich glaube, ich kann Euch da allen ein wenig weiterhelfen.
Wahrscheinlich werde ich hier jetzt eine Tatsache nennen, mit der die Meisten ein Problem haben, aber wir werde sehen...

Also, ich bekam vor kurzem ein Schreiben von der BG, in dem ein Beiblatt war, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass ich entweder eine Sicherheits-Fachkraft engagieren müsse oder an einer Unternehmer-Schulung teilnehmen müsse.

Ich habe nun diesen Lehrgang mitgemacht. Der wird von der BG durchgeführt und man hört so einige interessante Sachen.

Es ist Vorschrift, dass jedes Unternehmen entweder eine Externe Fachkraft für Sicherheit bestellt oder halt diese Unternehmerschulung mitmacht.

Unterweisungen müssen!!!!!!! einmal im Jahr mit allen Angestellten an allen Maschinen durchgeführt werden. Dieses sollte wirklich am besten Dokumentiert werden und auch unterschrieben werden.

Sollte es ohne diese Unterweisung zu einem Unfall kommen, dann kann es zu Problemen kommen, so dass entweder niemand den Unfall zahlt, oder sogar der Unternehmer zur Verantwortung gezogen wird.

Wenn Die Unterweisung stattgefunden hat, dann gibt es in der Regel keine Probleme oder der Angestellte trägt selbst die Verantwortung.
 

mauser

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Hallo Kollegen,

okay okay, Sicherheit geht vor. Aber ich kann mir auch vorstellen das in 90 von 100 Schreinereien die „Unterweisung“ im Brotzeitraum liegt und so im vorbeigehen Mal unterschrieben wird. Das zu Sinn oder Unsinn.

Ich bin auch schon ein paar Jahre Schreiner, und habe so was noch nie gesehen, bzw. unterschrieben.

Ich muss also meinem Arbeiter sagen, dass er bevor er auf die Toilette geht, die Hose zu öffnen hat!! Oder „ Kippe aus beim Lackieren“ Hallo……

@ Holzzauber Auf deiner Homepage sehe ich das du eine kleine Mannschaft hast und du sollst evtl. eine „Sicherheitsfachkraft „ einstellen???
Der schwarze Peter wird also, wie sooft, versucht weiter geschoben!!!

@raftinthomas Was ist denn die „richtige“ Unterweisung? Soll ich einen von der BG kommen lassen?? Wie lange darf ich dafür pro Maschine brauchen?

Grundsätzlich bin der Meinung, dass die BG Holz super Arbeit macht. Informell und Präventiv.


Mit freundlichen Grüßen


Mauser
 

Holzzauber

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Hallo Mauser!

Ich soll keine Sicherheitsfachkraft einstellen, ich Muss!!!!

Und wie man unterweist sollte man ja eigentlich mal in der Meisterausbildung gelernt haben.

Es ist ja alles nur für die eigene Sicherheit.
 

mauser

ww-ulme
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Hallo Kollegen,

ich komme da nicht richtig mit..

@Holzzauber: Also, ich bekam vor kurzem ein Schreiben von der BG, in dem ein Beiblatt war, wo ich darauf hingewiesen wurde, dass ich entweder eine Sicherheits-Fachkraft engagieren müsse oder an einer Unternehmer-Schulung teilnehmen müsse.


@Holzzauber: Ich soll keine Sicherheitsfachkraft einstellen, ich Muss!!!!





Mit freundlichen Grüßen


mauser
 

Unregistriert

Gäste
hi

bekamen jetzt auch von der bg die auskunft,daß in zukunft jemand aus unserem team diese sicherheitsschulung zu absolvieren hat.
ist scheinbar ne relativ neue geschichte.


werden die mitarbeiter nicht korrekt eingewiesen gibt es im falle eines unfalls mit ziemlicher garantie probs mit der versicherung.
daher auch der tip der bg unbedingt deren formulare zu verwenden und sich die einweisung schriftlich bestätigen lassen.

gruß
 

florian

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Hallo
Also auf den TSM Lehrgängen mussten ich auch unterschreiben das ich teilgenommen habe, und es wurde uns erklärt das in jedem Betrieb eine Sicherheitskraft vorhanden sein muss, meist der Chef nach der Unternehmerschulung. Dieser muss nicht nur jährlich (oder gar halbjährlich) JEDEN Mitarbeiter in die UVV einweisen (betrefend aller Gefahren in einer Schreinerei, also umgang mit Maschienen,Lacken, Feuer und den Schutzausrüstungen) sonder auch die Gefährdungsbeurteilungen schreiben.

In meinem alten Betrieb wurde die Liste zum Unterschreiben einfach in den Aufenthaltsraum gehängt. Das war die Unterweisung. Da es mir nicht wirklich wohl war da zu Unterschreiben (wenn nämlich dann etwas passieren würde weil ich mich nicht die Regeln gehalten hätte, auch weil ich es vllt garnicht wusste, wäre es zu 100% zu meinen Lasten gegangen) habe ich mal bei der BG angerufen und gefragt was ich machen soll. Dort hieß es dann auch erstmal nicht Unterschreiben, weil wenn was passiert mein Chef keine Haftung übernimmt und die BG vermutlich auch nicht, weil ich (grob)fahrlässig gehandelt habe. Schutzvorrichtungen weggelassen obwohl ich wusste das sie hinmüssen. Und gerade bei so manchen Sonderarbeitsgängen die nicht oft vorkommen vergisst man schnell mal etwas. Die von der BG sagten mir auch, da der Chef ja auch mal etwas vergisst, vorallem wenn er nicht in der Produktion Mitarbeitet, bieten sie diese UVV Untwerweisungen an. Also wer auf der ganz Sicheren Seite sein will: Die Unterweisung von der BG durchführen lassen und von jedem Mitarbeiter Quitieren.

Florian
 
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