Was darf ich ohne Meisterbrief aus Holz gefertigt verkaufen?

Sebl

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Hallo Zusammen,

hatte letztes Jahr einen Thread zum Thema Reisetischler? im Profiforum verfolgt. Außerdem ist im Tresenforum ein Thread zum Thema Tätigkeiten ohne Eintragung in Handwerksrolle aufgetaucht.

Ich will mit meiner Freundin ggf. ein Kleingewerbe für Holzdeko/Schmuck etc. anmelden. Einsteigen wollen wir vielleicht auf dem Mittelaltermarkt eines Freundes, der kommendes Jahr starten soll....

Was darf ich nun aus Holz selbst herstellen und Verkaufen? Geht alles, weil der Fokus auf dem Verkaufen liegt, ist der Terminus "Möbel" genauer definiert? Gilt z.B. eine Laterne oder ein Gestell aus Holz, welches auf einer Tischoberfläche steht, herstellen und verkaufen?

Dass ich keine Auftragsmöbel bauen darf, ist glaub ich klar, hatte da eine Antwort von @benben im Kopf, der selbst keinen Meisterbrief hat, aber seine Tische etc. verkaufen darf?
Möchte keinem niedergelassenen Schreiner Konkurrenz machen, so viel sollte glaub ich klar sein^^

Hoffe ihr könnt meine Unwissenheit aufklären.

LG Sebl
 

Mitglied 59145

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Heikles Thema, hier gibt es viel Unwissenheit und Unklarheiten in Zuständigkeiten und Gesetzgebung.

Mein Kenntnisstand: Keine Auftragsarbeiten, produzieren und Waren anbieten ist möglich. Tisch bauen und genau diesen Tisch verkaufen ist in Ordnung. Den Tisch nochmal auf Kundenwunsch etwas kleiner fertigen geht nicht, das ist dann Auftragsarbeit.

Ich empfehle hier immer das studieren der Internetseite des BUH.ev

Zu finden über Google.
Wenn du dein Zeug auf Märkten verkaufst, ist das in meinen Augen kein Problem.
Die Regelung die unseren Betrieb betrifft ist aber nochmal was ganz anderes. Im Verhältnis zum ganzen ist das unerheblich, jedenfalls bei uns.
Gruss
Ben
 

rafikus

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Ggfs. könnte man noch irgendwas in Richtung Design machen.
Was meinst du damit?
"Design" ist doch Gestaltung. Gestalten darf jeder. Bauen/herstellen und dann verkaufen darf aber nicht jeder, egal wer gestaltet hat. Oder sehe ich das falsch?
Oder soll man Möbel bauen und diese dann als "Gestaltungsstudie" anbieten? Als Anschauungsobjekt ohne Erfüllung der angedachten Funktion.
 

Mitglied 59145

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Wenn du die baust und dann verkaufst, kein Problem.
Nur halt nicht nach Kundenwunsch.
Man darf Sachen herstellen und verkaufen.
Könnte man jetzt sagen, dass spielt den "großen" in die Karten.
Ikea braucht zum Beispiel keinen Meister.
Würde sich bei vielen Produkten der Meisterbetrieb ja auch nicht trauen:emoji_innocent:.

Gruss
Ben
 

Holzrad09

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Was meinst du damit?
"Design" ist doch Gestaltung. Gestalten darf jeder. Bauen/herstellen und dann verkaufen darf aber nicht jeder, egal wer gestaltet hat. Oder sehe ich das falsch?
Sicher darf man z.B. ein Palettenregal designern und auch herstellen, einen Hocker zu entwerfen und zu bauen könnte Ich mir auch vorstellen.
Habe hier zum Thema Design anmelden noch was gefunden.
Die von Ihnen aufgeführte Bezeichnung „Möbeldesign und Verkauf“ ist aus meiner Sicht zu allgemein und weitläufig, so dass Nachfragen und Erkundigungen seitens der Handwerkskammer bezüglich Ihres Unternehmensgegenstandes wahrscheinlich werden.
Quelle: https://www.existenzgruender.de/Sha...z-und-Metall-herstellen-meisterpflichtig.html
LG
 

Daniboy

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Weiß jemand zufällig wie das alles in Österreich ist?
 

rafikus

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So ist es jetzt verständlich. Danke.
Wäre nur blöd, wenn ein Kunde sich meldet und sagt "mach mir einen Stuhl", man verkauft ihm einen mit dem Hinweis "das ist aus der normalen Produktion" und es wird überhört. Wenn der Kunde dann irgendwo berichtet, dass der Stuhl in seinem Auftrag gemacht worden ist .....
Nein, das müssen wir nicht weiter ausführen.
 

uli2003

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Gestalten darf jeder. Bauen/herstellen und dann verkaufen darf aber nicht jeder, egal wer gestaltet hat. Oder sehe ich das falsch?
Wenn du die baust und dann verkaufst, kein Problem.
Nur halt nicht nach Kundenwunsch.
Nana, immer langsam. Es dürfen Sachen gebaut und verkauft werden, deren Herstellung leicht erlernbar ist bis zu einem Zeitraum von etwa einen Vierteljahr (z.B. Palettenmöbel, einfache Tische, Hocker). (Es sei denn du sprichst vom Reisegewerbe, was ich aber aufgrund fehlendem festen Produktionsstandorts für sehr gemauschelt halte, so wie es der gesamte Webauftritt des BUH ist).
Das nennt sich dann Minderhandwerk.
Möbel, die die Fähigkeiten einer absolvierten Berufsausbildung verlangen dürfen nicht vermarktet werden, es sei denn, sie stellen nur einen geringen Teil des wirtschaftlichen Umsatzes des Unternehmens dar.

Ikea braucht zum Beispiel keinen Meister.
IKEA ist glasklar ein Industriebetrieb, und unterliegt somit der IHK und nicht der Handwerkskammer. Ich denke nicht, dass bei Ikea noch handwerkliches Tun vorzufinden ist. Da kann nahezu jeder Angelernte an der Maschine stehen.

Daher lautet die Antwort auf die Frage des TE:
Ja, die Deko-Geschichte darfst du ruhig anfangen.
 

FredT

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Ist zum einen die Frage, ob bzw. was der in D produziert. Zweitens, ob es ein Handwerks- oder Produktionsbetrieb ist... und ob es I... nur vertreibt im Sortiment.
Wenn da einer Ingenieur ist läuft das doch schon ganz anders
 

Kunstbohrer

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Ich will mit meiner Freundin ggf. ein Kleingewerbe für Holzdeko/Schmuck etc. anmelden. Einsteigen wollen wir vielleicht auf dem Mittelaltermarkt eines Freundes, der kommendes Jahr starten soll....

Ach Leute, der will doch nur basteln. Dafür braucht er sicher keinen Meisterbrief.
Solange er also keine Möbel baut ist doch alles Rogger :emoji_slight_smile:
 

Mitglied 59145

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Das meine ich mit schwammig, in 3 Monaten lässt sich dem richtigen sehr viel beibringen. Weil ich ihm Mitglied bin unterliege ich nicht dem Meisterzwang? Das würde ja ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Also baue ich einfach ganz viel von irgendwas, das macht es dann weniger Meisterpflichtig?

Mit EU- Recht fangen wir jetzt nicht an, ist aber durchaus spannend. Gerade in diesem Kontext.
Ich finde die Möglichkeit den Meister zu machen sehr gut, das System hat aber eindeutig Fehler und ist nicht mehr Zeitgemäß.

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

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So ist es jetzt verständlich. Danke.
Wäre nur blöd, wenn ein Kunde sich meldet und sagt "mach mir einen Stuhl", man verkauft ihm einen mit dem Hinweis "das ist aus der normalen Produktion" und es wird überhört. Wenn der Kunde dann irgendwo berichtet, dass der Stuhl in seinem Auftrag gemacht worden ist .....
Nein, das müssen wir nicht weiter ausführen.

Da zählt dann der Vertragsinhalt. In welcher Form auch immer. Natürlich muss das auch plausibel sein. Kein Showroom, Katalog oder Internetseite wo exakt beschriebene Modelle zu finden sind, glaubt dann auch niemand.

Gruss
Ben
 

Sebl

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Lässt sich das also nicht eindeutig über die Dienstleistung abwiegen? Angenommen ich baue eine Gartenbank und stelle die auf einem Markt zum Verkauf, genau wie sie da steht, kanns passieren dass die HWK oder gewerbeaufsicht oder wer auch immer vor der Tür und sagt dass ich das nicht darf? Wer weißt mir nach dass ich die Bank nicht zugekauft habe?
 

Mitglied 59145

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Da fangen wir jetzt aber doch ganz vorne an. Keine Eingangsrechnung, kein Kauf. Wenn doch gekauft, dann ohne Beleg schwarz gekauft.

Falscher Ansatz.

Gruss
Ben
 

Sebl

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Da fangen wir jetzt aber doch ganz vorne an. Keine Eingangsrechnung, kein Kauf. Wenn doch gekauft, dann ohne Beleg schwarz gekauft.

Falscher Ansatz.

Gruss
Ben

Ok, gut zu wissen... Dann muss ich wohl ausloten was geht oder auch nicht bzgl. Eigenbau...
Ich nehme an dass die HWK eher verschnupft auf solche Anfragen reagiert.
Was mir nachwievor nochnicht klar ist, wie ich in den Bereich IHK, als eher als Handel mit Produktion im Hintergrund komme, was wohl einiges vereinfachen sollte...

Mein Parkettschleifer meinte zu mir, dass sie nicht der Holz-BG unterliegen, weil sie durch den Holzhandel primär zu einer anderen Gruppe gehören. Der hatte bspw. auch zu keinem Zeitpunkt eine Maske auf beim Buchenparkett schleifen (Maschinen waren nur über Staubbeutel oder gar nicht abgesaugt...)
 

Mitglied 59145

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Arbeitsschutz gilt in Industrie und Handel auch. Wenn der keine Maske trägt, dann fehlt hinter der Maske auch was. Egal ob hwk IHK oder Industrie.
Ich habe zugesehen einen Weg zu finden, sich irgendwie durchmogeln sollte nicht das Ziel sein. Informier dich, genannt habe ich das gleich am Anfang.
Das hier ist doch nichts.

Ironie: am besten du meldest gar nichts an, dann erfährt die Hwk auch nicht von deiner Existenz.

Gruss
Ben
Gruss
Ben
 

Besserwisser

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Erinnert mich an: Ich hatte in der Meisterschule, Teil 3, also Buchführung etc., einen Dachdecker, der bei einer ziemlich komplizierten Buchung (Anzahlung mit Änderung der Mwst über Jahreswechsel und wasweißich) sehr ernsthaft versicherte, er werde das sowieso nie brauchen. Weil, wenn so was Kompliziertes aufträte, dann mache er das lieber eh schwarz. Aus tiefster, ehrlicher Seele. :emoji_grin::emoji_grin::emoji_grin:
 

seschmi

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BG und Handwerkskammer/Meisterpflicht sind zwei verschiedene Themen.

Zu dem Parkettschleifer: Das ist schlicht dumm. Wenn er ein gesundheitliches Problem bekommt, das eine Behandlung oder sogar Berentung erfordert, wird die Krankenkasse oder Rentenkasse das sofort zum Anlass nehmen, nicht zu zahlen - für berufliche Schäden sind die nämlich nicht zuständig. Damit bekommt er einen Haufen Ärger und möglicherweise Leistungen nicht, die er sonst bekommen hätte.

Krankenkassen sind da extrem allergisch: Alles, was irgendwie von weitem nach Arbeitsunfall riecht, löst sofort weitere Ermittlungen aus...
 

uli2003

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@benben
Ich weiß nicht, warum du darauf so empfindlich reagierst. Die Grenzen sind klar gesteckt. Das Minderhandwerk benötigt keinen Meister, also Erzeugnisse, die schnell beizubringen sind. 12 Wochen (max.) sind nicht viel.
Der Anteil ggf. meisterpflichtiger Artikel gemessen am Gesamtumsatz ist leicht zu ermitteln. Auch hier lässt sich recht leicht eine Grenze ziehen.
Jetzt zur Industrie: Bei industrieller Fertigung sind nahezu keine handwerklichen Tätigkeiten mehr vorhanden. Die Betonung liegt auf „Hand“, j und damit meine ich nicht den Finger auf der Tastatur der Maschine.
Dann wird man Mitglied der IHK, es gibt allerdings auch Mischbetriebe.
Und bei allem gilt - wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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