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(17.04.2013) Pflanzen an der Grundstücksgrenze, die hinter einem Sichtschutz wachsen, müssen den Nachbarn nicht besonders interessieren, denn er bekommt von ihnen ja nichts mit. Sobald aber die Pflanzen zu groß werden und hinter dem Sichtschutz hervor lugen, kann der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung geltend machen. [...]
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