Wandöffnung Fh Tür

Kugelgnom

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Hallo
ich hab heute auf der arbeit kurz vor Feierabend festgestellt daseine Fh tür 212,5 hoch nicht in die Wandöffnung passt da der Sturz zu niedrig sitz.
Mein Bauleiter meinte am Telefon das der Sturz auf 213,5 richtig wäre.
Also wie groß muß die Wandöffnung bei einer Fh Tür nun sein?

Gruß Kugelgnom
 

Eddy

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Fh-Türen haben ja nun mal nur einen schmalen Anschlag,und deshalb soll das lichte Maß nicht so viel größer sein. Bei 212,5 ist 213,5 OK.
 

Frankenholzwurm

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Hallo Kugelgnom

Bitte definiere "FH-Türe", was für eine?

Es gibt nämlich Stahlzargen oder aber auch ganz normale Futtertüren, die sich von Standartinenntüren optisch nicht unterscheiden und die gleichen Einbaumaße wie Normtüren haben.
 

Kugelgnom

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es sind Stahlzargen und Stahlblätter der Firma Hörmann.Wollte ich die Zarge so ins Loch stellen müßte das Loch 2,16 hoch sein.
 

Kugelgnom

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Es handelt sich um einen Halle die umgebaut entsprechend ist der Fußboden bereits auf höhe.
Deshalb muß ich nun alle Zargen in den Boden einlasssen.
 

Eddy

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Das hab ich mir gedacht,denn normalerweise werden die Zargen vorher eingebaut. Bei Umbau ist das eben Sch....:emoji_grin:
 

Kugelgnom

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Ich habe auch noch eine Zweiflüglige Fh Tür bei der sollen die Hängen der Blätter gegröpft werden um das Splatmaß der beiden Blätter zueinander einzustellen.
Bisher berührt der Schnapper des Schloßes nicht mal das stehende Blatt.
Finde das ganze schon ziemlich nervig.
 

TomfromMuc

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@ Kugelgnom:

Es gibt diese Zargen mit und ohne Bodeneinstand, also für Einbau vor / nach dem Estrich. 2,135 m ab OK FFB ist ein Normmaß für Türhohen. Da hat Dein Bauleiter Recht.
 

TomfromMuc

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@ Kugelgnom: Bauleiter sind halt auch nur Menschen (bin selbst einer, deshalb schimpf ich nicht auf sie :emoji_slight_smile:

Vielleicht gibts aber auch einen Grund:
- Wahrscheinlich hat nicht jeder Hersteller beide Varianten
- Verfügbarkeit / Lieferzeit, besondere andere Ausstattungsmerkmale
- Wunsch des Auftraggebers / Architekten
- Wenn es eine T 90 Tür ist, gibts die evtl. nur mit Bodeneinstand
- ..........

Noch ein Tip, falls Du es nicht ohnehin kennst: jede FH-Tür hat eine Zulassung. Da stehen die Randbedingungen für die Montage drin, ist nicht unwichtig. Und was viele nicht wissen: Am Ende der Zulassung gibt es ein Formblatt "Übereinstimmungserklärung". Da hat der Monteur zu versichern, daß er die Tür nach Zulassung eingebaut hat. Viele AG / Bauleiter wissen das aber auch nicht und fordern es nicht ein.

Viel Erfolg.
 

Kugelgnom

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Tja sicher es spielen viele Faktoren eine Rolle und grade jetzt vor Weihnachten muß alles noch schnellst möglichst fertig werden.ZUmindest in meiner Firma regiert zumteil das Chaos.
Am Ende der Zulassung gibt es ein Formblatt "Übereinstimmungserklärung". Da hat der Monteur zu versichern, daß er die Tür nach Zulassung eingebaut hat. Viele AG / Bauleiter wissen das aber auch nicht und fordern es nicht ein.
Ist mir wircklich neu und wurde auch noch nie gefordert.

Gruß Kugelgnom
 

TomfromMuc

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Da bist Du nicht allein auf der Welt. Selbst für einfache Gipskartonwände (landläufig als Rigipswände bezeichnet) mit F 30 Anforderung gibt es bauaufsichtliche Zulassungen mit Übereinstimmungserklärung, die der Ersteller der Wand eigentlich ausfüllen muß. Nicht selten können die Leute am hinteren Ende des Schraubers jedoch nicht einmal lesen.

Viel Erfolg beim Türen setzen.

LG Tom
 

Kugelgnom

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Ich bekomme demnächst Hilfe eines Kollegen der etwas mehr erfahrungen mit dem Einsetzen von Fh bzw. Mz Türen hat.Ich habe um diese Unterstützung gebeten da es mir einfach zulange Dauert und noch ein paar Türen anstehen.
 

Glismann

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Und wer glaubt, Bauleiter leiten Baustellen,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten. :emoji_slight_smile:)
 
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