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(26.05.2010) Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der muss dazu einen Bauvertrag mit Bauleistungsverzeichnis unterschreiben. Solche Verträge wimmeln in der Regel von Fachbegriffen. Häufig werden dabei DIN-Normen zitiert und die so genannten anerkannten Regeln der Technik. Der Verband Privater Bauherren (VP
warnt davor, sich allein auf diese Begriffe zu verlassen: DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern technische Regelungen. Sie sind auch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern haben lediglich Empfehlungscharakter. [...]
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