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(20.12.2012) AB 1. Januar 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen. Allerdings bleibt die Kehr- und Messpflicht bestehen, und der Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin eine wichtige Instanz. Er heißt ab sofort bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und führt zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch. [...]
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