Vorweggenommene Erbfolge an Grundstücken: Besser verschenken als vererben

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(15.05.2013) In der nächsten Legislaturperiode droht - je nach Ausgang der Wahl - eine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Für Eigentümer kann es sich daher lohnen, bereits jetzt ihren Grundbesitz auf die zukünftigen Erben zu übertragen. Dadurch können sie nicht nur Steuern sparen, sondern haben auch mehr Einfluss auf die Nachfolgeregelung. Durch die Einräumung eines Wohn- oder Nießbrauchsrecht kann die vererbende Partei die Immobilie auch nach der Schenkung noch bewohnen. [...]

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