Vorstoß zur Reform des Mietrechts

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(15.05.2013) Eine Mietminderung soll künftig schon dann möglich sein, wenn die Wohnfläche um weniger als zehn Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche liegt. Mieter sollen vielmehr schon dann zu Abschlägen bei der Mietzahlung berechtigt sein, wenn die vertraglich fixierte Wohnfläche "nur wenig größer ist als die tatsächliche Wohnfläche". [...]

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