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(29.10.2012) Die Festlegung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen im Teilregionalplan "Windenergie 2006" des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben ist unwirksam. Das Landratsamt Sigmaringen (Beklagter) ist daher verpflichtet, einem norddeutschen Unternehmen (Klägerin) einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage in der - zum Ausschlussgebiet gehörenden - Gemeinde Ostrach zu erteilen. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil vom 09.10.2012 entschieden und damit der Berufung der Klägerin gegen ein klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen stattgegeben. [...]
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