VGH BW: Ansiedlungsvorhaben von IKEA in Rastatt ist raumordnerisch nicht zulässig

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(21.12.2009) Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem am 17.12.2009 verkündeten Urteil entschieden, dass das Ansiedlungsvorhaben von IKEA in Rastatt mit den Zielen des Landesentwicklungsplans nicht vereinbar und das Regierungspräsidium auch nicht verpflichtet ist, ausnahmsweise eine Abweichung von diesen Zielen zuzulassen. [...]

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