VG Trier: Gaststätten-/Diskothekenbetrieb "Dschungel" in Bernkastel-Kues nicht baurec

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(19.10.2012) Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist nicht verpflichtet, im Wege der Bauaufsicht gegen den Betrieb der Gaststätte "Dschungel" einzuschreiten. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 26. September 2012 entschieden und die Klage einer benachbarten Anwohnerin abgewiesen. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten