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(04.03.2013) Einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine geplante Spielhalle fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Spielhalle nach dem gültigen baden-württembergischen Landesglückspielgesetz nicht erlaubt werden kann, weil die nunmehr erforderlichen Mindestabstände von jeweils 500 m zu anderen bereits vorhandenen Spielhallen sowie zu Schulen nicht eingehalten werden. [...]
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