VG Koblenz: Grundeigentümer dürfen Mülltonnen nicht dauerhaft auf Straße abstellen

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(08.01.2013) Immobilieneigentümer haben keinen Anspruch darauf, ihre Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es verweist unter anderem darauf, dass Mülltonnen auf Straßen Hindernisse darstellen können, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können. [...]

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