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(08.05.2013) Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere gegen einen Spiel- und einen Sportplatz gerichtete Klagen von Anwohnern abgewiesen. Mehrere Kläger wandten sich gegen den Betrieb des 2011 umgebauten, ca. 2.100 qm großen Spielplatzes "Döhlauer Pfad" in Berlin-Lankwitz. Sie hatten u.a. geltend gemacht, wegen seiner Größe und seiner attraktiven Ausstattung werde der Spielplatz besonders intensiv und auch überörtlich genutzt. [...]
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