Versiegelung von sockelleisten

Nowo

ww-pappel
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Hallo,

ist die wandseitige Versiegelung von Sockelleisten eine Extraleistung oder gehört dies obligatorisch dazu, wenn die Wände- obwohl Neubau nicht ganz gerade sind?

Danke für eine Antwort/ Einschätzung
 

Mitglied 42582

Gäste
Normalerweise wird das mit Acryl vom Mieter oder Maler gemacht, damit man es überstreichen kann. Wäre mir unbekannt, dass das mit zur Leistung gehört. Zumindest haben weder wir, noch die Parkettleger mit denen wir öfter mal zusammenarbeiten, das jemals gemacht.
 

Besserwisser

ww-robinie
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Tja.
Baukostentabelle nennt unter Kostengruppe 352 "Fußleisten, incl. notwendiger Vorarbeiten, Beiputzung und Oberflächenbehandlung".
Nun machen wir gewiss keinen Beiputz...
Ich halte das auch für eine Extraleistung, die meist vom Maler übenommen wird. Jedenfalls wenn nach VOB ausgeführt wird, also lösbar mit dem Mauerwerk verbunden. Unter anderem, weil die Lösbarkeit leidet.
 

kbradt

ww-nussbaum
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kommt auf den Vertrag an.

Bei uns heißt es meistens: inkl. wandseitiger Versiegelung.

Ist es nicht Bestandteil des Vertrages, gehe ich davon aus, dass es
bauseits erfolgen sollte.
Kommt aber auf Deinen Kunden an, kann auch Serviceleistung sein wenn es nur
ein paar Meter sind.
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Guten Abend Nowo
wenn deine gelieferten, montierten Fussleisten fertig Oberflächenbehandelt sind, wirst
du es lieber bleiben lassen. Da du die Wände ja nicht erstellt hast, sind die zu tolerierenden Spalten nicht dein Gewerk.
Falls du anstrichfertig lieferst, ist es bestimmt kein Fehler dem Malerbetrieb eine Vorgabe zu liefern, die er zu erfüllen hat. Aber dann auch mit Polymerwerkstoff, das hält auch noch etwas mehr die Leiste an der Wand.:emoji_grin:

Liebe Grüsse, Harald
 

Nowo

ww-pappel
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Danke für die Antworten.
Dann bleibt wohl (wie so oft) die Frage, ob man auf Konfrontations- oder auf Schmusekurs geht...:rolleyes:
 
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