Verleimregel für's Aufdoppeln

mxspeedy

ww-ulme
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Hallo zusammen,

ich bin ja gerade dabei Guidos Multifunktionswerkbank nachzubauen. Für die Zargen usw. habe ich nun Buchenbohlen in 40mm Stärke bekommen.

Teilweise muss ich nun aufdoppeln um auf die gewünschten Stärken zu kommen.
Wie wird dabei verleimt ? Die Herstellung von Leimholz hat Heiko ja schön auf seiner Seite erklärt aber eben nur für die Breitenverleimung..


Jedoch die Regel "Kern an Kern, Splint an Splint" sollte immer befolgt werden.

Gilt das auch für's Aufdoppeln ?

Danke Grüße Floh
 

mxspeedy

ww-ulme
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119 Aufrufe und keiner weiß wie's geht? , folgt ihr alle der Intuition ?

Ich habe gerade mal bei meiner Treppe die Pfosten begutachtet, da wurde munter irgenwie verleimt.. spielt es am Ende gar keine Rolle ?

lasst mich bitte nicht dumm sterben :emoji_wink:
 

uli2003

ww-robinie
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Regel hin, Regel her - verzugsfrei würde das Ganze eh nur, wenn du exakt gleiche Hölzer aufeinanderleimen würdest.

Ich drehe immer das unsaubere nach innen, fertig. :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

ad160

ww-nussbaum
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hoffentlich wurde das Holz in einer Vollmondwinternacht geschlagen sonst ist bald der Wurm drin,
manche mögen daran glauben!
 

Mitglied 30872

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Ich würde da auch die linken Seiten aufeinander leimen, wobei ich Uli schon Recht gebe. Wenn eine Seite unsauber ist und ich partout kein anders Teil finde, leime ich auch mal entgegen der Regel.
 
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