Ich habe mich kürzlich auch mal damit beschäftigt, was Staubsaugerbeutelklasse M bedeutet.
Kenne die Filterstufen von den Rauchfiltern, zB für Laserrauch, Lötrauch oder Schweissrauch.
Und da geht’s um Partikelgrößen und Volumensstrom in der Filterwirkung.
Und um eine gestuften Aufbau für Standzeit und Wirtschaftlichkeit, normalerweise sind gröbere Filter sehr viel günstiger und man tauscht lieber die häufig anstatt sich die teuren Feinfilter schnell mit groben Partikeln zuzublasen.
Jetzt gibt es da zB von Lets Bastel diesen typischen Aufbau für Selbstbau-Späneabsaugung, die als Kern den Zyklon als Abscheider haben. Und dann gibt es dahinter dann immer entweder den Staubsauger oder den Saugerbeutel um den Feinstaub aufzufangen, der durch den Zyklon ggf durchgeht. Natürlich abhängig von abzusaugenden Maschine und Material, ein Schleifer mit 320er Papier hat sicher mehr Feinstaub zu bieten.
Da ich jetzt schon Staub-/Rauchfilter in verschiedenen Stufen auf Lager habe für meinen Lasercutter hat mich interessiert, ob ich nicht einfach den billigen G4-Filter (war das 8 oder 10 Euro?) nehme anstatt eines Saugerbeutels.
Der hätte eine größere Fläche als der Beutel und würde damit weniger Luftstrom nehmen, ließe sich Reinigen (mit Druckluft ausblasen) und wäre kompakter in der Bauform (30x30x4).
Ein G4 Filter ist definiert als
Grobstaubfilter für Partikel > 10 µm
Und geeignet für
- Insekten
- Textilfaser und Haare
- Sand
- Flugasche
- Blütenstaub
- Sporen, Pollen
- Zementstaub
https://www.emw.de/de/filter-campus/filterklassen.html
Er ist wiederum nicht mehr ausreichend für alles, was folgt, das meiste davon aber schon nicht mehr im Bereich Staub, sondern eher Kategorie „Rauch“.
Was ich nicht herausfand ist, ob die Klasse M der Staubsauger den M-Filtern dieser Klassifikation entspricht, es wäre zu vermuten.
Wenn das so ist, dann würde das Partikel bis 1um abdecken, also alles was Staub und Feinstaub umfasst.
An dieser Stelle müsste man jetzt bei den Arbeitsplatzrichtlinien weitermachen, da hatte ich damals recht detaillierte Vorschriften gefunden.
Sowas zum Beispiel:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/holz/holzstaubabsaugung/
„Reinigung mit geprüften Industriestaubsauger der Staubklasse M oder (H) nach EN 60335-2-69 bzw. Industriestaubsauger oder Kombi-Geräte mit Prüfzeichen H 2 oder H 3 (
DGUV Test)“
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rec...S/pdf/TRGS-553.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hier wird von Partikeln unter 100um als Gefahrstoff gesprochen.
„
Als einatembarer Staub gilt der Massenanteil aller Schwebstoffe, der durch
Mund und Nase eingeatmet wird. Holzstaub mit einem aerodynamischen
Durchmesser von weniger als 100 μm gilt als einatembarer Staub nach der DIN EN 4811.
“
Sehe aber nichts zu den minimalen Partikelgrößen.
Als Atemschutzmasken werden hier
Halb-/Viertelmasken mit P2-Filter,
angegeben, und dazu fand ich jetzt auf die Schnelle:
https://www.uvex-safety.com/de/wiss...tzmasken/die-bedeutung-der-ffp-schutzklassen/
„Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht.“
Also ist die Partikelgröße hier >=0,6um und das entspricht grob den M-Filtern bei den Rauchfiltern.
Also mein Resümee wäre:
die M-Filter der Sauger entsprechen den M5/M6 Filtern
https://www.emw.de/de/filter-campus/filterklassen.html
Und diese wiederum in etwa der Klasse P2 der Atemschutzmasken.
Also Resümee für mich: der G4 Filter ist eine Klasse gröber und wäre nicht ganz korrekt, ging aber für den Hausgebrauch.
Resümee für den Thread Starter: das ist der Hintergrund der M-Klasse der Sauger und wenn sie als M angegeben sind und von einem renommierten Hersteller stammen (Kärcher), dann würde ich davon ausgehen, dass sie die og Arbeitsplatzrichtlinien erfüllen und auch das beste sind, was man sich fürs Hobby anschaffen kann.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Hersteller zwischen Industrie- und Consumergeräten unterscheiden und bei den Consumergeräten keine Angaben machen, weil sie sie nicht garantieren wollen und auch genau so die preisliche Abgrenzung vornehmen: die Garantie und die verbindliche Aussage, der Test gegen die Richtlinien kostet den Industriepreis.
Deshalb bekommst zum Consumergerät keine Aussage.