ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(12.06.2013) Man kann von einem Haus- oder Wohnungskäufer nicht erwarten, dass er sich vor Vertragsabschluss nach allen nur irgendwie denkbaren Fehlern des Objekts erkundigt. Er muss sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlassen dürfen, auf schwer wiegende, nicht erkennbare Fehler hingewiesen zu werden. Geschieht das nicht, kann der Käufer den Vertrag rückgängig machen. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de