Verdienstmöglichkeiten während Ausbildung

Curby

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Welche Möglichkeiten des Einkommens bestehen während einer Teilzeitausbildung, wenn beispielsweise der Donnerstag und Freitag frei sind? Was kann und darf ich mit meinen bereits erlernten Fähigkeiten (im eigenen Ermessen) nach z.B. einem Jahr bereits machen?

Darf man Möbel anfertigen und die mit Gewerbeschein online verkaufen? Darf ich sonstige/andere Holzgegenstände herstellen und verkaufen? Gibt es auch Dienstleistungen, die nicht durch einen Meistertitel geschützt sind?

Es ist klar, dass ich keine Tischlerei aufmachen kann oder darf. Aber was dürfte ich machen und wo sind die Grenzen?
 

Martin45

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Eigenes Ermessen? Zweitjob würde ich mir immer beim Erstjob genehmigen lassen, damit's keine Überraschungen gibt.
 

wasmachen

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Ich würd die Ausbildung Vollzeit machen.
Bist in der halben Zeit durch.

Deine Frage wird dir eher die Wirtschaftskammer beantworten. Denke aber mal, fachbezogen garnix.
 

Mitglied 59145

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Einbau von Normfertigteilen oder so ähnlich. Fußboden legen, renovieren und restaurieren, Trocken au. Halt alles was nicht die Meisterpflicht betrifft.

Da wird wenig differenziert in Deutschland.

Ich meine auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit musst du vorher mit dem Ausbilder abklären.

Gibt es echt "teilzeit Ausbildungen“?
 

Curby

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Martin45

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"wasmachen" kommt aus Tirol, vielleicht heißt die Handwerkskammer dort Wirtschaftskammer?
 

Johannes

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Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere, darfst du Möbel bauen und die verkaufen, aber du darfst keine Aufträge annehmen Möbel zu bauen.
Du darfst (z.B. Ikea)Möbel im Auftrag aufbauen oder ähnliche Montagen machen, die ein Heimwerker auch selber machen könnte, also sowas wie Hausmeisterservice. Notwendig ist dafür eine Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt. Bei der Gerwerbeanmeldung ist darauf zu achten, daß die Formulierung so gehalten ist, daß die Handwerkskammer nicht aktiv wird. Dann kann das funktionieren solange kein Nachbar dir Böses will.

Es grüßt Johannes
 

Curby

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Dann kann das funktionieren solange kein Nachbar dir Böses will.
Ich will nichts illegales machen, auch wenn dieses Land deutlich zu stark reguliert ist meiner Meinung nach. Deswegen würde ich schon bei der Handwerkskammer offiziell nachfragen.

wenn ich mich richtig erinnere, darfst du Möbel bauen und die verkaufen, aber du darfst keine Aufträge annehmen Möbel zu bauen.
So war auch meine Erinnerung. Mir fällt zwar aus dem Stehgreif spontan wenig ein, aber ich habe schon etliche Dinge gesehen bei denen ich mir dachte, das könnte auch ein Tischler bauen - hat dann aber ein Quereinsteiger hergestellt. Der eine baut E-Gitarren, der nächste stellt edle Garagen für Mähroboter her, wieder einer baut Designergegenstände und noch einer restauriert ein paar alte Möbel und verkauft die gewerblich bei Ebay.

Meine Überlegung war wirklich, dass ich die freie Zeit nutze (die Begründung, warum Teilzeit möchte ich hier nicht breittreten) um etwas dazuzuverdienen. Wenn man schon etwas kann, warum nicht - wenn es erlaubt ist?
 

Johannes

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Ich will nichts illegales machen, auch wenn dieses Land deutlich zu stark reguliert ist meiner Meinung nach. Deswegen würde ich schon bei der Handwerkskammer offiziell nachfragen.
Hallo,
das ist meiner Meinung nach nicht der richtige Ansprechpartner. Das was du machen darfst, sind ja gerade die Sachen, für die die Handwerkskammer nicht zuständig ist. Und die werden dich daher versuchen in ihren Einflussbereich zu ziehen.
Mir scheint eher eine Beratung durch die Industrie- und Handelskammer angeraten.
Ich meinte übrigens nichts illegales, sondern einfach, wenn du etwas baust und verkaufst und die Schreinerei in der Nähe wittert Konkurrenz, könnte es sein, das sie dir regelmäßig irgendwelche Kontrolleure vorbeischicken. Und das macht dann einfach keinen Spaß.

Es grüßt Johannes
 

Mitglied 59145

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Du darfst schon vieles, auch ganz kammermäßig, ohne Meister.
Entscheidend ist was in der Handwerksrolle steht.

Ob das mit der HWK dann stimmt ist eine andere Frage. Wenn man sich daran hält, hat man jedenfalls keinen Stress und das ist entscheidend für diesen Fall.
 

Curby

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Ich meinte übrigens nichts illegales, sondern einfach, wenn du etwas baust und verkaufst und die Schreinerei in der Nähe wittert Konkurrenz, könnte es sein, das sie dir regelmäßig irgendwelche Kontrolleure vorbeischicken. Und das macht dann einfach keinen Spaß.
Ach, 90% der Tischlereien hier in der Umgebung machen sowieso nur was mit Türen, Fenster und Trockenbau. Ich glaube dort wurde seit Jahren oder Jahrzehnten kein Echtholz mehr angefasst :emoji_wink:.

Wobei regelmäßig Kontrolleure vorbei schicken? Ob das so ganz koscher ist ... den Kontrolleuren muss das doch dann selber auffallen?
 

seschmi

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Noch was zur Nebenbeschäftigung: Die musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, das ist auch sinnvoll.

Widersprechen darf er aber nur, wenn entweder der Zeitaufwand so hoch ist, dass der Hauptjob leidet, das entfällt üblicherweise bei Teilzeit.
Oder wenn Du Leistungen in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber anbietest - das solltest du natürlich nicht tun.

Wenn das passt, bleibt natürlich das Thema Meisterpflicht, dazu können andere besser was schreiben.
 

FredT

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Zweitbeschäftigung ist dem Ag mitzuteilen, nicht um genehmigung nachzusuchen. Eine Einspruchsmöglichkeit hat er nur wegen Konkurrenz. Andere Gründe zählen mW nicht, wie Zeitaufwand oder Ruhezeiten. Das ist allein Angelegenheit des An, die Normative einzuhalten. Sonst könnte ein Ag auch gegen Vereine, Feuerwehr oder Familienpflege Einspruch erheben. Rechtliche oder steuerfinanzielle Einsprüche obliegen auch nicht dem Ag.
(Übrigens werden auch nicht alle "Zweitbeschäftigungen" mitgeteilt, wenn man sich da Kritik aussetzen könnte oder Negativeffekte zu befürchten wären, wie zB bei gewerkschaftlichem oder religiösem Engagement...)
 

Mitglied 24010 keks

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Familienpflege Einspruch erheben.
Das wäre super! Das hätte ich mir Anfang der Woche gewünscht.
Da ich mein einziger Mitarbeiter und gleichzeitig mein Chef bin, hätte ich mir untersagt mich um meine kranke Familie zu kümmern. :emoji_grin: 3 kranke Kinder und eine Frau die völlig platt im Bett liegt - es gibt kaum eine Arbeit die schlimmer ist! :emoji_grin:

Gruß Daniel
 

seschmi

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Zweitbeschäftigung ist dem Ag mitzuteilen, nicht um genehmigung nachzusuchen. Eine Einspruchsmöglichkeit hat er nur wegen Konkurrenz. Andere Gründe zählen mW nicht, wie Zeitaufwand oder Ruhezeiten. Das ist allein Angelegenheit des An, die Normative einzuhalten.

Nur der Vollständigkeit halber: Hängt auch davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Eine "Gefährdung des Arbeitsverhältnisses" wäre aber schon ein Grund - wenn der Arbeitnehmer die ganze Nacht im Club Platten auflegt, und dann am nächsten Morgen LKW fährt z.B.. Dann könnte er seinen Hauptjob ja nicht korrekt ausüben, und dann könnte der AG Einspruch erheben.
Außerdem darf man nur 48 Stunden pro Woche arbeiten, darf also keine Jobs annehmen, die zusammen mehr Stunden haben. Das ist aber eher das Problem des Arbeitnehmers.

Spielt aber in diesem konkreten Fall keine Rolle, da der Hauptjob in Teilzeit ist, hat er ja genug Zeit für Nebentätigkeit, ohne dass der Hauptjob leidet. Damit käme nur Konkurrenz als Hinderungsgrund in Frage.
 

seschmi

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Da ich mein einziger Mitarbeiter und gleichzeitig mein Chef bin, hätte ich mir untersagt mich um meine kranke Familie zu kümmern. :emoji_grin: 3 kranke Kinder und eine Frau die völlig platt im Bett liegt - es gibt kaum eine Arbeit die schlimmer ist! :emoji_grin:

Gruß Daniel

Dazu müsste das ein Arbeitsverhältnis sein, das bedeutet, dass Deine Frau Dich erstmal für die Pflege bezahlen müsste, damit Du es Dir dann selbst untersagen kannst, sie zu pflegen. :emoji_slight_smile:

Du kannst das gerne mit ihr diskutieren - bitte die Diskussion aufzeichnen und hier einstellen, da können wir alle viel lernen...
 

fragnix

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Wir haben das in Deutschland gerade durch exerziert: Während der Ausbildung gelten hier andere Regeln. Da kann der Ausbildungsbetrieb ohne Angabe von Gründen widersprechen. Teilzeit Ö mag anders sein.
Hauptansprechpartner ist auf jeden Fall der Betrieb, denn der kann Dir am Meissten schaden, wenn er nicht einverstanden ist.
 

wirdelprumpft

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Wie schon jemand geschrieben hat - Einbau von genormten Baufertigteile = Montagebetrieb da darfst du auch Teile von Speedmaster - Horatec etc. aufbauen -
Es gibt auch Listen wie diese
https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/gewerbe-anlage-b1-und-b2/
https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/gewerbe-der-handwerksordnung-anlage-a/
darauf achten das es kein Vollgewerk ist da will die Krankenkasse uvm. nur dein bestes dein Geld
auf jeden fall eine Betriebshaftpflicht abschließen - ne Leitung kann man immer mal treffen und das kann bei Wasser oder Fußbodenheizung ausarten
 
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