Treppenstufen auf Stahl kleben

schorsch

ww-robinie
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Hallo,
habe Treppenstufen aufzuarbeiten (abschleifen neu zu lackieren).
Die Treppenstufen waren nur mittels einer Art Doppelklebeband auf die Stahlunterkonstruktion geklebt. Der Bauherr hat diese abmontiert (gerissen) und möchte sie nachher wieder so befestigen.
Die Kleberfuge war ca 2mm stark und ist selbst nach ca. 20 Jahren noch zuähelastisch.
Welcher Kleber/Klebeband dies gewesen sein könnte weiß ich allerdings nicht. Ich vermute es müßte sich um ein Butylband gehandelt haben.
Nun meine Frage:
Kennt von euch jemand solch ein Klebeband?
Was haltet ihr von dieser Befestigungsart?
Ich kann mir nicht vorstellen das dies eine zugelassende Befestigungsart ist.
Würdet ihr die Treppenstufen wieder so montieren?
Gruß Georg
 

Tobsinn1

ww-nussbaum
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Warum nicht es! Mittlerweile wird ja fast alles geklebt! Ob es zugelassen ist kann ich dir leider auch nicht sagen!
Aber es gibt bei den Bodenlegern zähelastische Kleberbänder. Die verkleben auch ganze Fußböden damit und es funktioniert.

Du solltest nur darauf achten das es da auch echt große Preisunterschiede gibt. Ich denke die Firma Sika hat da das richtige. Meist ist das billige halt echt nicht das beste in deinem Fall würde ich auf "Nummer sicher" gehen und ein paar Euro mehr bezahlen.

Gruß

Tobias
 

khr

ww-esche
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Hai.

Gugel mal nach "Treppino" von Treppen Eckert, das ist ein Band speziell für Treppen, allerdings ohne Zulassung. Klebt wie Sau und funktionierte bei uns bisher gut.

Gruß khr
 

Stick6969

ww-ulme
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Hallo Georg,

hätte auch noch einen Googletip, und zwar die Firma Stockvis.
Die stellen auch ziemlich "fiese"Klebebänder her.

So long Stick
 

Schreinerreiner

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hallo georg...

es gibt einen kleber von sika. im übrigen eh ne gute firma was kleben anbelangt. ist auch in der autoindustrie viel vertreten. windschutzscheiben. aber zurück zum thema. ich würd das auch ungern so mit nem doppelklebeband montieren. kannst da nicht löcher in die halterungen rein machen und ein paar schrauben mit kleber durchjagen? ist eben ne sau arbeit. bohren und schrauben. sonst baukleber von würth??? aber keinen auf pur basis. sonst schäumt das in alle richtungen. und wenn nur verkleben, würd ich auf jeden fall zum fixieren noch ein doppelklebeband hinmachen. gibt es glaub auch von sika. aber was machst wenn die stufen krumm sind? ob es zugelassen is? keine ahnung. aber der kunde sollt sich eben nicht das genick brechen wenn sich mal ne stufe löst

Sika Deutschland GmbH | Deutschland

mfg schreinerreiner
 

schorsch

ww-robinie
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Hallo,
hab mir das System von Treppino besorgt. Kostet mit Versand weniger als 40 Euro für eine Treppe. Hat sich angeblich schon bei tausenden Treppen seit 20 Jahren bewährt. Leider hat das System keine bauaussichtliche Zulassung. Angeblich braucht es diese lt. Vertreiber auch nicht?
Gruß Georg
 

Josef Ries

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Zulassung

@ garfilius,
Regelungen des Sachverständigenausschusses "Vorgefertigte Treppen" (A) im
DEUTSCHEN INSTITUT FÜR BAUTECHNIK - BERLIN
Anstalt des öffentlichen Rechts
8.Mai.2003
Holm- oder Wangentreppen aus Stahl mit aufgeklebten Trittstufen

Die Klebung von Trittstufen wird prinzipiell nicht abgelehnt.
Die Hauptproblematik bei der Klebung ist die Baustellenausführung, sowie die Dauerhaftigkeit.
Augenmerk bei der Prüfung muss daher auf dem Langzeitverhalten (Einfluss von erhöhten Temperatur, Chemikalien)
sowie auf der Eignung bei Montageungenauigkeiten (vorhandene Farbanstriche auf den Holmen lösen sich ab, Unebenheiten der Holme) liegen.
Für tragende Klebungen ist daher immer eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich.

 

schorsch

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Hallo,
ist ja sehr interessant.
Wie geschrieben behauptet der Vertreiber (Fa. Treppino) des Klebesystems mit seinem Kleber wären schon tausendende von Treppen montiert worden und es hätte noch nie Probleme gegeben. Scheinbar muß dem auch so sein, sonst wäre er jetzt ein armer Mann. Aber scheinbar ist das Gegenteil der Fall. Frech kommt weiter.
Oder handelt es sich hier bereits um eine bewährte, handwerkliche Konstruktion?
Gruß Georg
 

Josef Ries

ww-kastanie
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Hallo Georg,
vor ca. 2 Jahren hab ich mit der Fa. telefoniert und auf die DIBt-Forderung aufmerksam gemacht, da von Kollegen bei mir öffters nach der Zulässigkeit angefragt wird.
Keine Ahnung warum die sich nicht darum kümmern und mit dem rechtlich wertlosen TÜV-Gutachten weiter werben.
Das Nachweisproblem hat auch zu erst der Anwender wenn es Probleme gibt.
Dass das Material zig mal, jahrelang scheinbar ohne Probleme eingesetzt wird spielt keine Rolle,
wenn Auftraggeber den Nachweis verlangen und wegen fehlendem Nachweis nicht zahlen, hat der Verwender schlechte Karten.
 

garfilius

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Hallo Josef,

Ich kann die Bedenken gegen die Verklebung nachvollziehen und sehe die Probleme auch in der praktischen Durchführung auf der Baustelle. Da nützt die bauaufsichtliche Zulassung eines geprüften Labormusters, dass unter idealen Bedingungen hergestellt wurde, auch nicht viel. Wenn der Verarbeiter unaufmerksam ist oder die Randbedingungen ungünstig, funktioniert es trotzdem nicht.
Ich gehe davon aus, dass es hier nicht um Treppen im öffentlichen Raum geht.

Regelungen des Sachverständigenausschusses sind keine eingeführten technischen Baubestimmungen sondern die Meinung der Sachverständigen, die mir blüht, wenn ich einen solchen befrage - und die ich nachvollziehen kann.
Meine Verwunderung rührt eher daher: bei einer eingestemmten Holztreppe kann der Verarbeiter auch genug falsch machen, aber niemand verlangt eine Zulassung im Einzelfall. Bei den sog. "Harfentreppen" stellt kein Mensch die Qualität der Schweißnähte in Frage.
Warum gerade bei Klebungen? Klebeverbindungen werden bei Flugzeugen und Autos an tragenden Teilen angewandt! Bei Hochbetten brauch ich für die Leiter auch keine Zustimmung im Einzelfall...
Ist Deutschland überreguliert?

Gruß
Gero
 

Josef Ries

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Hallo Gero,
Da nützt die bauaufsichtliche Zulassung eines geprüften Labormusters, dass unter idealen Bedingungen hergestellt wurde, auch nicht viel.
Von wegen Labormuster, in der abZ werden alle notwendigen Randbedingungen geprüft und z. B. die Mindestklebefläche, Spannweite, Mindeststufenstärke (Durchbiegung Stufe), mögliche Unterschneidung usw. festgelegt u. U. mit zusätzlicher Sicherungsmaßnahme.
Wenn der Verarbeiter unaufmerksam ist oder die Randbedingungen ungünstig, funktioniert es trotzdem nicht.
Genau das soll ausgeschlossen werden.
Ich gehe davon aus, dass es hier nicht um Treppen im öffentlichen Raum geht.
Die Bauproduktenhaftung besteht für alle Treppen.
Regelungen des Sachverständigenausschusses sind keine eingeführten technischen Baubestimmungen sondern die Meinung der Sachverständigen
Sorry, das ist Käse :emoji_grin:
Die Sachverständigenausschüsse (SVAs) werden zur technischen Beratung des DIBt gebildet.
In den rund 60 SVAs sind über 600 ehrenamtliche Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung tätig.
In die SVAs wird man durch den DIBt-Präsidenten berufen und den Vorsitz eines SVA hat i. d. R. ein Fachbeamter einer obersten Landes Baubehörde.
Ansonsten solltest Du einmal den Staatsvertrag des DIBt lesen, in dem von den 16 Bundesländern Aufgaben an das DIBt delegiert werden.
bei einer eingestemmten Holztreppe kann der Verarbeiter auch genug falsch machen, aber niemand verlangt eine Zulassung im Einzelfall.
Da ist das "Regelwerk Handwerkliche Holztreppen" allgemein anerkannter Stand der Technik und bei Abweichungen davon muss die Standsicherheit vom Hersteller nachgewiesen werden (Festlegung SVA-A - Treppen):emoji_grin:.
Bei den sog. "Harfentreppen" stellt kein Mensch die Qualität der Schweißnähte in Frage.
Als Herstellerqualifikation ist der kleine Eignungsnachweis zum Schweißen von Bauteilen erforderlich und man darf nur Schweißern mit gültigem Zeugnis die entsprechenden Arbeiten übertragen.
Ist Deutschland überreguliert?
:confused: keine Ahnung
Die Festlegung des SVA zur Klebung von Stufen wurde notwendig, da es zu Unfällen kam durch Versagen der Klebung,
wobei dem SVA nicht bekannt war welche Produkte/Kleberart verwendet war.
Letztendlich geht es aber um Verbraucherschutz.
 

garfilius

ww-robinie
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Sorry, das ist Käse :emoji_grin:

Wieso ist das Käse?
Die eingeführten Baubestimmungen z.B. für Sachsen findest Du unter "Liste der Technischen Baubestimmungen - Fassung Dezember 1998" veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt, Sonderdruck Nr. 1/1999 vom 29. Januar 1999, S. S1-S28. Sowas gibts für jedes Bundesland.
Und da stehen Empfehlungen der Sachverständigenausschüsse meistens nicht drin.

Daß diese Empfehlungen als möglicherweise Stand der Technik ausgelegt werden, habe ich nicht bestritten. Es sei denn, vor Gericht tritt ein Sachverständiger mit einer abweichenden Meinung auf. Im Übrigen gehts vor Gericht immer nur um den Einzelfall - Sammelklagen vorm BGH mal ausgenommen.

Die anderen Themenpunkte dürften nur uns beide interessieren.

Gruß
Gero
 

Josef Ries

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Hallo Gero,
Daß diese Empfehlungen als möglicherweise Stand der Technik ausgelegt werden, habe ich nicht bestritten.
Die Festlegung des SVA ist kein Stand der Technik.
Da es keinen anerkannten Stand der Technik zum Kleben von Stufen auf Tragkonstruktionen gibt,handelt es sich um eine nicht geregelte Bauart
und daraus ergibt sich für den Treppenhersteller/Monteur entsprechender Handlungsbedarf.


Und dann sollte man sich mal z. B. mit § 3 – Satz 1 und 2 der SächsBO und
§ 55 Unternehmer– Satz 2
Er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten.

Ps.: deine Liste der Technischen Baubestimmungen ist veraltet :emoji_grin:

 

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kenarf

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Befestigung auf Stahltreppenwangen

Hallo,

Verkleben von Holztrittstufen auf Stahlholmunterkonstruktion - würde davon eher absehen.

Eine Alternative wäre die Befestigung TB von Fischer oder gibt es ähnliche bessere Sytembefestigungen ?


Danke im Voraus für Alternativen !
 

kenarf

ww-pappel
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Vielen Dank für die Info - scheint mir qualitativ auch die bessere Lösung. Oder vielleicht Rampa Einschraubmuttern - müßte da aber Bohrungen im Formrohr machen um die M6 Gewindeschrauben von unten anzuziehen ?
 

TischlerTheo

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Bauaufsichtliche Zulassung vorhanden

Hallo
Nachtrag zum Thema. Mitlerweile gibt es die Zulassung.

"Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-50.4-335 vom DIBt liegt vor."

Grüße

Theo
 
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