Tischlergeselle als freier Mitarbeiter (Ö)

chrisrocks

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Hallo an alle (österreichischen) Tischler (-meister)!

Ich hätte da eine grundsätzliche Frage:

Ich habe als Spätberufener (mit 40 : )) gerade meine Tischlerlehre erfolgreich abgeschlossen! Bin also Geselle : )) Jetzt würde ich gerne auf freier Basis mit einem Tischlermeister (Einzelunternehmer) zusammenarbeiten. Meisterbrief kommt für mich aus verschiedensten Gründen nicht in Frage.
Was für Möglichkeiten gibt es da?
Er kann mich nicht anstellen, sondern möchte gerne nur projektbezogen mit mir zusammenarbeiten.
Das sollte doch eigentlich kein Problem sein, oder?

Dienstvertrag, Werkvertrag, auf Honorarnotenbasis?

Zusätzlich dazu zu sagen wäre, dass ich auch noch nebenher als Grafiker (war mein Beruf in den letzten 20 Jahren) projektbezogen arbeiten möchte (Gewerbeschein vorhanden).

Wäre grossartig, wenn sich hier jemand mit der (österreichischen) Materie auskennen würde : ))

Besten Dank!
Christoph.
 

Ernstl

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Hallo Christoph!

Ich glaube, dass die Arbeiterkammer der richtige Ansprechpartner sein sollte.

Lg
Ernstl
 

chrisrocks

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Hab morgen einen Termin bei der Wirtschaftskammer.
Hätte mich trotzdem interessiert, ob jemand hier schon damit Erfahrungen hat, bzw. selbst in einer ähnlichen Situation war.
Lg,
Christoph.
 

chrisrocks

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Danke!

Das hab ich auch schon gefunden. Aber werde nicht wirklich schlau daraus.

Gilt das auch für ein reglementiertes Gewerbe?

Lg,
Christoph
 

Ernstl

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Was willst du mit dem relegmentierten Gewerbe?
Du hast als Grafiker ein Gewerbe angemeldet. Das ist ein so genanntes freies Gewerbe in dessen Rahmen du ständig deine Sozialabgaben (Kranken/Unfall und Pensionsversicherung) leisten mußt und je nach erzieltem Gewinn deine Einkommenssteuer bezahlst. Je nach Umstatzhöhe bist du auch umsatzsteuerpflichtig. Es kann dich auch die Registrierkassenpflicht treffen.

Mit deiner angestrebten Tätigkeit als freier Mitarbeiter in einer Tischlerei arbeitest du im Rahmen eines Freien Dienstvetrages/Werkvertrages, verkaufst selbstständig deine eigene Arbeitsleistung und übst dabei keinerlei Gewerbe aus.

Ich würde mich an deiner Stelle nicht nur bei der WKO sondern auch bei der AK sowie Finanzamt und unter Umständen auch beim zuständigen Sozialversicherungsträger schlau machen.

Dein Vorhaben der Selbstständigkeit erscheint mir insgesamt gesehen etwas komplex. Hoffentlich hab ich mit dem Post nicht zuviel Verwirrung bei dir gestiftet.

Lg
Ernstl
 
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