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ww-pappel
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(08.02.2013) Sein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, das ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS - bei entsprechender Vorwarnung - das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat. [...]
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