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(21.08.2012) Das Planfeststellungsverfahren für das "Projekt Stuttgart 21" im Abschnitt 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) wird nicht neu aufgerollt. Das ist das Ergebnis eines Beschlusses des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 13.08.2012, der heute bekannt gegeben wurde. Damit hatte der Eilantrag eines Grundstückseigentümers (Antragsteller), dessen Haus im Zuge der Bauarbeiten für den neuen Stuttgarter Bahnhof abgerissen werden soll, keinen Erfolg. [...]
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