Stufenmaß Freitreppen gemaßregelt?

Hohlzwerg

ww-birke
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17. September 2004
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Hallo Norm- und Bauordnungsexperten,

gibt es außer dem gesunden Menschenverstand eine LBO MBO oder DIN Vorschrift für das Stufenmaß einer NICHT notwendigen Freitreppe im Garten hinterm Haus?
Ich finde nichts. Kunde will Betonstufen aus Altbestand, 6m lang A=36; S=19 (!), mit Terrassendielen belegt haben. Dabei muss noch viel ausgeglichen werden, insofern greife ich da ja auch noch ein wenig "maßgebend" ein. DARF man das?

Schöne Grüße und vielen Dank für kurze Antwort,
Stephan
 

magmog

ww-robinie
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am hessischen Main, 63500
guude,

selbst ohne vorschriften würde ich versuchen, an das "menschliche schrittmaß" möglichst nahe heranzukommen, also 2 X A + ! X S = 630 mm. (590- 650mm)
gegebenenfalls bei viel überflüssiger lauflinie ein podest zwischenlegen.

vorsicht: unbedingt schriftlich hinterlegen dass gefrohrenes und auch nasses holz
glatter als glatteis ist!

gut holz! justus.
 
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