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(08.01.2013) Schnee und Eisglätte auf den Straßen- das wird für Autofahrer und Fußgänger schnell zur gefährlichen Rutschpartie. Die Kommunen haben zwar grundsätzlich die Pflicht die Straßen zu räumen und bei Glätte zu streuen, Straßenbenutzer haben allerdings keinen Anspruch darauf, auf welche Weise die Gemeinde ihrer Pflicht zur Straßenreinigung und Winterwartung nachkommt. [...]
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