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Bei nachschleifbaren Streifenhobelmessern muss
der Mindesteinspannbereich gekennzeichnet
sein, z. B. auf dem Streifenhobelmesser oder den
Spannelementen der Messerwelle.
Fehlt bei älteren Maschinen oder Streifenhobelmessern
diese Kennzeichnung, so darf eine
Einspannbreite von 15 mm nicht unterschritten
werden.
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