Steuern zahlen oder was?

holzwurm80

ww-pappel
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Folgendes:
Bin als Tischler angestellt (75% Stelle) und jetzt möchte ein öffentlicher Träger (evang. Kirche) von mir nebenher was gemacht bekommen. Die brauchen aber eine Rechnung.
Jetzt meine Frage: Kann/muß/darf ich Rechnungen schreiben und bis zu welchem Satz kann ich steuerfrei aus selbstständiger Arbeit dazu verdienen.

Vielen Dank schon mal.

es grüßt, der Holzwurm
 

carsten

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Hallo

tja nebenher ist nix anderes als Schwarzarbeit. Das darf man gar nicht.
Das einzige was du machen kannst als ordentliches Gemeindemitglied deine Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung stellen.
 

raftinthomas

ww-robinie
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hä,

carsten, das hatten wir doch schon diverse male.
wichtig ist, dass es keinen gewerblichen charakter haben darf. heisst in etwa, dass es sich um eine einmalige sache handelt. dann geht sowas ok.
rechnung kannst du dann schreiben, natürlich ohne mwst, das sollte aber für die kirche egal sein.
hinterher gibst du das dann in deiner ekst erklärung an.
ich würd einfach mal beim finanzamt nachfragen, ob du dichda vorher anmelden musst oder nicht.
 

simb04

ww-birke
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Wen ich es richtig verstanden habe darfst du 17.500 € iom Jahr ohne Mwst in Rechnung stellen ,musst es natürlich versteuern.
Peter
 

michael

cheffe
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@ Peter stimmt, wenn du dich vorher als Kleinunternehmer hast eintragen lassen(Gewerbeschein) das Finanzamt wird automatisch informiert das du jetzt ein Kleinunternehmer bist und schickt dir dann einen Bogen den du ausfüllen mußt.
Google mal nach Kleinunternehmer dabei kommt dann ganze Menge zu Tage an Informationen.
z.B. hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
 

raftinthomas

ww-robinie
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ja,

die kleinunternehmerregelung gilt doch nur für gewerbetreibende mit allem pipapo (rolleneintrag etc) und ist als einfache variante ohne umsatzsteuer gedacht, aber halt für unternehmer.
wenn ich das recht verstanden habe, will holzwurm sowas gar nicht machen, sondern einmal (oder vielleicht irgendwann noch einmal) irgendwelche arbeit(en) ausführen.
er kann dann einfach ne quittung schreiben und gibt das geld bei seiner EKSt an. fertig, kein gewerbeschein, keine rolle, keine erlaubnis des arbeitgebers usw.
 

michael

cheffe
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Moin thomas,
meine Anmerkung bezog sich auch mehr auf die 17.500 EUR von Peter.
 

Musicman

ww-kiefer
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Die Kirchen sind gemeinnützig und von MWSt. befreit

@TischlerLoos:
TischlerLoos schrieb:
aber die Kirche braucht doch auch eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. oder nicht?
Die großen Kirchen und ihre Tochterunternehmen sind gemeinnützig. Sie zahlen deshalb keine Steuern, insbesondere auch keine MWSt., und erhalten auch keine erstattet. Deshalb ist ihnen die MWSt. ziemlich gleichgültig.

In der Praxis ist dies ein enormer Wettbewerbsvorteil. Da der Weltbild-Verlag z.B. keine MWSt. abführen muss, macht er 7% mehr Gewinn als andere Buchhändler (wegen der Buchpreisbindung sind die Preise ohnehin überall gleich). Bei anderen Sachen kann er nach Belieben halt auch bis zu 16 % günstiger anbieten oder mehr verdienen. Dies nur als ein Beispiel für ein kirchliches Unternehmen. Die Bistümer verfügen über viel mehr Unternehmen als man denkt, auch Wohnungsbau, -vermietung usw. Da gemeinnützige Unternehmen auf Rechnungen aber auch keine MWSt. ausweisen können, kann man sich als Gewerbetreibender da dann leider auch nichts vom Finanzamt zurückholen.

Da die Kirche(n) sich die MWSt. nicht zurückholen kann - sie macht keine Umsatzsteuervoranmeldung bzw. -erklärung -, liegt ihr natürlich auch daran Leistungen ohne MWSt. einzukaufen. Ist doch klar: Auf der einen Seite (Verkauf) versucht man den Vorteil zu nutzen und auf der anderen den Nachteil (Einkauf) zu vermeiden.

Die Finanzbuchhalter der Kirchen sind die sog. "Rendanten". Im Falle weiterer Fragen empfiehlt es sich einen solchen zu befragen.
 
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