Statiker für Holzrahmenbau gesucht

MarcusAurelius

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Guten Tag zusammen,
wir suchen einen Statiker für den Neubau eines Gartenhaus im Holzrahmenbau.
Es geht um einen Raum, 6x8m, Pultdach und entsprechenden Öffnungen. Es liegt eine Zeichnung eines Architekten vor.
Das ganze soll im Land Bremen stattfinden. Nach Angaben des Architekten ist eine Vorlageberechtigung nicht zwingend notwendig.

Falls jemand hier Interesse an solch einem Auftrag hat, oder jemanden Empfehlen kann, wäre das sehr schön.
 

Martin45

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die beste und vor allem auch lokale Connection hat doch i.d.R. der Architekt. Und dann "können" die auch direkt miteinander, auch nicht verkehrt.
 

FredT

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GelbeSeiten/Google in Bremen suchen... da sollte es doch Statiker auch geben. Auch der Archi wird, wie schon gesagt, sowas im Netzwerk haben
 

Mitglied 24010 keks

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Jeder Zimmerermeister darf einen Eingabeplan für Gebaudeklasse 1-3 erstellen.
Schließe nicht von Bayern auf den Rest von Deutschland :emoji_slight_smile:. Meines Wissens nach gibt es diese Regelung nur in Bayern evtl. noch BaWü? In NRW z.B. sicher nicht.
Außerdem ist der Eingabeplan ja schon erstellt, das hat doch schon ein Architekt erledigt.

Gruß Daniel
 

DasMoritz

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Moin,

bist du dir sicher dass eine Statik für den Antrag zwingend genehmigt wird? Bei mir dachte das der Zimmerermeister auch, das Bauamt sagte dann aber, dass das für ein Gartenhaus nicht notwendig sei.

Bremen ist aber nicht Niedersachsen, ich würde dennoch nochmal nachfragen.
 

haass

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vereinfachtes Genehmigungsverfahren. der Architekt sollte aus seinem Studium in der Lage sein, die Balkenquerschnitte für ein Gartenhaus selber zu ermitteln. Die Querschnitte trägt er in seine Pläne ein und gut ist. Allerdings übernimmt er dafür die Haftung, dass alles richtig ist.
 

Mitglied 24010 keks

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Auch im vereinfachten Verfahren braucht man eine Statik oder jemanden der unterschreibt, dass sie erstellt worden ist. Außerdem muss der Bauherr die Aushändigung bestätigen. So ist es zumindest bei uns in Bayern - ich kann mir kaum vorstellen, dass das in anderen Bundesländern anders ist. I.d.R. ist ein Architekt aber berechtigt so eine Statik zu erstellen bzw. bei der Baubeginnsanzeige zu unterschreiben.

Gruß Daniel
 

bugger

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Auch im vereinfachten Verfahren braucht man eine Statik oder jemanden der unterschreibt, dass sie erstellt worden ist. Außerdem muss der Bauherr die Aushändigung bestätigen. So ist es zumindest bei uns in Bayern - ich kann mir kaum vorstellen, dass das in anderen Bundesländern anders ist. I.d.R. ist ein Architekt aber berechtigt so eine Statik zu erstellen bzw. bei der Baubeginnsanzeige zu unterschreiben.

Gruß Daniel
Warum überhaupt? Also ich kenne das so, daß ein Gartenhaus in Bayern mit bis zu 75m³ und ohne Ofen keine Genehmigung braucht.
 

haass

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Weis denn jemand warum es in den länderbauordnungen überhaupt Unterschiede gibt?
Aus welchen Gründen oder wie sind die denn entstanden?
Und was ist mit den Bauordnungen der fünf Neuen Länder? Warum gibt es denn auch in denen Unterschiede?
 

tomkaes

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... das nennt man die wunderbare Welt des Föderalismus :emoji_rage:
Es gibt eine Musterbauordnung, Umsetzung in Landesrecht durch die Landesfürsten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 24010 keks

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... das nett man die wunderbare Welt des Föderalismus :emoji_rage:
Doppel :emoji_rage: :emoji_imp: aber Hauptsache wir reden immer von Europa. :emoji_grin:
Ich darf in Bayern baurechtlich recht viel, in NRW wo ich geboren und aufgewachsen bin gar nichts :emoji_frowning2: . Und eine Bauvorlageberechtigung in NRW zu bekommen erscheint mir irgendwie annähernd unmöglich.
Als ob da das bauen so dermaßen anders wäre als in Bayern....

Gruß Daniel

PS: NRW steht hier als Synonym für alle anderen Bundesländer... NRW ist halt meine alte Heimat wo ich noch ein Grundstück habe auf das ich ein Holzhaus bauen möchte, die Planung darf ich aber nicht selbst machen obwohl das mein Tagesgeschäft in Bayern ist... :emoji_thinking:
 

DasMoritz

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Sowas ist verrückt und nervt einfach nur. Man denke mal an das wunderbare Schulsystem… Ich brech ab…
 

joh.t.

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Stell dir vor Idioten kommen an die Regierung, s. Ungarn , und können alles zentral bestimmen.
Hier haben Sie es16 + 1 mal .
 

DasMoritz

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Moin,

ja, das stimmt! Ich denke das wird aber zu sehr OT.
Ich denke dennoch, dass es sinnvoll wäre Themen bundesweit einheitlich zu regeln, da gehört etwas so wichtiges wie Bildung in meinen Augen schlichtweg dazu.
 

haass

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Jeder Architekt in Deutschland hat für alle Bundesländer die Bauvorlageberechtigung, obwohl er in seinem Land in der Kammer eingetragen ist.
insofern darfst du, wenn du in Bayern als Architekt arbeitest, auch in NRW Bauvorlagen einreichen.
 

haass

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Also, zur Aufklärung: die Landesbauordnungen sind nicht aufgrund von Föderalismus entstanden, sondern durch andere Umstände.
Als 1946 die vier Besatzungsmächte in Deutschland begannen Verwaltungen aufzubauen, haben sie ganz einfach in ihren Zonen das Baurecht aus ihrer Heimat mitgebracht. Also z.B. im heutigen NRW das britische Baurecht, in Bayern aus den USA etc. das erklärt die noch heutigen Unterschiede. Geändert ist das bis heute nicht und wird einfach als Ergebnis des Föderalismus verkauft. die meisten Leute kennen diese Entwicklung gar nicht.
In den fünf Neuen Ländern sind die Bauordnungen deswegen unterschiedlich, weil hier nach 1990 verschiedene Westländer Verwaltungshilfen gegeben haben und Ihre Bauordnungen als Vorlagen für die Partnerländern mitgebracht haben. Also hat sachsen-Anhalt die gleiche Bauordnung wie Niedersachsen, Sachsen hat die Bay. Bauordnung in weiten Teilen übernommen usw.
Allerdings gibt es eine bundesweite Regelung zwischen den Architektenkammern und den Bauverwaltungen, dass Architekten eines Landes in gesamt Deutschland bauvorlageberechtigt sind. alles andere wäre eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
 

Mitglied 24010 keks

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Jeder Architekt in Deutschland hat für alle Bundesländer die Bauvorlageberechtigung, obwohl er in seinem Land in der Kammer eingetragen ist.
insofern darfst du, wenn du in Bayern als Architekt arbeitest, auch in NRW Bauvorlagen einreichen.
Ich bin aber kein Architekt....
 
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