Sicherheit durch BG-Vorschriften! (?)

Daniboy

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Um nicht den anderen Faden unübersichtlich zu machen, könnte man folgende Punkte hier erörtern:

Nee,
der ksc4ever hat recht.
Viele BG-Vorschriften sind nicht zu realisieren. Sägen nach Riss ist zB nicht BG-konform. Aber bitte wie sollen zB die Stufen denn in ihre Form kommen?
Als Selbstständiger sind mir meine Sicherheit und die meiner Mitarbeiter ein wichtiges Gut. Aber bei vielen Sachen macht es sich die BG sehr einfach und stiehlt sich aus der Verantwortung.


Mal ein Beispiel:
Meine TK1685 hat eine "Schutz"-Haube, die wie der Spaltkeil in der Achse des Sägeblattes am Rahmen montiert ist und für verdeckte Schnitte runtergeklappt werden kann.
Säge ich nun ein Stück Holz, das nur ein klein wenig Spannung hat, mit Schutzhaube sorgt der Spaltkeil sicher dafür, dass das Ding mir nicht engegenfliegt. Schiebe ich nun weiter, bleibt es in ganz vielen Fällen an dem Blech hängen, das die blöde Schutzhaube trägt.
Nun muss ich also während des Sägens mit der anderen Hand das Ding wegklappen, damit ich weitersägen kann ohne den Schnitt zu versauen.
Sicheres Arbeiten sieht anders aus.
Daher: Schutzhaube weg, Sägeblatt wird bei mir bei Nichtgebrauch IMMER ganz eingefahren. Spaltkeil bleibt natürlich drin.

Nochn Beispiel:
Meine Kappsäge hat so ein mit Rückholfeder versehenes Schutzblech.
Nur, dass das beim Eintauchen in viele (unregelmäßige) Werkstücke regelmäßig hängenbleibt. Auch hier muss also eine Hand zu dem Ding hin um es von händisch zurückzuführen.
Auweia!

Bei meines HKS dasselbe Problem. Das ist mir so heikel, dass ich das Ding wege seiner mir zu gefährlichen SCHUTZVORRICHTUNG nicht benutze.
Überhaupt: Handkreissäge! Ich habe viel lieber beide Hände am Werkstück.
(Guckt mal auf meinen Nickname, Sicherheit ist für mich lebenserhaltend!)

Alles nicht optimal

Gruß

Michael

Hallo zusammen,

ich lese hier mit und kann mir einen Kommentar zum Thema Arbeitssicherheit nicht verkneifen; und nein ich komme nicht von der BG oder Gewerbeaufsicht.

Ich muss dennoch an ksc4ever appellieren diese Vorschriften nicht zu ignorieren!
Leider gibt es auch bei mir MA, die die Denkweise vertreten, hab ich immer so gemacht ist noch nie was passiert.

Folgendes Bsp. zum Thema Druckluft. Ein MA hat dadurch sein rechtes Augenlicht verloren, wo beim Abblasen ein Teil auf Ihn zurückgeschleudert wurde. Und bei üblichen 7bar Druckluft ist jedes Krümelchen wie ein Geschoss!

Man wird nie fertig! Diese Aussage ist leider kein Argument. Für Arbeitssicherheit muss immer Zeit sein. Und sicheres Arbeiten bedeutet nicht langsameres Arbeiten, wenn man sich richtig Organisiert.

Grüße aus Franken


...
In fast jeder Schreinerei hängt eine Druckluft Pistole an der Kreissäge um Späne wegzublasen. Ist laut bg verboten muss alles abgesaugt werden. Da werde ich ja garnichtmehr fertig

Um an der Kreissäge zu bleiben. Die absaughaube muss immer auf das Werkstück abgesenkt sein. Ich will aber zumindest bei ablängen sehen was ich da mache also bleibt die Haube oben.

Spaltkeil soll 2mm unter den höchsten Punkt des Sägeblatts eingestellt werden in der Praxis sind dass bei mir eher 5-10mm.

Die Hände müssen immer außerhalb des Gefahrenbereichs sein (12cm) da hält sich doch keiner dran der schon etwas Erfahrung an der Kreissäge hat also zumindest kenne ich keinen.

Ich glaube ich könnte stundenlang weiterschreiben mir fallen immer mehr Sachen ein.
Mach ich jetzt aber nicht ich mach jetzt lieber die Augen zu dass ich morgen wieder fit bin um gegen die bg "Vorschriften“ zu verstoßen.

Vielleicht kann ein mod die Beiträge zum Thema bg in ein eigenes Thema verschieben?
Dann wäre das ganze etwas übersichtlicher
 

Daniboy

ww-robinie
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Ich frage mal etwas provokant, aber nicht böse gemeint:

Wenn man hier liest wie diverse Vorschriften ignoriert werden,
bei welchen Dingen würdet ihr dann eingreifen bei Dingen die eure Mitarbeiter ev. nicht ganz vorschriftsmäßig machen? (Bzw wo habt ihr schon was sagen müssen?)
 

Besserwisser

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Ich glaube (quasi) keiner der Profis hier setzt sich mit einer Scheissegal-Mentalität über solche Sachen hinweg.
Aber das Beispiel mit dem nach Riss sägen zeigt imho klar, wie weit die BG teilweise von der Realität weg ist.
Sicher arbeiten ist eine Selbstverständlichkeit und ich weise da auch immer wieder drauf hin, gerade Azubis brauchen da oft noch Anleitung, trotz Maschinenkurs, der bestenfalls ein Anfang ist.
Als Beispiele: Abblasen der Arbeitshose und Schuhe, Sauberblasen einer Maschine, Kehren, Sägen nach Riß, da muß man schon mal 5,7 gerade sein lassen.
 

Babenberger

ww-kastanie
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Über die BG Vorschriften lässt sich sicher streiten aber Sie haben Ihre Berechtigung.

Um auf die provokante Frage von Daniboy zu antworten:

- Manipulation von Schutzeinrichtungen geht gar nicht! Denn das weglassen und / oder verändern von Schutzeinrichtungen stellt eine wesentliche Änderung lt. Maschinerichtlinie dar, was zur Erlöschung der CE Erlaubnis führt.
Sollte man das als Vorgesetzter wissentlich billigen und es kommt zum schweren Unfall, dann brauch ich keinen zu erzählen was dann los ist.

Grüße aus dem Frankenland
 

yoghurt

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Ich glaube (quasi) keiner der Profis hier setzt sich mit einer Scheissegal-Mentalität über solche Sachen hinweg.
Aber das Beispiel mit dem nach Riss sägen zeigt imho klar, wie weit die BG teilweise von der Realität weg ist.
Sicher arbeiten ist eine Selbstverständlichkeit und ich weise da auch immer wieder drauf hin, gerade Azubis brauchen da oft noch Anleitung, trotz Maschinenkurs, der bestenfalls ein Anfang ist.
Als Beispiele: Abblasen der Arbeitshose und Schuhe, Sauberblasen einer Maschine, Kehren, Sägen nach Riß, da muß man schon mal 5,7 gerade sein lassen.

Hallo,
ich bin da ganz bei @Besserwisser!
Es ist natürlich dem Laien manchmal schwer zu erklären wann und warum wir eine Vorschrift missachten und welche Vorschrift wirklich nicht umgangen wird.
 

Komihaxu

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BG Vorschriften sind kein Gesetz.
Sie sind Handlungsempfehlungen. Und zwar geschrieben von Leuten, die den ganzen Tag nix anderes machen, als sich mit Unfällen zu beschäftigen. Wenn die nicht wissen, was die Gründe für die übelsten oder häufigsten Unfälle sind, wer dann?
Glaubt ihr, die denken sich diese Vorschriften aus, um euch bei der Arbeit zu behindern oder euch zu ärgern?

Es ist nicht gesagt, dass sie IMMER und ÜBERALL und FÜR JEDEN umsetzbar oder gar sinnvoll sind. Das wird vermutlich auch keiner von der BG selbst behaupten. Fragt doch mal nach, wenn wieder einer im Haus ist.

Ob es bei der BG einige kompromissunwillige Paragraphenreiter gibt, die selbst noch niemals an einer Kreissäge gestanden haben? Natürlich, wie überall.

Das eigene Mitdenken ist entscheidend, um Unfälle bei sich zu vermeiden.
Und wer dafür zu blöd, zu gehetzt oder zu unerfahren ist, der tut gut daran, diese Vorschriften zu lesen und sie zu beherzigen.
 

WinfriedM

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- Manipulation von Schutzeinrichtungen geht gar nicht! Denn das weglassen und / oder verändern von Schutzeinrichtungen stellt eine wesentliche Änderung lt. Maschinerichtlinie dar, was zur Erlöschung der CE Erlaubnis führt.

Mitunter hat man doch einen echten Konflikt: So einiges in Sachen Arbeitsschutz ist überhaupt nicht realisierbar, weil man so nicht wirklich arbeiten kann. Es muss dann vernünftig abgewogen werden, was trotzdem noch ok ist und was definitiv so nicht geht.

Das liegt mitunter auch daran, dass die Leute, die sich Vorschriften einfallen lassen, nie in einer Werkstatt gestanden haben. Wie schon geschrieben wurde, sie stehlen sich aus der Verantwortung, in dem sie Vorschriften erlassen, an die man sich halten soll, aber an die man sich nicht halten kann.

Ich hab noch keine Berufssparte kennengelernt, wo alles 100% nach Vorschriften laufen kann. Leider hab ich aber viel zu oft gesehen, dass wirklich wichtige Vorschriften nicht eingehalten werden. Nach dem Motto: "Wenn man sich an bestimmte Vorschriften nicht halten kann, sind alle Vorschriften nicht beachtenswert." Und das ist dann wirklich problematisch.
 

bikerben

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Hallo,

aus dem Lehrbuch:
Unter einem Arbeitsunfall (Versicherungsfall) versteht man ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis, das mit der versicherten Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang steht.

Nach § 7 Abs. 2 SGB VII schließt verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht aus. Wo die Grenzen liegen haben Gerichte festgelegt.

Es dürfte zu endlosen Diskussionen führen, wann und wie welche Vorschriften wortgetreu umsetzbar sind und wann das nicht möglich ist.

Der Arbeitnehmer nimmt die Berufsgenossenschaft nicht immer in Ihrer Funktion war - bis zu dem Tag, wenn der Versicherungsfall eintritt. Dann wird ein Heilverfahren erwartet, das mit allen geeigneten Mitteln durchgeführt und bei schweren Unfällen auch Rente gezahlt wird.
Beiträge zur Unfallversicherung trägt allein der Unternehmer und der wird es neben dem Ausfall seines Mitarbeiters auch an seinen Beiträgen merken, wenn die Unfallhäufigkeit in seinem Betrieb steigt. Irgenwo muß das Geld ja herkommen.
Mithin sollte er schon aus eigenem Interesse auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln bestehen.

In über 47 Jahren BG-Zugehörigkeit habe ich unzählige Fälle bearbeitet und entschieden. Manche waren nur zur falschen Zeit am falschen Ort und andere
fahrlässig und leichtsinnig.
Oberste Maxime der BG ist es, Unfall zu verhüten und nicht zu vergüten. Deshalb gibt es die UVVen.

Genug erzählt, wünsche uns allen ein unfallfreies Gelingen.
Gruß
bikerben
 

WinfriedM

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Auf jeden Fall ein Thema, wo man sein eigenes Verhalten immer mal wieder überdenken und prüfen sollte. Manches, was sich als Gewohnheit eingeschliffen hat, ist genauer betrachtet, vielleicht doch recht gefährlich. Man muss ja nicht so lange warten, bis wirklich mal ein Unfall passiert.
 

FredT

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Sollte eine Vorrichtung, die zwar BG-Konform ist, aber nicht anwendungsfreundlich, nicht durch eine vom Profi entworfene ersetzt werden können, die beide Merkmale vereint? Wäre ja dann mal ein echtes Brainstorming-Produkt.

Oder anders gesagt, wieweit kann nicht der Profi eine Vorrichtung (zunächst versuchsweise) abwandeln und sie seinem BG-Fachmann vorstellen? Vielleicht wird ja eine neue Sicherheitsvorrichtung draus.

Wie kann also eine Technologie so sicher gemacht werden, daß sie den einschlägigen Anforderungen genügt? Das war bei uns im Rationalisierungsmittelbau immer die optimale Herangehensweise; eben das Zusammenspiel von Werkstattpraktiker mit Sicherheitsfachmann. Ggf. waren auch verschiedene Vorrichtungen miteinander ergänzend zu benutzen...

Grüße
Fred
 

bikerben

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@FredT

Sinnvollen Weiterentwicklungen kann/sollte man sich nicht verschließen. Hier ging es aber ursprünglich u.a. um den Betrieb einer in die Werkbank eingespannten Oberfräse. Das ist für mich eine negative Idee. Um mit Klaus Lage zu singen: Tausend Mal berührt und tausend Mal ist nichts passiert ... und dann hat es wumm gemacht. Nur Finger wachsen beim Menschen nicht nach.
Ich will keine Polemik, möchte nur zum Nachdenken anregen.
LG
Bikerben
 

FredT

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@Bikerben

Da hast Du mein vollstes Verständnis und Mitgefühl. Gerade Rotationswerkzeuge können unberechenbar werden, und der Hochmut kommt immer vor dem Fall...

Grüße
Fred
 

gleiter

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Beispiel 1: Vor gut 40 Jahren habe ich spezielle Schnitte an kleinen Werkstücken benötigt, ich war dafür nicht ausgerüstet und bin in eine Tischlerei gegangen. Dort hat ein Kollege an der Bandsäge das Gewünschte schnell erledigt. Der Kollege war schon kurz vorm Pensionsalter. Tschick im Mundwinkel - der Rauch hat in ein Auge gebissen - offensichtlich egal. Blick auf die Hände: Nicht ein einziger kompletter Finger, der Rest in unterschiedlichen Stadien der Verstümmelung.

Beispiel 2: Vor gut zwei Jahren moniert ein Schreibtischattentäter der Gewerbeaufsicht nicht vorhandene Abdeckungen an der Kantenschleifmaschine (BJ anno Schnee) an Rück- und Oberseite. Es könnte ja jemand zufällig von hinten oder von oben in Kontakt mit dem Schleifband kommen. Nun willst Du antworten - das macht der nur ein Mal, und wenn der so blöde ist, ist er entweder kein Kollege oder ein Betriebsfremder (der in der Maschinenhalle sowieso nichts zu suchen hat) - kannst das aber nicht weil der Schreibtischattentäter am längeren Ast sitzt und den Betrieb kurzer Hand schliessen kann bis dieser "Mangel" behoben ist.

Was ich damit sagen will: Es hat sich unendlich viel getan um die Arbeitssicherheit zu erhöhen - und das ist unbestreitbar gut, wertvoll und wichtig - aber mitunter wird schon über's Ziel geschossen.

Was mich zu Beispiel 3 bringt: Mein Chef sollte mit 2018 (wenn ich richtig erinnere, könnte auch 2019 gewesen sein) eine Waschmaschine im Betrieb aufstellen. Warum? Weil es nicht zumutbar ist, dass Kollegen mit Staub kontaminiertes Arbeitsgewand zum Waschen mit nach Hause nehmen.

Gruß aus dem Wein/4, André.
 

sda

ww-ahorn
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Weil es nicht zumutbar ist, dass Kollegen mit Staub kontaminiertes Arbeitsgewand zum Waschen mit nach Hause nehmen.
Tipp: Solltest ihr Spinde nutzen, sind ev. zwei vorgeschrieben wenn die Stäube krebserregend/fördernd sind. In einem die Arbeitskleidung, das Privatgewand in den anderen.
 

FredT

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Was für ein Luxus, denn in viele Firmen kommen die Mitarbeiter, speziell dann noch Leihsklaven, in der Arbeitskleidung von Zuhaus in die Firma... Schaut einfach mal in die öffentlichen Verkehrsmittel...

Grüße
Fred
 

glenwood25

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Was ich damit sagen will: Es hat sich unendlich viel getan um die Arbeitssicherheit zu erhöhen - und das ist unbestreitbar gut, wertvoll und wichtig - aber mitunter wird schon über's Ziel geschossen.

Gruß aus dem Wein/4, André.

Das hast du mit wenigen Worten auf den Punkt gebracht.

Ich hätte wohl dank 46 Berufsjahren u. entsprechend eigenen Erfahrungen einen langen Text verfasst.

Hatte mal einen BGler hier in der Werkstatt. War einer mit "Hirn u. Verstand". Kein Theoretiker. Wusste von was er sprach. Zwischen den Zeilen war herauszuhören, dass nicht wir, die konzentriert an der Maschine arbeiten seine Klientel seien. Sondern die Burschen, welche am Montagmorgen schon überlegen, was sie am Samstag in der Disco anstellen.
Dann kommen schon mal Sicherheitsvorschriften zustande, die uns manchmal übertrieben erscheinen.

Gerhard
 

WinfriedM

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Stimmt, die Dummheit und Achtlosigkeit mancher Menschen kennt keine Grenzen! Für die braucht es unbedingt scharfe und nicht verhandelbare Sicherheitsvorschriften.
 

Daniboy

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...Manipulation von Schutzeinrichtungen geht gar nicht!...
Das tollste was ich zu dem Thema je gesehen habe war die dauernde Überbrückung von Sicherheitsabdeckungen mit einem Magnet am Sensor von mehreren Stanzanlagen, offenbar um Störungen während des Betriebes beheben zu können.
 
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