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(27.05.2013) Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus ist nur dann ein Arbeitsunfall, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. Das hat das Sozialgericht Dresden mit Gerichtsbescheid vom 08.05.2013 entschieden (Az.: S 5 U 293/12). [...]
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