Selbstständig: Schreinerei ohne Meister?

Snekker

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Hallo Leselicht!
Das ist die eine Lösung, bloß was machen die Leute, die jünger sind? Ich habe das Problem vor Jahrzehnten schon gehabt. Damals musste ich Auswandern, weil ich eben nicht wusste, was ich heute weiß. Es gibt eine Lösung, die etwas Außergewöhnlich ist. Das hängt mit der Deutschen Geschichte zusammen ist also Hochpolitisch. Ich habe bisher immer vermieden das anzusprechen, weil es eben nicht wie heute in aller Munde ist. Wer mehr Wissen möchte, der schreibt mir eine PM.
 

Holzrad09

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Hallo Leselicht!
Das ist die eine Lösung, bloß was machen die Leute, die jünger sind?

Die Altgesellenregelung schreibt doch nur 6 Jahre Berufserfahrung und 4 Jahre in leitender Position vor, letzteres läßt man sich von seinem Ex Chef schriftlich bestätigen,zumindest wenn alles gepasst hat sollte es keine Probleme geben, somit wäre es sogar den unter 30jährigen möglich, theoretisch.
mfg
BUH - Ausübungsberechtigung nach §*7b Handwerksordnung - die Altgesellenregelung
 
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Entschuldigt das ich das hier noch mal hervorholen muss, aber könnte jemand erleutern wie eine Konzessionsträgerschaft funktioniert. Habe schon sofort diverse Anbieter von konzessionen im Nezt gefunden.
 

predatorklein

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Entschuldigt das ich das hier noch mal hervorholen muss, aber könnte jemand erleutern wie eine Konzessionsträgerschaft funktioniert. Habe schon sofort diverse Anbieter von konzessionen im Nezt gefunden.

Du bezahlst Geld für die Konzession , im Falle Schreinerei kriegt jemand der eine Schreinerei aufmachen darf von dir Geld für seinen Namen .

Allerdings arbeitet in vielen Fällen der Besitzer der Konzession nicht mit , und das kann Ärger geben .

Ich kenne bei uns einen Fall in dem der Schreinermeister einen Ganztagjob als Hausmeister angenommen hat.
Seinen " Namen " hat er für 500 € monatlich an einen Kollegen verliehen der keinen Meister hat.

Gab Ärger mit der HWK weil der Schreinermeister eben NICHT im Betrieb anwesend war und er lt. HWK so eben auch nicht sicherstellen konnte , daß alle Vorschriften beachtet werden .

Siehe dazu auch das Urteil des BAG vom 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

Handwerksbetrieb stellte Meister ein damit eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen kann. Der Meister arbeitete aber nicht mit , sondern stellte nur seinen Meistertitel zur Verfügung. Nach dem Urteil des BAG ist dies eine Umgehung der Vorschriften der Handwerksordnung .

Einfach mal bei der HWK informieren was die sagen :emoji_wink:

Kenne aber auch einen anderen Fall in dem das 10 Jahre lang so geklappt hat .
Wo kein Kläger da kein Richter .

Gruß
 

Mitglied 59145

Gäste
Hallo,

Ich bin ja nun wahrlich kein Befürworter der Meisterpflicht in dem Umgang wie uns die HWK das weiss machen möchte. Deshalb wäre in meinem Fall auch die HWK nicht der erste Ansprechpartner.

Das Modell der geliehenen Titel finde ich aber mindestens ebenso fragwürdig. Weiter oben wird die Seite des Bundes unabhängiger Handwerer verlinkt. Die solltest du dir Mal gewissenhaft durchlesen. Das ist ein Thema wo man sich schon mit seinen Pflichten und Rechten auskennen sollte.

Ich finde eine Meinungsbildung hier sehr angebracht, gerade wenn es einen direkt Betrifft.

Gruss
Ben
 
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Ich habe mir die Seiten des BuHs schon durchgelesen. Bei der HWK habe ich auch schon angerufen. Es kam nichts bei rum. Die HWK konnte mir so nicht weiterhelfen, das müsse man klären ob ich das machen darf... (ja deswegen rufe ich ja an). Die haben mich jedenfalls abgewimmelt, ich glaube die hatten keine Lust sich damit zu beschäftigen. Bei der IHK habe ich als erstes angerufen da die ja für mich zuständig sind, aber die haben mich an die HWK verwiesen. Ich bin schon so weit das ich mir Auswandermöglichkeiten anschaue. Ich könnte sehr einfach nach Kanada z.B.
Mich würde interessieren wie es einige hier geschafft haben die HWK komlett zu umgehen.
 

Sägenbremser

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Das ist ja jetzt schon ein sehr altes Thema
und bevor da noch viele gut gemeint und
evtl. auch praktikablen Vorschläge gemacht
werden, wäre es etwas leichter wenn du dich
mit deinen gemachten Erfahrungen, deinem
beruflichen Werdegang und vor allem mit den
von dir gewünschten Zielen einmal vorstellst.

Gruss Harald
 
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