Selbständig machen

chips

ww-ahorn
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Hallo liebe Kollegen,

ich spiele mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen.

Ich habe vor ca. 20 Jahren in Österreich die 4 jährige Fachschule für Tischlerei und Raumgestaltung absolviert und anschließend 3 Jahre Halbtags in einer Tischlerei gearbeitet und am Abend eine Abendschule (Aufbaulehrgang für Kunsthandwerk) absolviert und mit der Matura (Abitur) abgeschlossen.

Dann habe ich in der gleichen Tischlerei ca. 8 Jahre in der Arbeitsvorbereitung gearbeitet.

Durch verschiedene Gründe habe ich dann eine Krankenpflegeschule besucht und arbeite seitdem (ca. 15 Jahre) als dipl. Krankenpfleger. (bin jetzt 44 Jahre).

Mein Plan wäre es nun meine Krankenpflegerische Tätigkeit auf 50% zu reduzieren und die restlichen 50% als selbstständiger Tischler offiziell zu arbeiten (die geeignete Infrastruktur habe ich).

Nun meine Frage an Euch:
- bisher dachte ich, dass für die Selbstständigkeit ein Meistertitel unbedingt notwendig ist.

Nachdem ich mich jetzt einwenig schlau gemacht habe müßte es jedoch mit meiner Ausbildung auch möglich sein, den Befähigungsnachweis den die Wirtschaftskammer fordert zu erlangen.

Kann mir von euch wer sagen ob ich da richtig liege oder ist mein Ansinnen schon rechtlich gesehen zum Scheitern verurteilt.

Vorteile meiner "Kombination":
Fixes Grundgehalt durch Tätigkeit im Krankenhaus
Flexible Arbeitszeiten
Ausgleichende Tätigkeit in der Werkstatt
Betrieb kann langsam Wachsen, finanzieller Druck wenig.
Infrastruktur schuldenfrei vorhanden.

Was meint Ihr?

Vielen Dank für eure Meinung / bzw. Infos.
Harald
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Hallo Namensvetter

denke da könne nur Kollegen aus Österreich wirklich
belastbare Aussagen zu machen. Wir hier in Deutschland
haben eher das Gefühl das seit dem Millenium diese Regel
bei euch nicht mehr gelten würde.

Gruss Harald
 

yoghurt

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Hallo Harald,
wirklich belastbar kann Dir die besagte Wirtschaftskammer Auskunft geben. (Ich habe in D mal drei Kammern die selbe Frage gestellt und drei Antworten bekommen....).

Ansonsten:
Wenn das rechtliche geklärt ist, klingt der Ansatz für mich sehr gut! Ich bin selbst auch erst mit 36 Jahren aber ohne Schulden in die Selbständigkeit gestartet. Das ging ganz gut! Du schreibst nichts über deinen eventuellen familiären Hintergrund. Die Partnerin/der Partner ziehen mit? Die liebe Gören sind nicht mehr ganz so klein?
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Sehe ich jetzt etwas anders @yoghurt

bei der gestellten Frage würde mich nur eine Antwort
der für meine Region zuständige "Kammer" befriedigen.

Mal einmal die Bedeutungsgeschichte dieser "Kammern"
in unserem geschichtlichen Sinn ausser Acht gelassen,
wird es in Tirol auch eine gewerbegerechte Auskunft im
Trachten des Fragestellers geben müssen, da ja ansonst
eine Betriebsgründung kaum möglich wäre. Ob es auch
in Österreich BUBs geben könnte weiss ich nicht, frage
mich bei der Thematik aber immer wieder nach dem Zeit-
aufwand um eine übliche handwerksgerechte Firma in der
rechtssicheren Form gründen zu wollen. Da weder du noch
ich diese Zulassungsform benötigt haben, stellt sich schon
die Frage warum eine Qualifizierung über eine Hochschule
faktisch immer noch höher bewertet wird als jahrelanger
Umgang im Handwerk mit der täglichen Problemstellung.

Gruss Harald
 

predatorklein

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Moin

Kann mir von euch wer sagen ob ich da richtig liege oder ist mein Ansinnen schon rechtlich gesehen zum Scheitern verurteilt.

Das kann dir wirklich nur die dafür zuständige Behörde bei euch sagen .

Ansonsten finde ich deine Idee gut , vor allem da bei dir der finanzielle Druck gering ist .

Die meisten " Newbies " unterschätzen heutzutage wie lange man braucht um von seiner selbstständigen Arbeit halbwegs leben zu können.
Betriebsstarterseminare bei der HWK gehen heute von 3 Jahren aus die es braucht um sich halbwegs am Markt zu etablieren .

Zu viele " Anfängerfehler " darf man dabei aber auch nicht machen , sehr gute Hilfe bekommen Betriebsgründer bei uns von der HWK .

Viele nutzen diese ( meist kostenlosen ) Angebote aber überhaupt nicht und regen sich immer nur auf was die HWK kostet :emoji_wink:

Informier dich mal bei euch :emoji_slight_smile:

Gruß
 

Mitglied 59145

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Ich fand das ganze nur halb so kompliziert wie es am Anfang kommuniziert wurde. Hätte ich damals auf alle Kammern und Ämter gehört.....

Zu Deutschland könnte ich da schon was schreiben, aber über Ö weiss ich echt nicht Bescheid. Es muss aber Möglichkeiten geben.

Gruss
Ben
 

yoghurt

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Hallo,
das war wohl ein Missverständnis. Natürlich muss man sich mit der zuständigen Kammer befassen. Nur dort wird es eine Antwort geben. Mein geklammerter Zusatz bezog sich nur darauf, dass es in D offenbar regionale Unterschiede in der Praxis der Kammern gibt. Spielt aber hier keine Rolle!
 

chips

ww-ahorn
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Liebe Kollegen!

Vielen Dank für eure Tipps, Einschätzungen und motivierende Kommentare!

@yoghurt: Meine Frau ist von der Idee begeistert, meine Kinder sind zwar noch klein (4,5 und 3,5 Jahre) -
Falls die Lücke, welche die geplante 50% Beschäftigung im Krankenhaus zu meinem derzeitigen Gehalt (vermutlich ca. 700.- (ich arbeite derzeit 85%) darstellt,
mit dem Erlös aus der Selbstständigkeit nicht (vorallem zu Beginn) abgedeckt werden kann, könnte meine Frau auch wieder ein paar Stunden unterichten gehen (ist Grundschullehrerin) - derzeit können wir es uns leisten, dass sie zuhause bei den Kindern bleibt).

Danke @ Tiroleradler für den Link!! --> unter "Text" Punkt 3 müßte meine Legitimation begründet sein.

Vielen Dank auuchfür den Tipp mit der Betriebsstättengenehmigung! Ich hoffe das dies kein Problem darstellt.
Meine Werkstatt befindet sich in unserem eigenem Haus, ohne zusätzliche Mieter - jedoch im Keller (zwar für einen Keller recht großzügig mit 80m2 - mit Möglichkeit nochmals einmal 28m2 und einmal 24m2 für den Ausbau zu haben) ist aber im Keller - kriegt man das genehmigt (Stichwort Absaugung etc.? - hier bin ich (noch) völlig uninformiert.

Nochmals Herzlichen Dank für euren Input!!
Harald
 

magmog

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Guuden,

hier in D muss ein gewerblich genutzter Raum baurechtlich entsprechend genehmigt sein.
In A wird meines Wissens noch viel stärker auf staatliche Regularien geachtet.
 

chips

ww-ahorn
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In unserem Haus war vor einigen Jahren eine Metzgerei im Erdgeschoß, - von dem her müsste eine Gewerbsmässige Widmung für dieses Grundstück vorhanden sein.

Mein "Keller" ist zwar sehr großzügig, mit breiten Stiegenhaus und großen Brandschutztüren - trotzdem bin ich jetzt ziemlich verunsichert ob ich so etwas auch genehmigt bekomme (kleinere Umbaumassnahmen würden mich aber nicht abschrecken).

Eine Möglichkeit bestünde zwar, in das Erdgeschoß zu übersiedeln wo früher die Metzgerei war, jedoch lukrieren wir dadurch auch Mieteinnahmen (zwar gering - ist als Lager vermietet). Dann wäre der geringe finanzielle Druck gleich etwas größer.... nach ein paar Jahren ok, aber für den Beginn???

Liebe Grüße
Harald
 

yoghurt

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Hallo Harald,
wir halten mal fest, dass Du erstmal ganz gut Platz hast und Dich offenbar auch noch im eigenen Haus vergrößern kannst! Das ist schon toll für den Anfang!

Zu jeglichen rechtlichen Fragen kann nur die zuständige Stelle etwas sagen, da bleibt jede Auskunft von uns ein Blick in die Forumskristallkugel...
 

tirogast_2018

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Vielen Dank auuchfür den Tipp mit der Betriebsstättengenehmigung! Ich hoffe das dies kein Problem darstellt.
Meine Werkstatt befindet sich in unserem eigenem Haus, ohne zusätzliche Mieter - jedoch im Keller (zwar für einen Keller recht großzügig mit 80m2 - mit Möglichkeit nochmals einmal 28m2 und einmal 24m2 für den Ausbau zu haben) ist aber im Keller - kriegt man das genehmigt (Stichwort Absaugung etc.? - hier bin ich (noch) völlig uninformiert.

Hallo mochmal,

Wie gesagt, die Flächenwidmung stellt die erste Hürde dar.
Wenn dein Grundstück als Wohngebiet gewidmet ist, wird
eine Widmung in Mischgebiet je nach örtlicher Situation schwierig
bis unmöglich. Das Bauamt auf der Gemeinde und der Bürgermeister
sind hiefür die ersten Ansprechpartner.

Was die gewerbebehördlichen Auflagen betrifft wäre es am vernünftigsten
wenn du dich mit dem Gewerbereferat deiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft
in Verbindung setzt, als allererstes würde ich mit dem zuständigen Gewerbetechniker
reden.

Die Wirtschaftskammer beratet dich natürlich auch, da würde ich aber
wenn dann schon die Informationen in der WK Tirol und nicht in der Bezirkskammer einholen. Ich hab da mehr den Grundsatz geh zum Schmied (also Gewerbereferat) und nicht zum Schmiedl (Kammer), aber das ist meine persönliche Meinung.

Auf jeden Fall hilfreich ist eine gute Vorbereitung und soviel Unterlagen und Informationen als möglich mitzubringen.

Auch zu überlegen ist, dass du durch deine selbständige Tätigkeit
zusätzlich zu der TGKK auch bei der SVG sozialversicherungspflichtig wirst.
Der Mindestbeitrag ist glaube ich irgendwo bei 500 EUR/ Quartal, und steigert sich natürlich je nach erwirtschafteten Gewinn.
WK Grundlumlage beträgt mind. 200 EUR pro Jahr, auch gibts da noch die Tourismusabgabe an das Land etc...
 

chips

ww-ahorn
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@tiroleradler
Vielen Dank für die wertvollen Tipps und Informationen über die richtigen Ansprechpartner!!!

Wir haben zwar Nachbarn, aber ganz knapp sind die nicht an dem Haus und der Werkstätte dran. Lärmemmisionen gibt es höchstens in Richtung der Straße / Gehsteig hin.

Dann werde ich mich einmal gut vorbereiten und dann die Zuständigen besuchen.

@Yoghurt: vielen Dank für deine motivierenden Worte :emoji_slight_smile:

Liebe Grüße
Harald
 

chips

ww-ahorn
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Kurzes Update, nach meinem heutigen Besuch bei der Wirtschaftskammer und Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter bzgl. der Betriebsstellengenehmigung:

--> mit meinen Zeugnissen und Arbeitszeitnachweisen ist es lt. Wirtschaftskammer kein Problem mich selbstständig zu machen. (Hurra!!!)

--> Da unser Grundstück vor ca. 10 Jahren schon gewerblich genutzt wurde, ist eine weitere Nutzung möglich (Grundstück ist als Mischgebiet gewidmet). Ansuchen müßte ich jedoch trotzdem, weil die Betriebsstellengenehmigung für den damaligen Betrieb 2006 erloschen ist.

Zu klären ist noch wie das Ganze brandschutztechnisch bewertet wird (vielen Dank hier für den Tipp Anni...).

Das alles klingt für mich erstmal sehr positiv zumal die angesprochenen Personen alle ziemlich nett und aufgeschlossen meinen Fragen begegnet sind.

Dank an Euch Alle!
Harald
 

uli2003

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Da unser Grundstück vor ca. 10 Jahren schon gewerblich genutzt wurde, ist eine weitere Nutzung möglich

Das scheitert hier regelmäßig am Lärmschutz. Aber vielleicht hast du ja Glück.

Brandschutzseitig wird es vermutlich ähnlich sein wie in D - Brandschau, Auflagen erfüllen und los geht's :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

tirogast_2018

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Die Zuständigkeit brandschutztechnisch haben die Leute der Brandverhütungsstelle in Innsbruck, welche ich stets als sehr informations-und hilfsbereit erlebt habe.
Auch wenn sie sich in Sonderfällen nicht über Vorschriften an sich hinwegsetzen können, sind sie sehr bemüht für beide Seiten sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.
Hier gilt wie immer: VOR jedweder Baumaßnahme die Situation besprechen
und die Leute in die Planung einbinden. Das erspart hinterher Ärger und Kosten.
 

chips

ww-ahorn
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Das scheitert hier regelmäßig am Lärmschutz. Aber vielleicht hast du ja Glück.

Brandschutzseitig wird es vermutlich ähnlich sein wie in D - Brandschau, Auflagen erfüllen und los geht's :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli

Am Dienstag nächste Woche kommt der Zuständige für die Betriebsanlagenprüfung direkt vorbei und schaut sich die Werkstatt an.
Ich glaube (und hoffe), dass ich bezüglich Lärmschutz keine großen Probleme habe. Meine Schwiegermutter ist die einzige die neben uns im Haus wohnt, und evt. etwas hört wenn ich in der Werkstätte arbeite! - aber sie steht unserem Plan sehr positiv gegenüber und ist froh "wenn sich im Haus was tut" :emoji_slight_smile:

Weiß von euch wer auf was die Herren da genau schauen? Abfalltrennung? Lagerung von Ölen und Lacken? Vielleicht könnte ich da ja schon vorher was optimieren...

Danke und liebe Grüße
Harald
 

uli2003

ww-robinie
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Das wissen wohl eher die Österreicher hier :emoji_slight_smile:

Nach Oberflächenmitteln wird in D geschaut, diese müssen (täglich benötigte Mengen bis zu einem gewissen Umfang ausgenommen) entsprechend in einem dafür (auch baulich - Schwellen, Zu- und Abluft, feuerhemmende Türen, keine Elektrik...) geeigneten Raum zu lagern.
Absaugung muss passen, und was halt so alles hier von der BG gefordert wird - sofern zuständig.

Grüße
Uli
 

lachs4709

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Kann ich mich als Industriemeister Holz und Holztechniker im Handwerk selbständig machen?
 

Bastelheiko

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Also ich kann dir nur ans Herz legen, dich perfekt und sofort mit der Buchhaltung zu beschäftigen.
Meist hat man ja erst andere Probleme, so dass dieses sehr wichtige Thema erst einmal ausgelagert wird.
Lass dich von einem Buchhalter privat ein paar Stunden unterrichten an dem Programm, dass du dir später kaufst oder gegen Entgeld nutzt.
Damit kannst du dann deinen Jahresabschluss machen.

Du sparst eine Menge Geld. Bist keinem Steuerberater (den man nicht mal bei Fehlern haftbar machen kann) ausgeliefert.
Und du kennst deine Zahlen perfekt und brauchst niemanden fragen.

So lange du allein arbeitest ist das meines Erachtens der beste Weg für einwandfreie Zahlen.

Es sei denn, in Österreich ist es bei weitem unkomplizierter.

Grüße
 

Time_to_wonder

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Also ich kann dir nur ans Herz legen, dich perfekt und sofort mit der Buchhaltung zu beschäftigen.
Meist hat man ja erst andere Probleme, so dass dieses sehr wichtige Thema erst einmal ausgelagert wird.
Lass dich von einem Buchhalter privat ein paar Stunden unterrichten an dem Programm, dass du dir später kaufst oder gegen Entgeld nutzt.
Damit kannst du dann deinen Jahresabschluss machen.

Du sparst eine Menge Geld. Bist keinem Steuerberater (den man nicht mal bei Fehlern haftbar machen kann) ausgeliefert.
Und du kennst deine Zahlen perfekt und brauchst niemanden fragen.

So lange du allein arbeitest ist das meines Erachtens der beste Weg für einwandfreie Zahlen.

Es sei denn, in Österreich ist es bei weitem unkomplizierter.

Grüße

Und Du meinst jetzt, Weizheim liegt in Österreich?
 

predatorklein

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Hallo

Weiß von euch wer auf was die Herren da genau schauen? Abfalltrennung? Lagerung von Ölen und Lacken? Vielleicht könnte ich da ja schon vorher was optimieren...

Keine " dicken " Backen machen und den Jungs die Welt erklären wollen :emoji_wink:

Hab bei uns die Erfahrung gemacht , daß man mit so gut wie jeder Behörde reden kann .

Als wir unsere eigene Halle gebaut haben gab´s im Vorfeld auch einige ( bürokratische ) Stolpersteine .
Mit den zuständigen Jungs vorab mal das Gespräch gesucht und siehe da , alles nur Menschen.

Die mögen es nur nicht , wenn ein halbes Hähnchen schon auf dem Bratspiess steckt und dann einer kommt und versuchen will , dieses Hähnchen zu reanimieren :emoji_frowning2:

Da reagíeren die empfindlich .

Du sparst eine Menge Geld. Bist keinem Steuerberater (den man nicht mal bei Fehlern haftbar machen kann) ausgeliefert.
Und du kennst deine Zahlen perfekt und brauchst niemanden fragen.

Seh ich ähnlich .

Hab dieses ( kostenlose ) Programm von einem Kollegen empfohlen bekommen :

https://www.akademie.de/wissen/kurs...hnung/buchfuehrung-zum-nulltarif-euer-mit-jes

Macht einen sehr guten Eindruck , hab von einigen gehört , die das nutzen und sehr zufrieden sind .

Unser Steuerberater hat vor 4 Wochen gerade festgestellt , daß eine seiner " Mädels " 2016 vergessen hat , 3000 € Umsatzsteuer zu melden :confused:

Frage mich wie sowas passieren kann !
Ende 2018 wird der sowas von in den A ..............ch gertreten , freu mich schon richtig drauf .

Gruß
 

Orgelbauer

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Moin,
falls Du Beratung benötigst - sei vorsichtig mit sog. "Existenzgründungsberatern". Die haben meist ein Thema, was Umsatz heißt - wollen IHR Programm abspulen, Kurse voll bekommen (dabei vielleicht Fördergelder die den Gründern zustehen, abgreifen)...
Ich hatte mal Kontakt mit sog. "Senioren" - also eine Vereinigung ehemaliger Selbständiger. Da bist Du auf jeden Fall bestens beraten. (leider, leider kann ich heute da keinen Kontakt mehr herstellen - ist zu lange her)
Betreffend IHK- bzw. HWK-Beratung solltest Du vorsichtig sein, die "verhaften" einen gern sofort zwecks Zwangsmitgliedschaft (gibts eigentlich juristisch nicht - machen es trotzdem)
 
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