Seit einigen Tagen gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz

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Seit wenigen Tagen gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz. Die wichtigste darin enthaltene Änderung sieht vor, dass Eigentümergemeinschaften gemeinsam verwalteter Immobilien Entscheidungen ab jetzt auch per Mehrheitsbeschluss fällen können, anstatt wie bisher nur einstimmig.

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